´´Schutzvertrag´´ gültig?

13. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tierzuliebe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
´´Schutzvertrag´´ gültig?

In den Sommerferien dieses Jahres habe ich eine Anzeige geschalten, in der ich kostenlose Tierbetreuung angeboten habe.
Daraufhin meldete sich kurzfristig Frau X die jemanden für ihren Hund suchte.
Schon bald darauf brachte sie ihn vorbei. Leider hatten wir keinen guten Eindruck von ihr und ihren zwei Kindern.
Die Kinder waren die ganze Zeit total grob zu dem Hund. Sie jagten ihn, schmissen ihn ins Wasser, hoben ihn am Halsband hoch und legten sich auf ihn uvm.
Sie sagte,dass sie 4 Wochen weg bleiben würde, nur meldete sich nach dieser Zeit niemand. Nach 5 Wochen etwa kam dann ein Anruf und sie fragten
ob es ok wäre wenn sie noch länger (1 Woche) bleiben würden.Da wir fast keine andere Wahl hatten gaben wir unser ok,
Nach den 6 Wochen warteten wir eigentlich nur noch auf den Anruf,aber es waren wieder mehr Tage als 7.
Dann endlich rief sie an und sagte das sie jetz losfahren würden den Hund holen. Aber auch darauf war kein Verlass, denn erst Stunden später erschienen sie.
Es schien so, als würde sich der kleine garnicht so richtig freuen denn als Frauchen loslief ist der süße bei uns sitzengeblieben.
Dann brachten wir sie noch zum Auto wo ich sie darauf ansprach ob sie mir das Geld was ich ausgegeben hatte wieder gibt. Sie meinte daraufhin nur,
dass sie Pleite wegen dem Urlaub wäre. Mir aber die 50 Euro überweisen würde.
Wovon ich aber bis Heute keinen Cent gesehen habe.Auch auf meine Anrufe, E-mails usw kam keine Reaktion.
Mein Freund und ich konnten Tagelang nicht schlafen, da wir den kleinen schrecklich vermisst haben.


Durch Zufall sah ich am 08.09.09 eine Anzeige im Internet, wo ich schon am Text erkannte das es sich um unseren kleinen Urlaubsgast handelte.
Ich konnte es kaum fassen, was ich da sah. Sie wollte 700 Euro für den süßen.
Bei einer weiteren Anzeige von ihr stand er nocheinmal für 500 drin und dann wurden die ersten zwei gelöscht und 300 stand drin.
Das es ein versehen war bezweifele ich.
Da wir so Mitleid hatten und das als einzigste Lösung sahen den Hund aus DIESEN Händen zu holen und auch so ein schlechtes neues Zuhause zu vermeiden
wendeten wir uns bei der 300 Euro Anzeige von meinem Freund seiner E-mail Adresse an sie.
Wir schrieben das wir riesen Interesse hätten und zurück kam ihre Telefonnummer.
Da ich wusste, das ich den Hund nicht bekommen würde wenn ich mit meinem Wut & Hass auf sie ankäme riss ich mich zusammen.
ich sagte zu ihr,dass ich den kleinen gerne haben wöllte. Und das er uns ja schon kenne und es sicherlich einfach haben wird.
Sie stimmte mir zu und gab das ok. Und wir vereinbarten gleich ein Termin.Sie fragte irgendwan von alleine ob das Geld angekommen wäre,
Sie hätte es ja mit Einschreiben verschickt aber keinen Rückschrein bekommen. Also würde sie ihn mir auch für 200 Euro geben.

Am nächsten Tag brachte sie ihn zu mir in den Ort. Aber
weder das neue Zuhause noch irgendwas wollte sie sehen. Sie wollte nur das wir ihr das Geld geben und einen ´´Vertrag ´´ unterscheibe.

Der Vertrag ist eigentlich die Sache,warum ich hier schreibe. Natürlich möchte ich den Hund behalten sofern es mir Möglich ist -leider habe ich ihn ja
aber sehr spontan freigekauft und muss das erst alles regeln.

PROBLEM: Der Vertrag hat die Klausels: Der Hund darf nicht an Dritte weitergegeben werden und falls wir ihn nicht behalten können /dürfen muss er
unentgeltlich an die Ex-besitzerin zurückgegeben werden.Die Sachen wie Besuchsrecht ihrerseits usw. gibt es in ihrem Vertrag nicht.
Genausowenig wie eine Vertragsstrafe. Also es geht in dem Vertrag eigentlich fast nur um die Kosten und das siie nicht für Schäden aufkommt.

Es steht drinnen: Bei verletzung muss der Hund zurück an den Besitzer gegeben werden und der Vertrag wird aufgelöst.
Dies Darf aber unter keinen Umständen passieren.Da suche ich mir doch lieber einen ´´Mitbesitzer´ oder Pflegeplatz für den Hund,
denn es ist ja nicht verboten ihn wo anders Unterzubringen :)




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Also nochmal kurz zusammengefasst meine Fragen:


Ist der Vertrag so überhaupt gültig?Bzw. was beinhaltet ein gültiger Vertrag?

Hat sie rechte an dem Hund, auch wenn nichts im Vertrag steht (Besuchsrecht o.ä.) ?


...

Hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg,

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Ist der Vertrag so überhaupt gültig?


Ihr dürftet das wohl im Rahmen der Privatautonomie wirksam so vereinbaren, ja.

quote:
was beinhaltet ein gültiger Vertrag?


Keine Dinge, die ihn ungültig machen. ;) Im Ernst, so ist die Frage nicht zu beantworten, das ist sowas wie "was beinhaltet ein sinnvolles Leben".

quote:
Hat sie rechte an dem Hund, auch wenn nichts im Vertrag steht (Besuchsrecht o.ä.) ?


Was nicht vereinbart ist, kann sie auch nicht einfordern.

PS. Die ganze Vorgeschichte interessiert hier niemanden, weil sie ja ganz offensichtlich überhaupt nicht relevant für deine Rechtsfrage ist. Das kostet uns nur Zeit, das zu lesen, weil wir davon ausgehen, du teilst relevante Tatsachen mit.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Akzeptier den Vertrag nun so wie er ist.
Bein nächsten mal achte besser auf die Formulierung " unentgeldlich zu rückgeben".
Hätte da " nur mit Genehmigung/ Information... und Vorkaufsrecht gestanden" wäre es für dich sicherlich einfacher und verständlicher gewesen.
Noch was ... ich finde es auch nicht seriös wenn man nur aus dem schnellen bauchgefuhl heraus, sich ein lebendiges Tier zu legt.
Alle Achtung für deine Sorge um diesen Hund, aber ohne Konzept kommt man auch nicht weiter.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tierzuliebe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Muss in einem Vertrag nicht auch eine Vertragsstrafe stehen?
Da steht ja nur das der Vertrag dann aufgelöst wird und der Hund zurück an den Ex-Besitzer geht.
Was aber nun wenn ich den Hund weitergeben würde?
Klar ist es dann eine Vertragsverletzung aber den Vertrag auflösen ist ja dann auch nicht mehr so einfach denn es besteht ja dann längst ein Vertrag mit dem neuen Besitzer und dieser kann ja auch nicht einfach so aufgelöst werden?

Lg,


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Muss in einem Vertrag nicht auch eine Vertragsstrafe stehen?


Müssen muß gar nichts, außer daß es nicht muß. ;-P

quote:
Klar ist es dann eine Vertragsverletzung aber den Vertrag auflösen ist ja dann auch nicht mehr so einfach denn es besteht ja dann längst ein Vertrag mit dem neuen Besitzer und dieser kann ja auch nicht einfach so aufgelöst werden?


Ermangels einer vereinbarten Vertragsstrafe wäre dann ein entsprechender Schadensersatz für die Vertragsverletzung zu errechnen (etwa der Wert des Hundes oder der vom Dritten gezahlten Kaufpreis als stellvertretendes Commodum oder ...).

Die Vertragsstrafe ist ja nur ein pauschalisierter Schadensersatz, der dem Anspruchsteller den Nachweis der Höhe eines tatsächlich entstandenen Schadens erspart; sie ist aber keine Voraussetzung dafür, überhaupt einen Anspruch zu haben.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Egal ob das Ding Schutzvertrag oder Kaufvertrag heißt, wichtig ist der Inhalt den ihr beide, Käufer und Verkäufer, Unterschrieben habt.
Du kannst nicht einfach was Unterschreiben und dann meinen, der Vertrag ist Ungültig nur weil etwas drin steht was dir im nachhinein nicht gefällt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Mach dir keinen Kopf.

Lass das einfach so stehen, die wird sich nicht mehr melden und sich einen Sch.. dafür interessieren was du mit dem Hund machst. Wenn du iohn in 3 Jahren verkaufst (was ich echt blöd finden würde) dann wird ihr das total egal sein.

Ich habe zwei Hund aus dem Tierschutz und in den Verträgen steht, das sich ein Mitarbeiter der Tierschutzorganisation XY jederzeit bei mir in der Wohnung/Haus/Zuhause über das Wohlergehen überzeugen darf.
Das habe ich ohne zu zucken unterschrieben, aber ich lasse trotzdem niemanden rein, wenn es mir nicht passt. Denn eine solche klausel ist unwirksam. Ich kann die Hunde raus holen und gut ist...

Schutzverträge sind mittlerweile einfach Mode um sein Gewissen zu beruhigen, aber in den den meisten fällen unsinnig und überflüssig und nicht kontrollierbar...

LG

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Mach dir keinen Kopf.

Lass das einfach so stehen, die wird sich nicht mehr melden und sich einen Sch.. dafür interessieren was du mit dem Hund machst. Wenn du iohn in 3 Jahren verkaufst (was ich echt blöd finden würde) dann wird ihr das total egal sein.

Ich habe zwei Hund aus dem Tierschutz und in den Verträgen steht, das sich ein Mitarbeiter der Tierschutzorganisation XY jederzeit bei mir in der Wohnung/Haus/Zuhause über das Wohlergehen überzeugen darf.
Das habe ich ohne zu zucken unterschrieben, aber ich lasse trotzdem niemanden rein, wenn es mir nicht passt. Denn eine solche klausel ist unwirksam. Ich kann die Hunde raus holen und gut ist...

Schutzverträge sind mittlerweile einfach Mode um sein Gewissen zu beruhigen, aber in den den meisten fällen unsinnig und überflüssig und nicht kontrollierbar...

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
die wird sich nicht mehr melden


Deine Glaskugel muß verdammt gut oder verdammt risikofreudig sein...

quote:
Denn eine solche klausel ist unwirksam.


Das könntest du vermutlich auch begründen?

Wenn ich einen Vertrag eingehe, daß mein gekaufter Hund täglich vom Papst gesalbt werden muß und einmal in der Woche die Denver Broncos zum Stöckchen werfen vorbeikommen dürfen, wieso sollte so eine Klausel unwirksam sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Hi

Also ich habe keine Glaskugel, sondern einfach nur viel Erfahrung mit solchen Menschen. Wie sollte man denn erwarten, das jemand der seinen Hund nicht abholt, sich dann viel zu spät meldet und um Verlängerung bittet und dann wieder zu lange weg bleibt ohne Meldung sich um das Tier sorgt? Wenn einem sein Tier schon egal ist wenn man es noch hat, dann danach erst recht, wenn man sich ihm entledigt hat...

Und nein, man darf nicht alles in einen Vertrag schreiben und dann hat es Gültigkeit. Niemand kann verlangen, das du ihn ohne das du es willst in die Wohnung lässt. Ausser bei einer Anmeldung des Vermieters oder die Polizei mit Befehl oder Gefahr in Verzug. Ansonsten, hat niemand das Recht deine Wohnung zu betreten und das kannst du ruhig 10mal unterschreiben. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte und ist damit sittenwidrig.

Eine Bekannte von mir "arbeitet" auch beim Tierschutz und vermittelt Hunde aus Spanien und Russland. Sie schreibt nurnoch rein, das sie sich von dem Wohlergehen überzeugen darf, aber nicht das mit der Wohnung etc.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tierzuliebe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten! :)
Also ich habe schon selber einige Tiere mit Schutzvertrag vermittelt doch was letzendlich im Schutzvertrag drin steht hat niemanden interessiert.

zB.gab es einen Fall wo drin stand, dass das Tier umgehend geimpft,gechiped werden muss, jedoch hat es auch nach einem Jahr keine Impfung usw erhalten. Das einzigste was sie wahr gemacht haben was im Vertrag stand war den Hund wieder zurückzubringen ohne ihr Geld wieder zu nehmen. Aber das war ja auch das mindeste denn laut Vertrag und Wert des Tieres hätten sie jetz noch hohe Strafe zahlen müssen.Jedoch interessiert es sie auch nicht und da ich von soo vielen Fällen gehört habe wo man nichts dagegen machen kann oder die Strafe einfordern sehe ich selber keine Chance dagegen was zu machen und nehme den Schutzvertrag einfach nurnoch zur beruhigung des Gewissens.

Es wundert mich überhaupt,dass diese Frau einen solchen Vertrag gemacht hat. Da geht es ja wirklich nur ums Geld und das der Hund ohne Erstattung der Kosten dann an sie zurück geht wenn wir ihn nicht mehr wollen . Weder das sie sich über seinen Zustand informieren darf usw. Also alles was für mich sinn in einem Schutvertrag hat bleibt bei ihr aus.

Sie hat kein Recht den Hund zu sehen und kann also so auch niemals nachvollziehen ob der Hund noch bei mir lebt. Es sei denn sie meldet den Vertragsbruch und jemand anders kommt schauen. Aber dazu müsste sie ja auch erstmal die neue Adresse rausbekommen.




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