bissiger Hund

10. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Franz86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bissiger Hund

Hallo! Unser Vermieter hat einen großen Hund, der jeden der das Grundstück betritt angeht und auch seit Neuestem beißt. Der Vermieter ist uneinsichtig, gibt den Besuchern die Schuld und sagt es sei sein Grundstück und da dürfe er den Hund frei laufen lassen. Die Mieter und Besucher müssen das Grundstück überqueren, auf dem der Hund läuft frei rumläuft. Gibt es eine Anlein-Pflicht für den Hund oder müssen sich die Mieter das bieten lassen? im Voraus Danke für Rückmeldung. Franz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ordnungsamt einschalten, und zwar sofort.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Franz86):
Die Mieter und Besucher müssen das Grundstück überqueren

Warum "müssen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Vermutlich, weil sie sonst nicht zum Haus gelangen.

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#4
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Zum allgemeinen Leinenzwang gibt es teilweise gesonderte städtische Gesetze. So herrscht in Berlin bspw. ein grundsätzlicher Leinenzwang in Hausfluren. Auf der offiziellen Webseite deiner Stadt erfährst du alles Wichtige zum Leinenzwang. Gibt es keine gesonderten städtischen Gesetzte, dann hat der Eigentümer des Grundstücks grundsätzlich das Recht selbst zu entscheiden ob ein Hund angeleint sein muss oder nicht.
Ich würde dennoch das Ordnungsamt informieren, da von dem Tier augenscheinlich eine echte Gefahr ausgeht. Es soll ja nicht erst bis zum Ärgsten kommen.

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