Hallo! Unser Vermieter hat einen großen Hund, der jeden der das Grundstück betritt angeht und auch seit Neuestem beißt. Der Vermieter ist uneinsichtig, gibt den Besuchern die Schuld und sagt es sei sein Grundstück und da dürfe er den Hund frei laufen lassen. Die Mieter und Besucher müssen das Grundstück überqueren, auf dem der Hund läuft frei rumläuft. Gibt es eine Anlein-Pflicht für den Hund oder müssen sich die Mieter das bieten lassen? im Voraus Danke für Rückmeldung. Franz
bissiger Hund
10. Mai 2019
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Frage vom 10. Mai 2019 | 17:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
bissiger Hund
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#1
Antwort vom 10. Mai 2019 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Ordnungsamt einschalten, und zwar sofort.
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. Mai 2019 | 22:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDie Mieter und Besucher müssen das Grundstück überqueren :
Warum "müssen"?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2019 | 13:53
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Vermutlich, weil sie sonst nicht zum Haus gelangen.
#4
Antwort vom 17. Mai 2019 | 11:27
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 26x hilfreich)
Zum allgemeinen Leinenzwang gibt es teilweise gesonderte städtische Gesetze. So herrscht in Berlin bspw. ein grundsätzlicher Leinenzwang in Hausfluren. Auf der offiziellen Webseite deiner Stadt erfährst du alles Wichtige zum Leinenzwang. Gibt es keine gesonderten städtischen Gesetzte, dann hat der Eigentümer des Grundstücks grundsätzlich das Recht selbst zu entscheiden ob ein Hund angeleint sein muss oder nicht.
Ich würde dennoch das Ordnungsamt informieren, da von dem Tier augenscheinlich eine echte Gefahr ausgeht. Es soll ja nicht erst bis zum Ärgsten kommen.
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