Hallo zusammen,
unsere (neuen) Nachbarn haben einen Hund, der leider recht schlecht erzogen ist. Trotz des eingezäunten Grundstücks flüchtet er gelegentlich (es ist ein Staketenzaun, da kommt der Hund recht einfach durch Lücken, oder aber die Nachbarn lassen das Zauntor offen stehen, oder die Haustüre, ....). Fakt: ihr Hund stromert gelegentlich auf unseren Grundstück herum (so 1-2 mal pro Woche). Damit haben wir auch gar nicht das so große Problem, da wir tierlieb sind. Trotzdem haben wir darauf hingewiesen, dass der Hund nun mal nichts auf unseren Grundstück verloren hat und sie bitte dafür Sorge tragen sollen. Interessiert die Nachbarn aber nicht wirklich (Zitat: das ist nun mal ein Tier ...").
Nun, wir haben eine Katze. Eine Hauskatze, die das Haus nur sehr selten verlässt, im Winter nie. Das Frühjahr naht, und wenn unsere Terrassentür offen steht, dann ist die Katze auch schon mal draußen auf unserem Grundstück unterwegs. Ganz selten weiter weg. Aber wir haben Angst, dass der Hund der Nachbarn unserer Katze was tut, wenn er wieder mal frei läuft.
Fragen:
- müssen wir dafür sorge tragen, dass deren Hund nicht auf unser Grundstück kann, oder dass unsere Katze nicht raus kommt?
- welche Handhabe haben wir, nachdem die Nachbarn ja offensichtlich uneinsichtig sind.
- was ist im Falle des unerwünschten Falls eines Aufeinandertreffens, und unsere Katze kommt zu Schaden?
Grüße, sciliar
des Nachbars Hund und unsere Katze
10. April 2019
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Frage vom 10. April 2019 | 15:11
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
des Nachbars Hund und unsere Katze
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#1
Antwort vom 10. April 2019 | 18:40
Von
Status: Praktikant (755 Beiträge, 248x hilfreich)
Nein, ihr müsst keine Sorge dafür tragen, dass der Hund nicht zu euch kann.
Ihr könntet auf Unterlassung klagen.
Dann müssen die Nachbarn den Schaden an der Katze ersetzen.
Ich würde den Zaun eurer Katze zuliebe dichtmachen. Die kann nix für den Nachbarn.
#2
Antwort vom 11. April 2019 | 10:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat- müssen wir dafür sorge tragen, dass deren Hund nicht auf unser Grundstück kann, oder dass unsere Katze nicht raus kommt? :
Wenn Sie nicht möchten, dass man (Hund) Ihr Grundstück betritt, dann sollten Sie es entsprechend sichern. Kommt ja nicht nur Nachbars Hund, sondern würde dann auch von anderen Hunden genutzt werden können.
Zitat- welche Handhabe haben wir, nachdem die Nachbarn ja offensichtlich uneinsichtig sind. :
Als erstes mal schriftlich abmahnen und mitteilen, dass man zukünftig den freilaufenden (evtl. wildernden) Hund dem Ordnungsamt meldet. Ist ja auch gefährlich, man stelle sich vor ein Kleinkind spielt im Garten und der Hund kommt auf einmal ...
Zitat- was ist im Falle des unerwünschten Falls eines Aufeinandertreffens, und unsere Katze kommt zu Schaden? :
§ 833 BGB ... der Hundehalter ... ABER ... § 254 BGB Mitverschulden des Katzenhalters.
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#3
Antwort vom 11. April 2019 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (38430 Beiträge, 14000x hilfreich)
Also vor vielen Jahren, als ich ähnlich wohnte wie hier der Fragesteller, war das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen Nachbars Köterchen und meinem Stubentieger.
wirdwerden
Und jetzt?
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