gewährleistungsrecht bei Pferdekauf

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
quarter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gewährleistungsrecht bei Pferdekauf

Hallo!

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Ich habe mir vor 2 Monaten einen hengst gekauft, es wurde Aku gemacht usw. dann stand er noch beim alten Besitzer zum training.Dann wurde er kastriert und kam zu uns. nun nach ca. 4 Wochen bei uns hat sich herausgestellt das er koppt. Wurde vorher nicht bemerkt da er es nur im stall macht und er bei uns aber eigentlich den ganzen Tag draussen ist.

Wie ist das nun kann man eine Preismiinderung verlagen? wie sieht es da gestzlich aus? und wie groß sind die Chancen das es durchgeht?

Vielen Dank wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nobitch007
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Hello,

das Koppen gehört zu den Gewährsmängeln beim Pferd, auf die beim Verkauf hingewiesen werden muss. Du hast noch 6 Monate nach Kauf das Recht, das Pferd zurückzugeben. Innerhalb dieser Frist muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorgelegen hat. Die Rechte der Käufer haben sich seit Änderung der Gesetze 2002 verbessert, wenn es sich um einen "Laien" handelt. Das neue Gesetz berücksichtigt, ob ein Profi an einen Laien verkauft hat usw.

Auf jeden Fall den Mangel beim Verkäufer anzeigen. Am besten erstmal versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer zu erreichen. Ein seriöser Verkäufer wird sich darauf einlassen. Ansonsten hilft nur der Weg zum Gericht mit einem sachkundigen Anwalt...

Grüßle

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Die Beweislastumkehr gilt allerdings nur beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. Verkäufer = gewerblicher Händler, Käufer = Privatperson. Ist der Verkäufer ebenfalls Privatperson, liegt die Beweislast beim Käufer. Möglicherweise kann dann die Gewährleistung auch gänzlich ausgeschlossen sein (wenn vereinbart). All dieses geht aus der Eingangsfrage nicht hervor.

Gruss,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blasserdunst
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

bin durch Zufall auf dein Problem gestossen - wollte dir nur eine Erfahrung mitteilen:

Mein Pferd bekam zum 1.2. diesen Jahres ein neues Nachbarpferd - sie fing auch nach ca. 4 Wochen das koppen an.

Das Pferd ist 5 Jahre und hat es auch noch nie gemacht - solche Verhaltensweisen können sich Pferde gerade durch Stress beim Umzug oder wegen der Umgebungsveränderung oder Trennung von alten Kumpeln sehr schnell zulegen!

Eine Bekannte im Forum hat erzählt dass ihr Hofbesitzer seine 2 Pferde 4 Monate zum Einfahren weggegeben hat - eine kam als Kopper wieder - die andere klebte... typische Verhaltensstörungen - ausgelöst durch den Stallwechselstress! Sie haben es beide nie wieder abgelegt obwohl sie wieder im alten Stall sind!

Es kann also gut sein, dass das Tier vorher auch gesund war!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Koppen ist heute KEIN Gewährsmangel mehr.
Ein Mangel ist nur dann ein Mangel ,wenn dieser Mangel nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften möglich macht!!!
Koppen ist der einzige Fehler ,bei dem der Käufer heute rechtlich schlechter da steht als vor den neuen Kaufrecht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Koppen und weben sind eine Verhaltensstörung.


Diese Unart macht sich vor allem bei Pferden mit nicht ausreichender Beschäftigung, zu wenig Bewegung oder fehlendem Kontakt zu Artgenossen bemerkbar.
Das Koppen oder Weben kann also eine Reaktion auf Langeweile sein.

Eine Optimierung Haltungsbedingungen des Pferdes (Aufstallung, Bewegung) muß bei koppenden und webenden Pferden angestrebt werden.



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

Koppen und weben sind eine Verhaltensstörung.


Diese Unart macht sich vor allem bei Pferden mit nicht ausreichender Beschäftigung, zu wenig Bewegung oder fehlendem Kontakt zu Artgenossen bemerkbar.
Das Koppen oder Weben kann also eine Reaktion auf Langeweile sein.

Eine Optimierung Haltungsbedingungen des Pferdes (Aufstallung, Bewegung) muß bei koppenden und webenden Pferden angestrebt werden.



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