käuferin wil anzahlung zurück!!!

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
lalehh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
käuferin wil anzahlung zurück!!!

Hallo zusammen,
habe meine kätzchen ins internet zum verkauf reingestellt....

hier die anzeige :
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Hallo zusammen,

verkaufe 1 Süßes Mischlings-Kätzchen.

Er ist in der Nacht vom 27 - 28.02.2011 geboren (6 Wochen alt)und er ist schwarz mit ganz leichtem wildkatzenmuster.

Er wird nur in liebevolle Hände gegeben mit vorherigem besuch.

Um sich ein Kätzchen zu reservieren muss eine Anzahlung (hälfte des Preises) gezahlt werden (da wir sie ansonsten auf grund schlechter Erfahrungen mit einem vorherigem Wurf nicht reservieren)Und wenn Sie den Kontakt dann nicht aufrecht erhalten oder vom Kauf zurück treten wird die Anzahlung nicht zurück gezahlt !!!

Die Babies werden vor Abgabe mehrmals entwurmt, geckeckt reichlich gefüttert und bekommen Vitamine. Sie werden jedoch ohne Impfpass vermittelt. Der Pass muss vom jeweiligen Besitzer (kostenfrei) vom Tierarzt mit der 1. Impfung besorgt werden. Auf wunsch können sie geimpft werden jedoch gegen einen aufpreis.

Die kleinen werden immer aktiver und sind alle in einer top Verfassung.

Bitte nur ernst gemeinte Anfragen und am besten telefonisch kontaktieren da die Mails nur selten gecheckt werden.Bei fragen kontaktieren Sie mich doch bitte unter der angegebenen Rufnummer.

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Meine frage ist nun da die käuferin ihre anzahlung wieder haben möchte da sie ungeduldig ist und die kätzchen schon am 05.05.11 haben möchte ich sie jedoch erst nach dem letzten besuch beim tierarzt am 13.05 ein freitag und ich arbeiten muss am 15.05 abgeben werde. (sie jedoch sagt da ich am telefon sagte anfang mai - Habe jedoch ungefähr anfang mai je nach zustand und termin gesagt sich darauf beruht das sie im recht ist)
und da sie vom verkauf damit abgesprungen ist möchte ich wissen wer im recht ist und ob ich mir da sorgen machen muss???
Bitte helft mir schnell da ich ansonsten eine anwalt konsultieren muss....

danke im vorraus




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
und da sie vom verkauf damit abgesprungen ist möchte ich wissen wer im recht ist und ob ich mir da sorgen machen muss


Naja, wenn kein fester Liefertermin vereinbart wurde, könnte der K dem VK lediglich eine angemessene Frist (14 Tage) setzen.

Wenn "Anfang Mai" vereinbart wurde, dürfte damit verständig die erste Maiwoche gemeint sein.

Der VK könnte hier so taktieren:

Der K hat noch keine Frist gesetzt. Damit ist ein Rücktritt auch nicht so ohne weiteres möglich.
Wenn der K also nicht vor dem 1.5. beweisbar (!) eine 14-tägige Frist setzt, würde der VK also am 15.5. noch rechtzeitig liefern.
Man könnte also darauf spekulieren, daß der K denkt, er wäre wirksam zurückgetreten und ihn nach dem 1.5. dann darauf hinweisen, daß der Vertrag immer noch wirksam ist und er erst nach angemessener Fristsetzung zurücktreten könnte.

Ich würde hier denken, daß der "Rücktritt" des K nicht als Fristsetzung zu interpretieren ist, insbesondere also kein "eine zu kurze Frist setzt eine angemessene Frist in Gang" vorliegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

wer im recht ist kann eigentlich nicht ganz nachvollzogen werden, da der wörtliche inhalt des kaufvertrages fehlt.
nur so viel: anfang mai bedeutet nicht mitte mai ;) .
auf die telefonische aussage wird sich der käufer beziehen,
denn nur desswegen ( termin anfang mai) hat er sicherlich eine anzahlung vorgenommen.
ob sich eine konsultierung bei einem anwalt wegen einer mischlingskatze finanziell lohnt bezweifel ich.
ich würde das geld zu rückzahlen und mich auf eine neue vermittlung konzentrieren.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lalehh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube das ihr das nicht richtig verstanden habt.
Ich habe ihr nie gesagt wann die kleinen zur abholung bereit stehen. Ich sagte das ich schätze anfang mai, dass sich das jedoch je nach aussage der tierärztin ändern kann. Und das war für sie auch okay. Zumindenst anfangs. Ich habe ihr dann da wir ja kontakt gehalten haben auch gesagt das ich noch einen weiteren termin beim tierarzt wahrnehmen muss und der nicht fest steht ( da ich ihn zu der zeit noch nicht genau hatte) dann habe ich gestern den genauen termin bekommen (wie erwähnt der 13. ) und sie hat so getan als hätte ich ihr fest versprochen das sie anfang mai abholbereit sind.

Und der Anwalt ist mein Onkel. Von daher ist es kein problem und es würde sich lohnen.Da er aber im moment nicht im Lande ist und erst am 10.05.11 wieder da ist wollte ich micht vorab informieren.

Ich hoffe das ihr es nun ein wenig besser verstanden habt.

Danke in vorraus

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

was steht den im kaufvertrag?
wenn es ihn nur mündlich gibt und es wurde der termin etwa anfang mai ausgehandelt, hast es selber geschrieben, dann stehen die chancen doch 50 zu 50 für was eigentlich?
es fehlen stichfeste beweise, die auch dein onkel einfordern wird. eine mischlingskatze hat einen wert von
30 bis 80 euro, bzw. werden oft kostenlos abgegeben oder nur der unkostenbeitrag ( Artz,Wormkur,Impfungen...)verlangt.
wenn es dir nur um die kitten gehen sollte dann zahl das geld zurück und gut ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lalehh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt ja keinen Kaufvertrag;) das ist es ja und in meiner Anzeige steht klar und deutlich das wenn kein Kontakt gehalten wird oder der jenige vom Kauf abspringt es kein geld zurück gibt.Ich habe ihr telefonisch gesagt das die kleinen ungefähr anfang mai abgegeben werden aber es nicht fest steht da ich ja noch einmal zum tierarzt muss und der abholtermin dadurch früher oder später sein kann.Also habe ich nix festes gesagt. Aber da sie nun sich doch umentschieden hat und scheinbar keine gedult hat will sie die schon am 05.05 haben (sie werden aber erst am 15.05 sonntag) da ich freitag und samstag arbeiten muss abgegeben : termin ist ja 13.05) Und es geht darum das sie mir nun eine email geschrieben hat wo sie sagt " lassen wir das ganze und sie schicken mir meine 80 euro anzahlung zurück"(da sie 2 kätzchen angezahlt hat) und ich habe es klar und deutlich siehe.o. geschrieben das es das geld nicht zurück gibt (wegen solcher leute die schnell abspringen habe ich ja die anzahlung wegen dem verlusst den ich dann habe verlangt)So hat mein onkel es mir auch geraten ;) es klar und deutlich rein zu schreiben.
Ja, das wird mein Onkel dann sowieso... aber noch ist ja nichts gerichtlich sondern nur per email. Und als ich Ihr sagte das sie damit nicht durchkommt wollte sie es sich anders überlegen. Aber an so einem komischen menschen ( wo ich scheinbar als sie hier war getäuscht wurde) möchte ich meine kätzchen nicht abgeben....



LG danke




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Es gibt ja keinen Kaufvertrag;)


Klar gibt es einen, einen mündlichen, für den hast du die Anzahlung. Es gilt die "Vereinbarung"

Willst du wegen 14 Tagen jetzt ernsthaft Theater machen. Du sparst doch den letzten Tierarzttermin auch noch.

Es gibt keinen Grund die Katzen länger zu behalten. Anfang man ist nicht Mitte Mai. Willst du anderen deinen Willen aufzwingen muss du einen Vertrag machen und das reinschreiben.

Uwe

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