kündigung durch vermieter, darf er es 'rumerzählen'?

7. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
pastinake
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung durch vermieter, darf er es 'rumerzählen'?

hallo,

mir wurde die Pferdeboxe durch den Vermieter gekündigt, aufgrund persönlicher Differenzen. Kündigungsfrist wurde vertragsgemäss eingehalten. im Vertrag ist ebenfalls festgehalten, dass Mieter und Vermieter jederzeit kündigen können, unter Einhaltung der Frist.

zwei Fragen dazu:
1. Pferd steht bereits in einem anderen Stall, muss ich die Miete bis zum Kündigungstermin dennoch bezahlen?

2. darf der Vermieter 'rumerzählen' dass er mir gekündigt hat und weshalb? darf er die anderen Mieter des Stalls über Gründe informieren und dürfen diese es wiederum weitererzählen?

danke:-)


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

1) ja
2) auch ja, zumindest solange nur beweisbar wahre Sachen erzählt werden und diese auch nicht ehrverletzend sind. Wenn nur allgemein von persönlichen Differenzen gesprochen wird, ist das unproblematisch.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
auch ja, zumindest solange nur beweisbar wahre Sachen erzählt werden und diese auch nicht ehrverletzend sind


Wenn der VM *gewerblich* Pferdeboxen vermietet, unterfallen Informationen zum Mietverhältnis aber dem BDSG.
Er dürfte dann Dritten allenfalls mitteilen, daß die Box zum ... wieder anmietbar ist (berechtigtes Interesse schlägt hier das Recht des M, daß die Information "das Mietverhältnis endet zum..." vertraulich bleibt), aber nicht, wer sie warum gekündigt hat.

-- Editiert NinaONina am 10.02.2015 16:07

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Das BDSG gilt aber nur für personenbezogene Daten.
Die Aussage "Die Pferdebox ist zum ... wieder anmietbar, weil ich dem Vormieter aus persönlichen Gründen gekündigt habe" fällt aber meiner Meinung nach nicht unter personenbezogene Daten - höchstens unter pferdeboxbezogene Daten.

Wenn ich etwas dauerhaft anmiete (z.B. Wohnung), erkundige ich mich immer warum das Objekt wieder neu zu vermieten ist, und was aus dem Vormieter geworden ist. Das ist immer sehr aufschlussreich - und da wurde mir auch noch nie die Antwort verwehrt.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

So lange der Stallbesitzer bei der Wahrheit bleibt oder seine eigene Meinung vertritt, darf er es.

Die Stallbesitzer unter sich kennen sich meistens. Deine Kündigung und die Gründe werden auf jeden Fall auch im neuen Stall bekannt sein.

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