Hallo, immer öfteres sehe ich bei uns auf den straßen die super süßen dobermänner, jedoch würde mich mal interessieren ob dobermänner auch zu den sogenannten "kampfhunden" zählen und man für die haltung irgendwelche bescheinigungen benötigt, oder ob man sich diese rasse, wie fast jeden anderen hund einfach so zulegen kann? lg
zählt dobermann als "kampfhund"?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
das einzige bundesland das den dobermann als "kampfhund" (kann mit einem wesenstest wiederlegt werden) führt ist brandenburg in allen anderen gibt es keinerlei einschränkungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
hi, danke für die info. ich komme aus niedersachsen und da wie du meintest nur brandenburg den dobi als k.h einstuft müsste ich hier nur die normale hundesteuer und nicht die "kampfhund"steuer zahlen? hast du vielleicht einen link für mich wo ich das alles nachlesen könnte?lg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo @Ziege1990,
google einfach nach deiner Stadt in der du wohnst und nach Hundehalterverordnung oder sowas.
Mal davon abgesehen, die Dobis sind nicht einfach nur ...so süß...! Hast du Hundeerfahrung? So ganz einfach sind die nicht! Ne ordentliche Welpenstunde sowie möglichst eine Hundeschule, ist empfehlenswert!
Viel Spass mit Hundi
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
hey, hab seit ca. 8 jahren hundeerfahrung, freundin meiner mutter hat eine hundeschule wo ich öfters mit ausgeholfen habe und hab seit meiner kindheit selbst hunde. ich weiß das dobis nicht ganz einfach sind waren aber immer schon meine traumhunde gewesen. gegooglet hatte ich schon nur nichts gefunden leider.lg
Würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, daß Dobis nicht doch noch in naher Zukunft auf die Liste kommen. Überlegungen dazu sind da. Falls es mal soweit kommt, dann kommt das ganze Paket mit Wesenstest auf Dich zu - selbst wenn Du den Hund schon vorher hattest. Interessiert dann nicht.
Trotzdem ein gutgemeinter Rat von mir, den Du annehmen kannst, aber nicht musst: Schaff Dir erst einen an, wenn Du Dir eine Zukunft aufgebaut hast. Wenn ich mich richtig erinnere, bist Du noch recht jung. Da kann noch soviel passieren in Richtung Ausbildungsplatz, Zeitproblem, Wohnort etc.
Ein Dobermann ist kein Hund, den man mal so einfach bei Eltern oder Freunden parken kann, weil man z.B. wegen Ausbildung keine Zeit hat, ohne Gefahr zu laufen, daß es "Probleme" geben könnte.
In Niedersachsen heißt die maßgeblicher Verordnung "Verordnung über das Halten gefährlicher Tier". Dort ist der Dobermann auf Anlage 1 aufgeführt, was bedeutet, dass dieser grundsätzlich nur an der Leine und mit Maulkorb geführt werden darf. Die zuständige Stadt oder Landkreis kann - nach Bestehen eines Wesenstestes - Ausnahmen zulassen.
Gruß,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
@Axel, Rasselisten wurden in Niersachsen meines Wissens nach komplett abeschafft...oder sind die wieder eingeführt worden?
hallo ziege 1990! deine dobermänner zählen nicht zu der sogenannten gattung ( die es eh nicht gibt ) kampfhunde. die landeshundverordnung unterschied bis 2006 zwischen hunde der anlage 1 oder 2. deine dobermänner waren damal 2. nun wurde die verordnung gelockert und es wird nur noch zwischen gefährlichen und auffälligen hunderassen unterschieden. der dobermann ist gemäß einstufung, weder das eine noch das andere. deine dobermänner unterliegen auf jeden fall der 20 / 40 regelung, so wie viele andere rassen auch. das bedeutet, 20kg schwer oder 40 cm hoch, trifft das zu, dann müssen deine hunde auf jeden fall geshipt sein. ich selber habe einen dobermannmischling und der unterlag auch der anlage 2. gruss blackmamba65
hi, wollt eigentlich nur mal sagen das es gar keine kampfhunde gibt sondern nur kampfschmuser!!!
hallo lunalia! also, der dobermann zählz nicht zu der gattung kampfhund. bis vor ca. drei jahren wurde zwischen anlage 1 + 2 unterschieden und der dobermann unterlag der klasse 2. heute wird nur noch unter auffällig oder extrem auffällige hunde unterschieden und der dobermann gehört weder den auffälligen noch den extrem auffälligen hunden an. liebe grüße
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten