2000 euro für ein heruntergeladenes album?

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 14x hilfreich)
2000 euro für ein heruntergeladenes album?

hallo! ich arbeite im betreuten wohnen und ein klient von mir hat eine zahlungsaufforderung von 2000 € von der universal musik AG bekommen, weil er sich ein album von rosenstolz illegal gedownloaded hat. sein gesetzlicher betreuer hat eine anwältin eingeschaltet, die nun behauptet, man dürfe sich nicht auf einen prozess einlassen, da dieser viel teurer käme. diese anwältin will auch mal eben 300 € von meinem klienten. dieser hat aber gar kein geld ünrig, da er grundsicherung bezieht. die anwältin ist eine duzfreundin des gesetzlichen betreuers. (ich hab da so meine bauchschmerzen) ich finde die 2000 € unverhältnismäßig. wer kennt sich damit aus? ist es nicht ratsamer, zu einem medienanwalt zu gehen? PS: mein klient ist grundsicherungsabhängig, geistig eingeschränkt (allerdings schuldfähig) und nicht pfändbar. kann er trotz der "schuld" prozesskosten beihilfe bekommen?
helft mir und dem "armen schlucker" bitte

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

Also, erstmal sei gesagt, dass es hierbei wohl nicht um den Download, sondern das unautorisierte Verwerten des Album geht.

Die Abmahnung kam sicher von der Kanzlei Rasch!?
Hierzu sei gesagt, dass Rasch mehrfach gegenüber der Presse betonte, dass man den Gegenüber nicht sieht, daher natürlich nicht wüsste, wie die finanzielle Situation des Beschuldigten aussieht. Sollte aber z.B. ein Wenigbetuchter betroffen sein, kann dieser sich an die Kanzlei wenden und evtl. über Kostennachlässe verhandeln.

Bevor man dieses allerdings vollzieht und irgendwelchen Ansprüchen zustimmt, sollte man diese Abmahnungen prüfen lassen, da diese wohl teilweise durchaus fragwürdig sein sollen, auch wenn grundsätzlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bestehen.
Siehe dazu:
Richtige Reaktion auf Abmahnung und hohe Schadensersatzforderung der Rasch Rechtsanwälte für die Musikindustrie (EMI, Universal Music und Sony BMG)

Zur Prüfung sollte man allerdings jemanden beauftragen, der sich mit dieser Thematik auskennt, bzw. am besten auf UrhG spezialisiert ist, um möglichst günstig aus dieser Sache heraus zu kommen.

Auf Wunsch kann ich dir einen Anwalt empfehlen, welcher in Sachen Rasch und allgemein bzgl. UrhG-Verletzungen über P2P-Systeme sehr erfahren ist.


Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher


Ps:

In wie weit steht denn überhaupt sicher fest, dass der Beschuldigte den Verstoss begangen hat?
Vielfach gab es schon grobe Fehler beim Ermitteln über die IP-Adresse, so das völlig Unschuldige eine Abmahnung erhielten.


-- Editiert am 29.10.2009 21:28

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
das unautorisierte Verwerten


Klarstellend: damit ist wohl die Verbreitung gemeint, die bei "Tauschbörsen" ja mit dem Herunterladen Hand in Hand geht.

Wird wirklich ein Schadensersatz von 2000 EUR verlangt? Oder ist die Anwaltsrechnung so hoch? (Dann müßten aber wohl schon 20.000+ EUR Streitwert angesetzt sein.) Oder ist vielleicht "nur" der Streitwert so hoch und die eigentliche Forderung ist wesentlich geringer (dafür würde auch die Honorarforderung des eigenen RA sprechen, der vermutlich den Zahlungsanspruch der Gegenseite als Streitwert für die Ermittlung seiner 300 EUR zugrunde gelegt hat)?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Klarstellend: damit ist wohl die Verbreitung gemeint, die bei "Tauschbörsen" ja mit dem Herunterladen Hand in Hand geht. <hr size=1 noshade>


Nicht zwingend, da nicht alle P2P-Netze auch mit dem Download die Datei wieder feilbieten, bzw. ja noch nicht klar ist, ob es sich überhaupt um einen Down-/Upload aus einer Tauschbörse, oder Selbiges auf/von z.B. einem Filehoster handelt. Auch letzteres mahnte Rasch schon vielfach ab, allerdings meines Wissens immer nur die unautorisiert Verwertung, nie den reinen Download.

quote:<hr size=1 noshade>
Wird wirklich ein Schadensersatz von 2000 EUR verlangt? Oder ist die Anwaltsrechnung so hoch? (Dann müßten aber wohl schon 20.000+ EUR Streitwert angesetzt sein.) <hr size=1 noshade>


So wie man Rasch kennt, dürfte der Streitwert bei solchen Fällen stets im fünfstelligen Bereich angesetzt sein und einen Streitwert von 10.000 Euro pro unautorisiert angebotenen Musikstück(nicht pro Album) hielt auch das LG Frankfurt a. Main für legitim; [URL=http://www.e-recht24.de/news/mp3/1319.html](Beschluss vom 16.06.2009 Az. 2-06 O 296/09 ) [/URL] .

Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher

-- Editiert am 30.10.2009 00:03

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Der soll dem Gegner einige Unterlagen zu seinem Einkommen faxen, und 300 Euro anbieten. Ansonsten beisen sie die doch, genau wie der windige Anwalt die Zäune aus, wenn sie Geld einfordern wollen. Da ist nichts zu holen.

Ein Prozess ist kaum sinnvoll.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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