Ab wann greift ein Geschmacksmuster?

21. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
elmejor06
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann greift ein Geschmacksmuster?

Hallo,
ein Freund und ich möchten einen T-shirt Onlineshop erstellen mit eigenen Designs. Thematisch soll der Shop bekannte Figuren und ähnliches "veräppeln". Wir zeichnen unsere Designs selber aber die Figuren sind bekannt. (z.B. Alice im Wunderland Comicfigur von Disney).
Meine Frage ist jetzt, wenn wir eine Figur zeichnen, die ähnlich wie eine Geschmacksmustergeschützte Figur ist, ab wann greift das Markenrecht? Wie doll muss sich die Figur unterscheiden, damit wir keine Rechte verletzen?

Wir möchten zum Beispiel Alice im Wunderland auf unser T-shirt zeichnen, aber mit einer anderen Frisur oder einer Hose anstatt Kleid, so in der Art.
Viele Grüße und danke schon mal
-elmejor06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist jetzt, wenn wir eine Figur zeichnen, die ähnlich wie eine Geschmacksmustergeschützte Figur ist, ab wann greift das Markenrecht? <hr size=1 noshade>


Das sind zwei Paar Stiefel. Ersmal lesen, was ein Geschmacksmuster ist, nämlich ein "Designschutz für Form- und Farbgestaltungen". Dann lesen, was das Markenrecht schützt.

Das dritte Paar Stiefen heißt dann Urhebberrecht. In § 2 UrhG steht über Comics:

"§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, (...)
(...)
4.
Werke der bildenden Künste (...);
(...)
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;"

Wenn man ein solches Werk nutzen möchte, muss man zuvor den Rechteinhaber befragen.

Wenn man an einem solchen Werk etwas ändern möchte, muss man erst mal den Urheber selber fragen, sagt § 23 UrhG .

Eine Parodie auf ein Werk könnte allerdings erlaubt sein laut § 24 UrhG - nicht aber ein reines Abkupfern zwecks Ausnutzung der Wertschätzung des Werkes. Siehe dazu auch Was ist eine freie Benutzung?

Zum Rumspielen mit geschützten Marken interessant: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Ohne Ahnung, Geld und Anwalt sollte man aber lieber eigene Werke in Verkehr bringen, bevor man sich an den verkehrten vergeht!!!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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