Abmahnung Debcon

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Debcon

Hallo Zusammen kann hier jemand helfen bezüglich Debcon? Kommen seit einiger Zeit wieder Brief.

Danke euch

Abmahnung bekommen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

Etwas mehr Kontext wäre hilfreich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Fall ist schon 2010. Habe alles gemacht wie es sein soll mit den Widersprüchen. Danach kam 2014 ein Angebot, Klageentwurf mit Angebot, dann das die 10 jährige Verjährung nicht mehr gelte und immer mal wieder Drohungen und Angebote, Die Abstände wurden immer größer. Jetzt kam 11. 2022 wieder ein Brief und jetzt im Januar das Maßnahmen anstehen würden wie Gerichtliches Mahnverfahren, Lohn und Gehaltspfändung, ...
Früher hieß es immer abheften. Wollte nur noch mal nachfragen?

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Also so wird das nichts.

Entweder ordentliche Fragen stellen, oder bleiben lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zu Beginn, also in 2010 schon mich informiert und dementsprechend gemacht was man tun sollte. Jetzt kommen ja immer wieder die Bettelbriefe mit "normaler" Post immer mit unterschiedlichen Beträgen und unterschiedlichem Grad der "Bedrohung". Soll ich alle Zahlen schreiben wann, was kam? Gibt es denn die Verjährungsfrist nicht mehr? (Was ist da eventuell mit einem Hemmnis?) Debcon schreibt ja angeblich was anderes. Soll ich das auch schildern? In erster Linie wurde im letzt Brief jetzt gedroht innerhalb von 5 Tagen soll ich zahlen, sonst .... Soll ich den Brief abheften so wie es damals gesagt wurde? Alles immer abheften so lange es nur "Bettelbriefe" sind? Oder? War das so ok ? Oder soll ich wie gesagt alles aufschreiben?

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Gab es einen Vollstreckungsbescheid?
Wenn nicht (und wenn du damals nicht irgendwie verhandelt hast), dann kannst du die Sache ignorieren.
Eventuell solltest du noch Verjährung einwenden und dann erst ignorieren.

Die Auskunfteien sollten im Auge behalten werden.

Mehr kann man bei der doch recht konfusen Sachverhaltsschilderung nicht sagen.

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#6
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde heute Abend oder morgen es genauer schildern. Vielen Dank erstmal.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Pako1):
der Fall ist schon 2010


Wenn seitdem nicht mit der Gegenseite korrespondiert oder anderweitig verhandelt wurde, ist der Anspruch auch nach der aktualisierten Abmahnerstrategie (10 Jahre Schadensersatzforderung statt 3 Jahre Unterlassungsanspruch) zum 31.12.2020 verjaehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie versprochen hier die Daten:
Oktober 2010 Schreiben von Anwalt (Name wichtig?) Vergleichsangebot mit Unterlassungserklärung und Angebot
daraufhin Unterlassungserklärung zu geschickt.

September 2013 Schreiben von Debcon Forderung von Geldbetrag mit Frist - Widerspruch von mir
Dezember 2013 Mahnbescheid vom Amtsgericht - Widerspruch von mir
Januar 2014 Schreiben Debcon Angebot
März 2015 Klageentwurf Debcon nochmals Angebot
Juli 2015 Schreiben Debcon mit Hinweis auf Verjährungsfrist und neue Rechtssprechung Angebot
August 2015 Schreiben Debcon Angebot mit Ratenzahlung
Februar 2016 Schreiben Debcon Angebot
Mai 2016 Schreiben Debcon Vergleichsangebot
Oktober 2015 Schreiben Debcon Angebot
März 2019 langes Schreiben Debcon ich hätte Tat einzugestehen .... Angebot
November 2019 Schreiben Debcon Angebot
November 2022 Schreiben Debcon Angebot
Januar 2023 Schreiben Debcon Zur Betreibung der Forderung stehen nun an gerichtliches Verfahren/streitiges Verfahren, Zwangsvollstreckung, Mobiliarpfändung, Lohn-und Gehaltspfändung , Abgabe der Vermögensauskunft.
Innerhalb von 5 Tagen soll ich Anzahlung machen mit weiteren 9 Raten in der selben Höhe.

letze Korrespondenz war dann September 2013 der Widerspruch oder? Also ab dann 10 Jahre? Also bis Ende 2023?

Ok so ? Fehlt was ? Soll ich was raus löschen ?

Und vielen Dank

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 15:22

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Nein, das passt schon so. Wenn kein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat und du nicht mit denen kommuniziert hast, ist alles OK.

Das war alles richtig, was du gemacht hast. Abgeheftet und (so lange nichts vom Gericht kam) ignoriert.
Die Sache ist jetzt verjährt. Wenn du ihnen also mitteilst, dass du deswegen nicht mehr zahlen wirst, dann haben sie keinen durchsetzbaren Anspruch mehr. Aber die bluffen sowieso nur.

Die Verjährung beginnt ab Kalenderende des Jahres, in dem der Verstoß letztmalig stattgefunden hat und kann durch Verhandlungen gehemmt werden. Du hast aber nicht mit ihnen verhandelt, auch wenn die immer wieder Angebote geschickt haben. Dazu gehört mehr als Schweigen oder Angebote ablehnen.

Wie gesagt, du könntest ihnen einmal mitteilen, dass das verjährt ist und ab dann die altbekannte Strategie fortsetzen: Abheften und ignorieren. Nur wenn was von einem Gericht oder Gerichtsvollzieher kommen sollte, dann müsstest du reagieren.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 17:40

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok und da kann jetzt noch was kommen von Gericht oder Gerichtsvollzieher?
und die Bettelbriefe gehen ein Leben lang weiter

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Irgend ein Unsinn kann immer kommen, das liegt nur an der Gegenseite.
Dass es gefährlich wird ist aber ausgeschlossen, wenn du dich rechtzeitig wehrst und auf Verjährung berufst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok also wenn jetzt was vom Gericht kommt soll ich denen schreiben es ist verjährt oder wie meinst du? was wären denn jetzt noch Szenarien? Gibt es da noch viele Möglichkeiten ?

Und vielen vielen dank schon mal

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Da wird nichts kommen, aber falls unwahrscheinlicherweise doch etwas kommt, dann kannst du dich ja nochmal hier melden.
Dann aber bitte etwas ausführlicher als am Anfang, sonst weiß man ja nicht, um was es geht.
Die Liste wann genau was war ist gar nicht notwendig, aber wir wissen ja nicht, um was es geht, deshalb war auch der Beitrag Nummer 2 kaum aussagekräftig.

Und einem eventuellen Mahnbescheid widersprechen kannst du ja schon, du hast es ja schonmal gemacht.

Einmal pro Jahr kann man eine kostenlose Selbstauskunft bei den Auskunfteien wie z.B. der SCHUFA, Crif, etc. fordern. Das würde ich an deiner Stelle jetzt mal machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pako1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wie viel Mahnbescheide können denn da kommen wegen einer Sache?

Und können die einfach Schufa Einträge vornehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von Pako1):
wie viel Mahnbescheide können denn da kommen wegen einer Sache?


Wahrscheinlich keiner. Theoretisch mehrere. Das könnte man dann ausfechten, wenn man das streitige Verfahren durchführen lässt. Aber das ist nicht nötig und wohl auch nicht sinnvoll.

Zitat (von Pako1):
Und können die einfach Schufa Einträge vornehmen?


Dürfen nicht, können ja. Deshalb solltest du bei den Auskunfteien auch aufpassen. Einmal im Jahr kann man eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.

1x Hilfreiche Antwort

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