Abmahnung - Download von 3 Musikalben im Internet

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Offizier21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Download von 3 Musikalben im Internet

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage die das Urheberrecht im Internet betrifft.

Goofy läd im Internet gerne Musik und Filme runter, allerdings nicht auf kostenpflichtigen Portalen sondern über ein illegales p2p-System, sogenanntes Filesharing.
Irgendwann bekommt Goofy Post von einem Rechtsanwalt, allerdings an seine alte Adresse in Entenhausen, wo er damals noch bei seinen Eltern wohnte. Jetzt wohnt Goofy in Erpelhausen und er erfuhr nur durch einen Telefonanruf seiner Eltern von dem Brief.
Er wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 1.200 Taler Schadensersatz zu zahlen.

Was würde denn passieren, wenn Goofys Mama an diesen Rechtsanwalt schreibt, dass Goofy nicht mehr in Entenhausen wohnt und auch nicht weiß wo er hingezogen ist?


Vielen Dank

-----------------
""

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das kommt darauf an, wer der Anschlußinhaber war. Sind es Goofys Eltern, werden sie als Anschlußinhaber und "Mitstörer" zu den Addressaten der Abmahnung. War es Goofy selbst, werden die Anwälte versuchen, den Aufenthalt von Goofy zu ermitteln und ihm dies bei Erfolg zusätzlich in Rechnung stellen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wenn Goofy sich z.B. über das Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß umgemeldet hat, ist das nur ein kleines Schreiben an das Einwohnermeldeamt und ein paar Wochen die die Sache verzögert wird.




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hallo

AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen
(AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009 – 2050 Js 16878/07 .408ECs)

klick mich

waren es zufällig waldorf anwälte aus münchen?


:)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

Guten Abend,

quote:<hr size=1 noshade>AG Mainz: Ist unklar, wer eine Datei per Filesharing angeboten hat, ist der Anschlussinhaber freizusprechen
(AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009 – 2050 Js 16878/07 .408ECs)
<hr size=1 noshade>


Ich habe das Urteil dir hier nicht genannt, damit du dieses vollkommen unpassend zitierst. ;)
Nach dem keine Rückfragen kamen, dachte ich eigentlich, du hättest zumindest im Ansatz den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht verstanden.

Beim genannten Urteil ging es um ein Strafverfahren, was aber erstmal nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen zu tun hat, die der Rechteinhaber gegen den Fragesteller, bzw. ggf. dessen Eltern durchsetzen möchte.

Passen würde es, wenn der Rechteinhaber in diesem Fall Strafanzeige gegen die Eltern erstatten würde, die zwar ggf. als Anschlussinhaber als Störer zur Haftung gezogen könnten, aber sofern der Sohn der eigentliche (alleinige) Täter war, nicht strafrechtlich zu belangen sind.
Um diese Frage geht es hier aber nicht, alleine schon deshalb, da bei der unautorisierten Verwertung von drei Alben gewöhnlich das strafrechtliche Verfahren umgehend eingestellt werden würde - wovon zivilrechtliche Ansprüche allerdings unberührt bleiben.


Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher



-- Editiert am 14.02.2010 22:32

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

:grins:

huch... frage: gibt es eigendlich einen kurs das man deutsch 2.0 richtig verstehen kann? unter deutsch 2.0 meine ich zb beamtendeusch, juristendeutsch usw?

:)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sebastian Triebenbacher
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
gibt es eigendlich einen kurs das man deutsch 2.0 richtig verstehen kann? unter deutsch 2.0 meine ich zb beamtendeusch, juristendeutsch usw?


So direkt nicht, aber Pflichtlektüre zur Schaffung der Grundvoraussetzungen wäre Latein für Angeber, um mit Sätzen wie exitus acta probat und mundus vult decipi. ergo decipiatur punkten zu können. Auch ein paar BGB-Attrappen machen sich auf jedem Schreibtisch gut.

Zu deiner Frage bzgl. der Abmahnung von Waldorf in dem anderen Thread dürfte dich vermutlich dieses Interessieren:
Abmahnung wg. Filesharing – Kanzlei Waldorf unsicher?

Sollte der Fall exemplarisch für UrhG-Abmahnungen von Waldorf stehen, sind die scheinbar nicht sehr klagefreudig und mit Hilfe eines fachkundigen Anwaltes kann man, in Anbetracht der Umstände, ggf. äusserst gut aus der Sache rauskommen.

Viele Grüsse

Sebastian Triebenbacher

-- Editiert am 16.02.2010 15:03

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen