Abmahnung - Hintergrundmusik auf Videoportal

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JohannesHeld26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung - Hintergrundmusik auf Videoportal

Liebes Forum,

ich habe einige Fragen bezüglich des Urheberrechts.

Ein Musiker "M" bietet neben seiner Musik auch die entsprechenden Lizenzen an für Content-Creator, z.B. YouTuber, etc.. Ein / mehrere Videoportal-Nutzer (zusammengefasst "V-N") benutzen ohne Erwerb der entsprechenden Lizenzen die Musik von Musiker "M" als Hintergrundmusik in ihren eigenen Videos. Manche Videos sind davon monetarisiert, andere wiederum nicht. (Monetarisierung auf Videoportal bedeuetet, dass der Video-Uploader eine Vergütung erhält für das jeweilige Video).

Desweiteren werden von einigen Videoportal-Nutzern "V-N" der Urheber (Musiker "M") nicht genannt. Dies wäre ein weiterer Verstoß.

Da die Musik nicht nur für den privaten Gebrauch von Videoportal-Nutzern "V-N" heruntergeladen wurden, sondern auch wieder in ihren Videos hochgeladen wurden, müsste dies ja dann ein wirtschaftlicher Zweck sein.

Nun sind meine Fragen:

1. Gibt es einen Unterschied, rechtlich gesehen, ob ein Video von Videoportal-Nutzer "V-N" monetarisiert ist oder nicht?
Können nur die "V-N" belangt werden, die die jeweiligen Videos monetarisiert haben?
Oder ist dies egal, da "V-N" mit Veröffentlichung von den jeweiligen Videos die Musik von Musiker "M" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben und somit so oder so rechtlich belangt werden können?
2. Sollte sich Musiker "M" an eine Abmahnkanzlei, Abmahnanwälte oder Anwälte mit Schwerpunkt Internetrecht wenden?
3. Wie funktioniert die Ermittlung der Adressen? Der Anwalt müsste denke ich
an die Videoportal-Plattform herantreten und eine Liste einreichen mit Videolinks, Kanalnamen, etc. um die IP-Adressen von "V-N" zu erhalten und dann müsste man anhand der IP-Adressen die Namen und Adressen von "V-N" bei den Providern herausbekommen, oder? Ist dies denn in der Praxis auch so machbar? Wie lange dauert solch ein Prozess?
4. Sollte Musiker "M" verschiedene Abmahnkanzleien bzw. Anwälte kontaktieren und sich dann für das "beste Angebot" entscheiden? Worauf ist genau zu achten in Bezug auf "bestes Angebot"?
5. Wie hoch ist ungefähr der Schadensersatzanspruch (gibt es einen Richtwert)?
6. Wie wird der Anwalt genau an den Kosten beteiligt? Erhält er von dem Schadensersatz für Musiker "M" einen Anteil oder wird dies seperat in der Abmahnung als Aufwandskosten angerechnet, welches "V-N" zahlen müssen?
7. Muss Musiker "M" vorab in Vorleistung gehen? Was passiert, wenn "V-N" den Schadensersatz, welche in einer Abmahnung definiert wurde, nicht zahlt? Muss Musiker "M" dem Anwalt das Geld für Gerichtsverhandlungen und Aufwendungen quasi "vorstrecken"?
8. Welche Informationen sollte Musiker "M" als Beweis sicherheitshalber sichern? Das Video, Kanalname, Veröffentlichungsdatum, Kanal-Adresse etc. von "V-N"? Ist dies ausreichend als Beweis?

Vielen Dank fürs Lesen, ich würde mich sehr über Antworten freuen.


Liebe Grüße

Johannes

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