Abmahnung Spintiers Truckrennen was tun ??

26. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)
Abmahnung Spintiers Truckrennen was tun ??


Hallo guten Tag,

gestern flatterte uns eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskazlei Nimrod Berlin ins Haus.

Darin wird dem Telefonanschlussinhaber vorgeworfen, das Spiel Spntiers Offroad Truckrennen gespielt zu haben.

Nun möcht man von meinem Mann eine Unterlassungserklärung Unterschrieben haben. Und fordert bis 01.12.14 Eine Vergleichssumme von Eur.850,00

Wie verhalten wir uns richtig ??

Der Internetanschluß läuft auf meinen Mann. Der diese Tat aber nicht begangen hat.

Außer mir und meinem Mann nutzen diesen Anschluß noch unsere minderjährigen Kinder ( 11 J u. 13 J ). Sowie der 25 Jährige Sohn meines Mannes.

Wir haben alle Kinder mehrfach darueber Aufgeklärt das das spielen und herunterladen von Sachen aus dem Netz nicht immer erlaubt is. Mehr kann ich nicht tun.

Und dem 25 Jährigen immer über die Schulter gucken geht ja auch nicht.

Was mach ich nu ?? Wenn zb mein Sohn oder die Kinder das wirkl gespielt haben ??

Muss ich die 850 Euro zahlen ??


Wer weis bescheid oder Kennt sich aus ??



-----------------
" "

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darin wird dem Telefonanschlussinhaber vorgeworfen, das Spiel Spntiers Offroad Truckrennen gespielt zu haben. <hr size=1 noshade>

Da ich keinerlei Hinweise finden konnte, das das spielen diese Spieles ilegal sein soll, gibt es 2 Möglichkeiten:
A. Das Schreiben ist von einem Betrüger
B. die Annahme das wegen "spielen" abgemahnt wurde ist falsch

Im Fall von A. braucht man gar nichts zu machen
Im Fall von B. sollte man nochmal nachlesen und schildern wegen was genau abgemahnt wurde.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Es dürfte sich eher um eine Abmahnung wegen Verbreitung handeln.

=> http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-nimrod-rechtsanwaelte-spintires-offroad-truck-simulator_063373.html

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaMichelle
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 44x hilfreich)

Da die minderjährigen Kinder aufgeklärt wurden, haften Sie nicht. Sollte der 25-jährige der Schuldige sein, haftet natürlich er.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Wir haben alle Kinder mehrfach darueber Aufgeklärt das das spielen und herunterladen von Sachen aus dem Netz nicht immer erlaubt is. Mehr kann ich nicht tun.


Selbstverständlich kann man entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen treffen, etwa den anderen Nutzern die Installation von Software komplett unterbinden (reiner Gast-Account mit Lesezugriff), alle Ports außer 80 (WWW) sperren und damit 99% der Tauschbörsen-Software blockieren, Firewall aktivieren und nur für den Browser öffnen etc.

Das bei Minderjährigen zu unterlassen dürfte wohl mehr als fahrlässig sein.

Die bloße Belehrung von Minderjährigen wird sicherlich von keinem Gericht für ausreichend angesehen werden, sodaß der Anschlußinhaber damit nicht aus der Mitstörerhaftung heraus ist.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Es wäre trotzdem noch interessant zu wissen, was denn jetzt wirklich genau abgemehnt wurde. Das spielen des Spiels wird es wohl nciht gewesen sein....

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Mein Link oben ist doch eindeutig, was da abgemahnt wird. Der TE hat das Schreiben nur falsch verstanden oder falsch wiedergegeben.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Aber TE hat offenbar eh kein Interesse mehr, die Frist ist ja schon abgelaufen, aber es kam kein Feedback mehr.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Christin dt
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo

ja fuer alle die Intressiert,wie es weiter ging.

Angemahnt wurde das runterladen des Spieles in einer Tauschboerse. Diese Sache is tatsaechlich so passiert, es war der 25 Jährige Sohn des Anschluss Inhabers. Aufrund dessen das uns Beratungshilfe gewährt wurde liegt die Sache beim Anwalt.Er hat ein Schreiben fertig gemacht. Aus dem geht hervor das er als beschuldigter nicht in Frage kommt da er dieses Spiel nicht genutzt hat.
In seinem Haushalt aber weitere minderjährige und volljährige Personen zugriff auf das Internet haben.

Das diese Personen jedoch darueber Informirt wurden das das herunterladen von Sachen nicht immer rechtens is.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Angemahnt wurde das runterladen des Spieles in einer Tauschboerse


Auch das bezweifle ich. Vermutlich wurde eher das Anbieten und nicht das herunterladen abgemahnt.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Aus dem geht hervor das er als beschuldigter nicht in Frage kommt da er dieses Spiel nicht genutzt hat.


Man muß hier trennen zwischen Ansprüchen an den Anschlußinhaber und Ansprüchen an den Täter.

quote:
Das diese Personen jedoch darueber Informirt wurden das das herunterladen von Sachen nicht immer rechtens is.


Das alleine dürfte zumindest bzgl. der Minderjährigen nicht ausreichen, s.o.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Das diese Personen jedoch darueber Informirt wurden das das herunterladen von Sachen nicht immer rechtens is.


Wurde die Person denn auch darüber belehrt, dass das anbieten verboten ist? :devil:

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.821 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen