Abmahnung Waldorf Frommer 915 EUR

22. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
gorege
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Waldorf Frommer 915 EUR

Hallo zusammen,

ich habe von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Download eines Filmes über BitTorrent erhalten. Hierbei wird mir angeboten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie 915,- EUR (700,- Schadenersatz + 215,- Rechtsverfolgunskosten) zu zahlen, um die Auseinandersetzung komplett zu beenden. Andernfalls könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Wie ist hier weiter vorzugehen? Die 915,- EUR scheinen mir dann doch etwas zu hochgegriffen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gorege):
ich habe von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Download eines Filmes über BitTorrent erhalten.

Und, stimmt das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und, stimmt das?
Klar stimmt das, sonst würde man nicht über die Kostenhöhe der Abmahnung nachdenken, sondern sich über 3 Absätze hinweg auslassen, dass man kein eUrheberrechtsverletzung begangen hat...

Zitat (von gorege):
Wie ist hier weiter vorzugehen
Es gibt prinzipiell nur 3 Möglichkeiten (mit einer Fülle an Abwandlungen).
1.) Unterschreiben und zahlen
2.) Mod UE und verhandeln (was anzuraten ist)
3.) Ignorieren und mit etwaigen Konsequenzen leben
Wähle weise

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
gorege
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten.


Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Harry van Sell):
Und, stimmt das?
Klar stimmt das, sonst würde man nicht über die Kostenhöhe der Abmahnung nachdenken, sondern sich über 3 Absätze hinweg auslassen, dass man kein eUrheberrechtsverletzung begangen hat...


Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.

Zitat (von radfahrer999):

Es gibt prinzipiell nur 3 Möglichkeiten (mit einer Fülle an Abwandlungen).
1.) Unterschreiben und zahlen
2.) Mod UE und verhandeln (was anzuraten ist)
3.) Ignorieren und mit etwaigen Konsequenzen leben
Wähle weise


Mod UE habe ich mir bereits besorgt, allerdings noch nicht abgeschickt.
Ist es sinnvoll, die Mod UE der Kanzlei zuzusenden und im gleichen Schritt zu verhandeln? Und wie sieht das "verhandeln" genau aus? Schreiben, man ist beispielsweise bereit sich bei der Hälfte (450,- EUR) zu einigen? Sollte man irgendwelche Argumente vortragen (wenn ja, welche genau?) oder einfach die Verhandlung jemanden wie abmahnungshilfe.de überlassen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gorege):
Sollte man irgendwelche Argumente vortragen (wenn ja, welche genau?)

Die besten Argumente haben erfahrungsgemäß ALG II Empfänger und Rentenempfänger ...

Man muss der Gegenseite halt das eigene Angebot schmackhaft machen, ihr klar machen das alles andere sinnloses Geldverbrennen ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
netbyte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gorege):
... man ist beispielsweise bereit sich bei der Hälfte (450,- EUR) zu einigen? Sollte man irgendwelche Argumente vortragen ...


... Argument z.B.: Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bei einem Vergleich bitte auch an die förmliche Zustellung denken, d.h. Einschreiben mit Rückschein.

Gruß

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von netbyte):
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Klasse Text! Der Gläubiger freut sich ...
Zitat (von netbyte):
Bei einem Vergleich bitte auch an die förmliche Zustellung denken, d.h. Einschreiben mit Rückschein.
Nein. Wenn schon, dann Einwuf-Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Rolf-75
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die besten Argumente haben erfahrungsgemäß ALG II Empfänger und Rentenempfänger ...
Man muss der Gegenseite halt das eigene Angebot schmackhaft machen, ihr klar machen das alles andere sinnloses Geldverbrennen ist.


Das glaube ich nicht. Die haben ja schließlich 30 Jahre Zeit sich bei dem Schuldner etwas zu holen. Es kann so viel in dieser Zeit passieren, das auch ein Hartzer zu Geld kommt. z.B. ein Erbe. Selbst wenn die auf den Prozesskosten einmalig sitzenbleiben, das wird denen nicht weh tun bei den Massen an Geld was die verdienen. Auch wird es solchen Anwälten und Klägern ums reine Ego Prinzip gehen, das eben nicht jeder einfach sagen kann "meine Taschen sind leer, also verzichtet auf Eure Ansprüche".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Rolf-75):
elbst wenn die auf den Prozesskosten einmalig sitzenbleiben, das wird denen nicht weh tun bei den Massen an Geld was die verdienen.

Geh mal davon aus, das es nicht nur einer ist. Wenn das nur 100 machen, dann sind wir schon bei einemen 6stelligen Btrag den man vorstrecken müsste - und das mal 12 Monate ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Rolf-75
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Geh mal davon aus, das es nicht nur einer ist. Wenn das nur 100 machen, dann sind wir schon bei einemen 6stelligen Btrag den man vorstrecken müsste - und das mal 12 Monate ...


Wenn das ganze so einfach wäre, dann könnte jeder Hartz IV Empfänger saugen bis die Leitung glüht, ohne auf der zivilrechtlichen Seite Konsequenzen zu befürchten. Deshalb gehe ich davon aus das die Kläger die Verfahren konsequent durchziehen, auch mit dem Risiko des Totalverlustes, um eben zu verhindern das bekannt wird das ein ALG 2 Bescheid als Freibrief genutzt werden kann.

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