Hallo zusammen,
ich habe von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Download eines Filmes über BitTorrent erhalten. Hierbei wird mir angeboten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie 915,- EUR (700,- Schadenersatz + 215,- Rechtsverfolgunskosten) zu zahlen, um die Auseinandersetzung komplett zu beenden. Andernfalls könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Wie ist hier weiter vorzugehen? Die 915,- EUR scheinen mir dann doch etwas zu hochgegriffen.
Abmahnung Waldorf Frommer 915 EUR
22. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2020 | 14:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Waldorf Frommer 915 EUR
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. November 2020 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
Zitatich habe von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für den Download eines Filmes über BitTorrent erhalten. :
Und, stimmt das?
#2
Antwort vom 23. November 2020 | 07:30
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4875x hilfreich)
Klar stimmt das, sonst würde man nicht über die Kostenhöhe der Abmahnung nachdenken, sondern sich über 3 Absätze hinweg auslassen, dass man kein eUrheberrechtsverletzung begangen hat...ZitatUnd, stimmt das? :
Es gibt prinzipiell nur 3 Möglichkeiten (mit einer Fülle an Abwandlungen).ZitatWie ist hier weiter vorzugehen :
1.) Unterschreiben und zahlen
2.) Mod UE und verhandeln (was anzuraten ist)
3.) Ignorieren und mit etwaigen Konsequenzen leben
Wähle weise
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. November 2020 | 14:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal Danke für die Antworten.
Zitat:Klar stimmt das, sonst würde man nicht über die Kostenhöhe der Abmahnung nachdenken, sondern sich über 3 Absätze hinweg auslassen, dass man kein eUrheberrechtsverletzung begangen hat...ZitatUnd, stimmt das? :
Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Zitat:
Es gibt prinzipiell nur 3 Möglichkeiten (mit einer Fülle an Abwandlungen).
1.) Unterschreiben und zahlen
2.) Mod UE und verhandeln (was anzuraten ist)
3.) Ignorieren und mit etwaigen Konsequenzen leben
Wähle weise
Mod UE habe ich mir bereits besorgt, allerdings noch nicht abgeschickt.
Ist es sinnvoll, die Mod UE der Kanzlei zuzusenden und im gleichen Schritt zu verhandeln? Und wie sieht das "verhandeln" genau aus? Schreiben, man ist beispielsweise bereit sich bei der Hälfte (450,- EUR) zu einigen? Sollte man irgendwelche Argumente vortragen (wenn ja, welche genau?) oder einfach die Verhandlung jemanden wie abmahnungshilfe.de überlassen?
#4
Antwort vom 24. November 2020 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
ZitatSollte man irgendwelche Argumente vortragen (wenn ja, welche genau?) :
Die besten Argumente haben erfahrungsgemäß ALG II Empfänger und Rentenempfänger ...
Man muss der Gegenseite halt das eigene Angebot schmackhaft machen, ihr klar machen das alles andere sinnloses Geldverbrennen ist.
#5
Antwort vom 26. November 2020 | 08:23
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat... man ist beispielsweise bereit sich bei der Hälfte (450,- EUR) zu einigen? Sollte man irgendwelche Argumente vortragen ... :
... Argument z.B.: Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bei einem Vergleich bitte auch an die förmliche Zustellung denken, d.h. Einschreiben mit Rückschein.
Gruß
#6
Antwort vom 26. November 2020 | 09:39
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 277x hilfreich)
Klasse Text! Der Gläubiger freut sich ...ZitatUm eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. :
Nein. Wenn schon, dann Einwuf-Einschreiben.ZitatBei einem Vergleich bitte auch an die förmliche Zustellung denken, d.h. Einschreiben mit Rückschein. :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 3. Februar 2021 | 08:58
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDie besten Argumente haben erfahrungsgemäß ALG II Empfänger und Rentenempfänger ... :
Man muss der Gegenseite halt das eigene Angebot schmackhaft machen, ihr klar machen das alles andere sinnloses Geldverbrennen ist.
Das glaube ich nicht. Die haben ja schließlich 30 Jahre Zeit sich bei dem Schuldner etwas zu holen. Es kann so viel in dieser Zeit passieren, das auch ein Hartzer zu Geld kommt. z.B. ein Erbe. Selbst wenn die auf den Prozesskosten einmalig sitzenbleiben, das wird denen nicht weh tun bei den Massen an Geld was die verdienen. Auch wird es solchen Anwälten und Klägern ums reine Ego Prinzip gehen, das eben nicht jeder einfach sagen kann "meine Taschen sind leer, also verzichtet auf Eure Ansprüche".
#9
Antwort vom 3. Februar 2021 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116174 Beiträge, 39216x hilfreich)
Zitatelbst wenn die auf den Prozesskosten einmalig sitzenbleiben, das wird denen nicht weh tun bei den Massen an Geld was die verdienen. :
Geh mal davon aus, das es nicht nur einer ist. Wenn das nur 100 machen, dann sind wir schon bei einemen 6stelligen Btrag den man vorstrecken müsste - und das mal 12 Monate ...
#10
Antwort vom 3. Februar 2021 | 10:07
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatGeh mal davon aus, das es nicht nur einer ist. Wenn das nur 100 machen, dann sind wir schon bei einemen 6stelligen Btrag den man vorstrecken müsste - und das mal 12 Monate ... :
Wenn das ganze so einfach wäre, dann könnte jeder Hartz IV Empfänger saugen bis die Leitung glüht, ohne auf der zivilrechtlichen Seite Konsequenzen zu befürchten. Deshalb gehe ich davon aus das die Kläger die Verfahren konsequent durchziehen, auch mit dem Risiko des Totalverlustes, um eben zu verhindern das bekannt wird das ein ALG 2 Bescheid als Freibrief genutzt werden kann.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.563
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
37 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten