Abmahnung Waldorf Frommer: Habe die beigefügte Unterlassungserklärung bereits abgeschickt.

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
kbob95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Waldorf Frommer: Habe die beigefügte Unterlassungserklärung bereits abgeschickt.

Hallo,

auch ich habe illegal über bitTorrent Filme gedownloadet und 2 Abmahnungen von waldorf-Frommer erhalten. Eingeschüchtert von der Frist, habe ich ohne Internetrecherche die beigefügte Unterlassungserklärung bereits unterschrieben zurückgeschickt. Ein riesen Fehler! Lässt es sich nun nicht mehr vermeiden, die enorme Summe zu bezahlen? Würdet ihr mir raten, immernoch einen Anwalt einzuschalten (noch mehr Kosten) oder einfach zu bezahlen? Auf n-tv.de habe ich gelesen: 'Das Problem mit der Unterlassungserklärung: Wer sie unterschreibt, tritt seine Rechte weitreichend ab und gesteht seine Schuld ein. Man muss dann auf jeden Fall den geforderten Betrag zahlen, auch mit Anwalt lässt sich nichts mehr richten.'

Ist das wirklich so? Was wird passieren, wenn ich einfach nicht zahle?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von kbob95):
Ist das wirklich so?

Man hat eine vertragliche Vereinbarung unterschrieben, die ist erst mal bindend.
Die Wahrscheinlichkeit, das man das noch mal korrigieren kann ist eher gering.



Zitat (von kbob95):
Was wird passieren, wenn ich einfach nicht zahle?

Dann wird man Dich wohl verklagen - bedeutet es kommen wohl noch ein paar hundert EUR für Gericht und Vollstreckung dazu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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