Abmahnung "Waldorf und Frommer"

24. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mace_Windu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung "Waldorf und Frommer"

Hallo.

Wir ihr euch unschwer denken könnt, möchte Waldorf und Frommer gerne Geld von mir. 915€, gesplittet in 215 € Anwaltskosten und 700€ Schadensersatz.

vorweg: ja, ich habs getan. war ein torrent file, den man dann ja auch leider quasi weiter provided.
Dennoch: ich möchte glimpflich davonkommen, denn wir alle wissen, was für ein ****** das ist.
zumal ich den Film weder sehen noch hören konnte, da das die schlechteste Raubkopie seit der Existenz von Raubkopien war.

zirück zum Plot:

ein Anwalt für Urheberrecht etc., den ich angerufen habe, sagt mir folgendes:
1. Waldorf kenne ich
2. gute Chancen was zu machen, aber -> zahlen wirst du am Ende trotzdem irgendwas
3. ich nehme 250€ pauschale in solchen Fällen

mein Verstand und die Recherche sagen:
1. Unterlassungserklärung umformulieren
2. Anwalt? ja, nein?

jemand, den ich kenne sagt:
ich hatte mal so einen Fall von einer anderen Kanzlei, bei der das Internet "Betrug" geschrien hat. er hat alles ignoriert und nach einiger Zeit nie wieder was gehört.
Hat meiner Meinung nach aber nur sehr bedingt Nachahmungswert..

was also tun?
1.gibt es einen Blueprint für eine umformulierte/vorformulierte Unterlassungserklärung (UE), die man sinnvolerweise herunterladen kann?
oder ist das spezifisch zu schreiben?
2. wenn ich die UE abgesendet habe, kommen doch trotzdem noch die selben Zahlungsforderungen auf mich zu, wenn ich niemanden zwischenschalte, der sich für mich in den Rechtsstreit wirft, oder?
3. was sind eure Erfahrungen mit Waldorf und Frommer? was lässt sich da erstreiten?

Vielen Dank schonmal!


-- Editiert von Mace_Windu am 24.01.2020 10:19

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Mace_Windu):
Dennoch: ich möchte glimpflich davonkommen, denn wir alle wissen, was für ein ****** das ist.
zumal ich den Film weder sehen noch hören konnte, da das die schlechteste Raubkopie seit der Existenz von Raubkopien war.

Sollen wir jetzt Mitleid haben? Ich jedenfalls habe ja auch kein Mitleid mit dem Bankräuber, der geschnappt wird und sagt: "Und dann waren auch nur 1000 Euro in der Kasse - der mieseste Kassenbestand in der Geschichte des Bankraubs!"

Zitat:

was also tun?

Rechtsberatung im Einzelfall ist zugelassen Rechtsanwälten vorbehalten.
Zitat:
1.gibt es einen Blueprint für eine umformulierte/vorformulierte Unterlassungserklärung (UE), die man sinnvolerweise herunterladen kann?

Nein.

Generell kann man wohl sagen, daß ein "Herunterhandeln" in solchen Fällen durchaus erfolgreich sein kann. Das lässt man einen Anwalt machen, oder man probiert es einfach mal.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Mace_Windu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

genau das wollte ich: Mitleid.
war halt Humor. kam wohl nicht an.

danke trotzdem für die schnelle Antwort!

-- Editiert von Mace_Windu am 24.01.2020 13:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wann soll der Verstoß denn begangen worden sein? Mich würde sehr interessieren, ob W&F es jetzt doch bei Neufällen, also post Gesetzesänderung 2017 - versucht (falls der Fall aus 2018 oder später ist: vielleicht magst du eine anonymisierte Fassung des Schreibens - nicht der Unterlassungserklärung - mal irgendwo hochladen und mir den Link per PN zukommen lassen?).

Generell ist bei Abmahnungen sinnvoll:

+ Wenn man es sich zutraut, mod. UE aus dem Internet holen (formuliert nach sogen. "neuem Hamburger Brauch"), anpassen und per Einschreiben/Rückschein sowie vorab per Fax an W&F.
+ Andernfalls zum Anwalt, weil das vermutlich billiger wird als es selber zu verbocken.

Nach Abgabe einer mod. UE kommen in 90% der Fälle nur noch Klagedrohungen und ganz vielleicht ein Mahnbescheid, dem man dann begründungslos widerspricht. Mir ist aus dem privaten Umfeld nur ein Fall bekannt, wo geklagt wurde, *ohne* daß der Abgemahnte einen der typischen Fehler (etwa das indirekte Eingeständnis der Täterschaft) gemacht hat.


-- Editiert von BigiBigiBigi am 24.01.2020 15:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Nach Abgabe einer mod. UE kommen in 90% der Fälle nur noch Klagedrohungen und ganz vielleicht ein Mahnbescheid, dem man dann begründungslos widerspricht.
Muss ich Dir widersprechen: im Bekanntenkreis hatte ich mehrere Fälle, bei dem die tatsächlich einen Klageentwurf eingereicht haben. Daher vorsichtig mit solchen Aussagen. Die Klagebereitschaft von denen hat zugenommen.

-- Editiert von Albarion am 27.01.2020 00:31

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
bei dem die tatsächlich einen Klageentwurf eingereicht haben


Das klingt etwas seltsam. "Klagen" ist nicht gleich "Klageentwurf einreichen". Meinst du vielleicht, daß W&F dem Abgemahnten einen "Klageentwurf" zugeschickt haben, um den Druck zu erhöhen? Davon habe ich jedenfalls schon gehört. (Arbeit macht das denen keine, die tauschen nur zwei Platzhalter in ihren 30-seitigen Standard-Klageschriften aus.)

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sowohl als auch - erst der Entwurf und dann die Klage am jeweiligen Gericht...Die sind (auch laut Solmecke) derzeit sehr klagewütig geworden.
Was aber auch bekannt ist, dass sich die Waldis oft auf eine Einigung einlassen (etwa 600 Euro Gesamtsumme). Das entspräche auch in etwa der Deckelung der Anwaltsgebühren und weiterer Sachen. Das mal als Anregung

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#7
 Von 
Mace_Windu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verstoß ist von Ende November 2019..
ich habe mir jetzt einen Anwalt für Urheberrecht für 250 Pauschale organisiert. Macht nen guten Eindruck. Solmecke ist mir zu teuer und ich glaube nicht, dass die Fälle derart kompliziert sind, dass man da jemanden braucht, der Walldorf & Frommer quasi als Erzfeind hat. Ich denke auch jemand anders, derartig geschultes, mit einem motivierten Gesuchtsausdruck, wird mir helfen können. Aber ne Rechtsvertretung macht schon Sinn. Auch wenn der Netzinhaber leider nicht ich bin, denn ich könnte als Student Beratungshilfe beantragen..

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von Mace_Windu):
ch habe mir jetzt einen Anwalt für Urheberrecht für 250 Pauschale organisiert.
Ist das nur für die außergerichtliche Vertretung oder umfasst das auch ggf. einen Prozess? Darauf solltest Du achten.

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#9
 Von 
Mace_Windu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ziemlich sicher keinen Prozess, aber das ist auch bei Solmecke nicht explizit enthalten und die wollten ~500 von mir. Ich erwarte auch nicht, dass es zu einem Prozess kommt.

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#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von Mace_Windu):
ziemlich sicher keinen Prozess, aber das ist auch bei Solmecke nicht explizit enthalten und die wollten ~500 von mir. Ich erwarte auch nicht, dass es zu einem Prozess kommt.
Rechne mal durch, die groß die Ersparnis wäre, wenn dein Anwalt einen Vergleich i.H. von 600 Euro oder vielleicht 700 Euro aushandelt (plus Einigungsgebühr) und Du 250 Euro für den Anwalt bezahlst.
Wenn die sich übrigens sicher sind und alles gerichtsfest haben, werden die sich meist auch nicht auf einen Vergleich einlassen.

-- Editiert von Albarion am 27.01.2020 13:32

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