A betreibt eine kleine Pension und bietet den Gästen auch WLAN an. Nun hat A eine Abmahnung bekommen da er angeblich illegal einen Film herunter geladen hat. A hat dies natürlich nicht gemacht und vermutet es war einer seiner Gäste die jedoch vor Nutzung des WLANs genau darauf aufmerksam gemacht werden das dies nicht gemacht werden darf. Auch hängt überall die Hausordnung aus in der dies ebenfalls steht. A hat dem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung
geschickt um nicht Schadensersatzpflichtig zu werden. Nun will der Anwalt aber trotzdem noch 1300 Euro Anwaltskosten. A kann sich als Kleinunternehmer dies nun gar nicht leisten und will nicht zahlen. Was soll A tun? Muss er den Anwalt zahlen? Der Anwalt beruft sich auf die Störerhaftung.
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Abmahnung
8. November 2012
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Frage vom 8. November 2012 | 11:18
Von
Status: Schüler (176 Beiträge, 31x hilfreich)
Abmahnung
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#1
Antwort vom 8. November 2012 | 14:57
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Der Anwalt beruft sich auf die Störerhaftung.
Grundsätzlich erst mal korrekt. Allerdings haben schon Gerichte geurteilt, daß diese wegfällt, wenn man entweder den tatsächlichen Täter benennen kann *oder* glaubhaft machen kann, daß man alle anderen Nutzer ausreichend belehrt hat. Genau danach sieht es bei dir ja aus.
A könnte sich selbst einen Anwalt nehmen, bevor oder wenn die Gegenseite Klage erhebt, da es dann "nur" noch um 1300 EUR geht und folglich der eigene Anwalt keine 1300 EUR kostet.
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