Abmahnung auf eigene Werke!

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
the_saints
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmahnung auf eigene Werke!

Hallo Forum!
Ich bin neu hier, denn ich brauche mal einen Tipp. Wir sind eine Studenten-WG und haben mit dem örtlichen DITIP-Verein ein kleines Projekt ins Leben gerufen.
Wir haben den Koran vorgelesen (Wir= Studenten und Mitglieder des Vereins), aufgenommen und mit sanfter selbstgespielter Musik (Gitarren etc.) im Hintergrund untermalt. Zusätzlich haben wir Erweiterungen aufgenommen in Form von Besprechungen zu den Suren, Klärung von Fragen, Interpretationen etc.
Diese Eigenleistungen haben wir ins freie ogg format konvertiert und über torrent angeboten. Um dem Torrent genug Downloadkapazität zur Verfügung zu stellen haben wir von Freunden die Informatik studieren Platz auf deren gemieteten Servern geschenkt bekommen. Außerdem haben die uns unentgeltlich mit der Torrentverteilung geholfen.

Einer dieser Studenten der einen der vier Server bereitstellt und der Anschlussinhaber userer WG haben vom RA Waldorf, München eine Abmahnung in Höhe von 1364€ bekommen (beide jeweils 1364€ als 2728€ gesamt). Waldorf vertritt den Rechteinhaber des Koran Hörbuches die Sony BMG Music Entertainment.

Die Torrents sind derzeit vom Netz genommen. Eigentlich sind sie noch da aber nicht über Torrent erreichbar (bin kein EDVler. Die EDVler sagen es ist unsichtbar)

Meine Fragen dazu:
Wer hat das Urheberrecht / Copyright auf das Wort Allahs (Gottes)?
Unserer Meinung nach niemand, oder?

Unsere Leistung ist unabhängig der von Sony, somit ist die Abmahnung totaler Humbug, oder?

Wie sollen wir vorgehen? Wie können wir uns wehren?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
Wer hat das Urheberrecht / Copyright auf das Wort Allahs (Gottes)?


Mittlerweile niemand mehr, weil die ursprünglichen Urheber mehr als 70 Jahre tot sein dürften.
(Oder vielleicht immer noch Allah selbst, der ist ja vermutlich noch nicht tot, wird aber auch kaum seine Rechte an Sony verkauft haben.)

Möglicherweise handelt es sich eher um einen Kollateralschaden der typischen Massenabmahnungen, bei denen der Einzelfall - wie man gut sehen kann - gar nicht mehr betrachtet wird, sondern ein "Hörbuch.Koran.xyz" als Dateiname schon ausreicht, ins Raster zu fallen.

Zwar können an einzelnen Interpretationen Leistungsschutzrechte bestehen, auch wenn das Urheberrecht am zugrundeliegenden Werk erloschen ist ("Beethovens Drölfte Sinfonie in der Aufnahme der Babbelshausener Philharmoniker unter der Leitung von Hans Goldfuchs" ). Das ist aber hier gerade nicht zutreffend, wenn die Vertonung von euch stammt.

Letztes Cave: habt ihr das arabische Original oder eine Übersetzung vertont? Evtl. könnten an der Übersetzung noch Urheberrechte bestehen.

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#2
 Von 
the_saints
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke dür deine Antwort.

Die vertonte Übersetzung des Korans ist die Henningübersetzung von 1901.
Die Hintergrundmusik ist nichts nachgespieltes, sondern einfache Tonfolgen die zufällig, d.h. notenlos, von den Hobby-Musikern gespielt wurden..

Inwiefern können an den Interpretationen Leistungsschutzrechte bestehen? Es sind eigeninterpretationen wie einzelne Individuen die Schrift verstehen und auslegen!
Das verstehe ich nicht, bitte nochmal erklären. Danke!

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

Da sich bei Massenabmahnern wie Waldorf wohl keiner die Mühe macht, eine Datei genauer zu analysieren, wird es wohl so sein, wie schon beschreiben. Man stürtzte sich auf eine Datei, die zB Koran-Hörbuch heisst unter dem Motto "wird schon die unseres Auftraggebers sein".

Das einzig tragische an diesem Fall seit allerdings nicht ihr, da ihr wisst, dass ihr euch wohl nichts zu Schulden kommen lassen habt, sondern die unzähligen anderen, die das Hörbuch zogen/hochluden und abgemahnt wurden und aus Unwissenheit evtl.zahlen.

Ich würde einen Anwalt für Urheberrecht einschalten, um die Sache eingehend zu prüfen. Sollten nämlich keine Urheberrechte von Sony verletzt worden sein und die Urheberrechte bei euch liegen, verdient Sony/Waldorf mit dem Abmahnen eurer Werke unzulässiger Weise gutes Geld...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 299x hilfreich)

quote:
nwiefern können an den Interpretationen Leistungsschutzrechte bestehen? Es sind eigeninterpretationen wie einzelne Individuen die Schrift verstehen und auslegen!


Du verstehst mich falsch. "Interpretation" meine ich nicht literarisch ("wie ist die Metapher des grünen Käsesaugerfisches zu interpretieren?" ), sondern künstlerisch ("Artur Rubinstein spielt die Mondscheinsonate" ).

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#5
 Von 
the_saints
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

kann ich denen das selber schreiben? hören die auf mich? oder einen anwalt aufsuchen?

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#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 800x hilfreich)

>"Die vertonte Übersetzung des Korans ist die Henningübersetzung von 1901."

Ja, das hört sich nach Methusalem an, aber wenn der Henning 1901 grad 30 Jahre als war und 1950 mit 81 starb, dann haben dessen Witwe und Kinder und sonstige Erben bis 2020 ein Urheberrecht an der Übersetzung des Korans durch Henning.

§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Sodann kommen die Rechte der Bearbeiter des Werkes des Herrn, also auch von Henning. Da gibt es schon wieder ein neues Urheberrecht, nämlich des Bearbeiters des Übersetzers.

Und wenn der jünger ist, dauert das Recht noch länger. Deshalb muss man sich immer vergewissern, wer der letzte Bearbeiter des Werkes ist, das man (in dessen Version) verbreiten will. Bei Karl May gab es da lange Prozesse, weil viele Verleger von der (aktuelleren und demnach noch nicht freien) Version des Verlegers Lothar Schmidt/Bamberg abgekupfert hatten.

Insofern ist es nicht ausgeschlossen, dass ein netter kleiner Verein auf ein Buch zurückgreift, für das Sony die Rechte besitzt.

Gruß aus Berlin, Gerd

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#7
 Von 
guest-12321.05.2010 10:09:10
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(726 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich denke ihr solltet euch hier einen Anwalt nehmen und die Sache klären lassen. Ihr habt etwas erschaffen, was ähnlich ist wie etwas woran Sony die Rechte besitzt. Dadurch aber besitzt Sony nicht automatisch auch die Rechte an eurem Werk.

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#9
 Von 
the_saints
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

es hat funktioniert. wir haben uns einen anwalt genommen, der hat ein schreiben geschrieben und die sache ist eingestellt...
danke für eure hilfe!

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#10
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 282x hilfreich)

Prima. Danke für's Feedback, kommt selten genug. :)

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