Abmahnung von Urheberrechtsverletzung

12. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fragant85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von Urheberrechtsverletzung

Schönen Guten Abend.

Folgender Sachverhalt:
Freundin (A) wohnt in einer WG mit zwei anderen Mitbewohner (B+C).
Sie (Person A) hat von einer Kanzlei eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen schriftlich (via Brief) bekommen. Namentlich wird sie im Schreiben erwähnt da der Internetanschluss über ihren Namen läuft.
Person B hat sich ein Film angeschaut/heruntergeladen und gibt dies auch zu.
Da Person A keinerlei Bezug zu der Sache hat will diese natürlich nichts damit zu tun haben.

Fragen:
1. Wie kommt Person A (Person über die der Internetanschluss beim Provider angemeldet ist) da wieder raus?
2. Im Falle das sie da nichtmehr rauskommt (obwohl sie ja keinerlei Schuld hat im eigentlichen Sinne und nur der Anschlußinhaber ist), wie kann man den Schaden für Ihre Person größtmöglichst begrenzen?


Eine Idee war direkt bei dem Anwaltskanzlei anzurufen und den Sachverhalt zu schildern. So das eine „Neue" Abmahnung kommt nur mit den Namen der Person die den Film auch angeschaut/heruntergeladen hat.
(Gute Idee um sie da aus der Sache rauszubekommen?)

Hoffe hier kann jemand zu dieser Verzwickten Situation einen Tipp geben!

Gruß und Vielen Dank!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

ad 1.

Als Mitstörer gar nicht, da haftet auch A auf Unterlassung.
Die Verantwortung als Mitstörer ist hier eindeutig; A hat Dritten seinen Anschluß überlassen, ohne einen Mißbrauch sinnvoll (z.B. durch Portsperren) zu verhindern.

ad 2.

(Modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, auf §97a III BGB verweisen und sich die Kosten, wenn denn überhaupt welche eingeklagt werden (und es sich nicht nur um die typische Serienabmahnung handelt) von B zurückholen.

quote:<hr size=1 noshade>Eine Idee war direkt bei dem Anwaltskanzlei anzurufen und den Sachverhalt zu schildern. <hr size=1 noshade>


Es ist immer unklug, dem Abmahner gegenüber eine Schuld in irgendeiner Form anzuerkennen. Auch mit "das war nicht ich, das war der B" gibt man ja zu, daß die Verletzung über den eigenen Anschluß überhaupt stattgefunden hat. Selbst das würde ich einem Abmahner gegenüber nicht tun.

quote:<hr size=1 noshade>Person B hat sich ein Film angeschaut/heruntergeladen <hr size=1 noshade>


Nö, sicher hat B den Film dabei auch *hoch*geladen (dank des "Tauschbörsen"-Prinzips), andernfalls wäre man gar nicht auf ihn/euch gekommen.

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