Abmahnung wegen Filesharing mit merkwürdigen Begleitumständen

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Abmahnung wegen Filesharing mit merkwürdigen Begleitumständen

In der Hoffnung, hier mit meinen Fragen nicht im falschen Unterforum zu sein, bitte ich um Meinungen zu folgendem Fall.

Ein Bekannter bekam ein Schreiben (Abmahnung, Unterlassungserklärung und Kostenrechnung) wegen Filesharings. Das Schreiben trägt den Namen einer bekannten Kanzlei, die sich auf die Verfolgung derartiger Rechtsverstöße spezialisiert hat und IMO seriös arbeitet.

Mysteriös an der Sache ist, dass mein Bekannter (70jähriger Rentner) mit absoluter Sicherheit Filesharing nicht macht. Des Weiteren wurde in dem Schreiben eine Rechshilfestelle in Köln genannt, an die man sich bei Fragen oder Einwänden wenden kann. Letztlich lag dem Schreiben keine Vollmacht bei. Nicht im Original, aber auch keine Kopie.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was soll der Verweis auf eine Rechtshilfestelle in Köln, wenn die Kanzlei in München und der Beschuldigte ebenfalls in Bayern beheimatet ist?
Sollte eine seriöse und angesehene Kanzlei auf die Überlassung einer Vollmacht, wenigstens in Kopie, verzichten?

Mein Beitrag und die Fragen zielen darauf ab, ob es vielleicht "Trittbrettfahrer" (Gauner) geben könnte, die mit dem Namen bekannter Kanzleien unbedarfte Mitmenschen zu Zahlungen und/oder Handlungen verleiten.

VG
Roland

Signatur:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

I.d.R. wird auch keine Vollmacht beigelegt. Das Mandat kann ja auch vorläufig müdlich erteilt worden sein.

Ansonsten kann man sich ja die Nummer aus dem Impressum suchen und einfach mal nett nachfragen, ob der Fall dort tatsächlich unter dem AZ geführt wird.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Was soll der Verweis auf eine Rechtshilfestelle in Köln, wenn die Kanzlei in München und der Beschuldigte ebenfalls in Bayern beheimatet ist?


Vermutlich wurde die Herausgabe der persönlichen Daten zu der IP-Adresse beim LG Köln beantragt. Man kann nun mal schlecht anhand der IP sehen, welches LG für den jeweiligen IP-Inhaber zuständig ist. Eher wird es sich wohl um eine Telekom-IP gehandelt haben, sodaß das LG Köln für diesen Provider zuständig ist (der sitzt glaube ich in Bonn oder Köln).

-- Editiert von BigiBigiBigi am 29.10.2019 15:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Habt Dank für die Antworten.
Die Abmahnung und die geforderte Unterlassungserklärung waren seriös. Der Anschlussinhaber konnte jedoch nachweisen, dass nicht er sondern ein berechtigter Mitbenutzer der Übeltäter war. In so fern hat sich das für ihn erledigt.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#4
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Dass sollte sich der Anschlußinhaber von der Kanzlei unbedingt schriftlich geben lassen. Die besagte Münchner Kanzlei ist nämlich dafür bekannt, gerne mal zurückzurudern,wenn sie merken, dass derjenige, der als alternativer Täter in Betracht kommt, nicht zahlungsfähig, zahlungwillig oder durch einen Umzug ins Ausland rechtlich nicht mehr greifbar ist. Kam nicht erst einmal vor,dass die Kanzlei diese Schiene gefahren ist.

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