Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Avantus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer

Hallo,

habe heute einen Brief von der Kanzlei Waldorf&Frommer bekommen, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eines Film "Batman Lego Movie"

Dieser soll laut deren am 28.12.2020 von 21:09:10 bis 21:09:24 zum Download per P2P angeboten sein.
Die haben mir eine Frist bis zum 25.1 gesetzt die Unterlassung zu unterschreiben.

Kurz zu mir, bin fast 40 (glaub der Lego Movie ist ein Kinderfilm?), arbeite als Systemadminitrator im öffentlichen Dienst, kenne somit P2P und Wohne alleine. Auf Grund der Covid Situation war ich an dem Tag zuhause und alleine.
Somit hab ich fast in allen Punkten die A.Karte

Die wollen fast 1k€

Da ich zugriff auf Amazon Prime habe und aufgrund meines alters, wundert es mich, das ich für 14sek ein Kinderfilm zum Download angeboten haben soll.

Werde am Montag probieren einige Anwälte in meiner Umgebung anzurufen und anfragen (kA ob Aufgrund Covid es machbar ist)

Was würdet ihr mir Raten. Habe gelesen das diese Kanzlei massenhaft Abmahnungen verschickt und man nicht zahlen soll und die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben soll, 1k Euro sind derzeit ein haufen Geld.

Danke schön mal für alle Tips

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klawuttke
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

Waldorf Frommer klagt auch. Reagieren solltest Du schon.

Bei den Abmahnungen gibt es zu viele Fallstricke. Such Dir einen Anwalt, der sich mit der Materie auskennt. Für gewöhnlich sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.

Wenn Du kostengünstig aus der Sache herausmöchtest, musst Du Dich in die Sache einarbeiten, um den Verdacht des Anbietens zu erschüttern:

Es fängt mit der richtigen Erfassung der IP-Adresse an. Hattest Du die fragliche IP-Adresse zum angegebenen Zeitpunkt oder wurde diese in der Nähe des Zeitpunktes gewechselt? (Router Logfile ansehen und sichern)

Geht weiter über den Beschluss vom Landgericht zur Ermittlung der Anschlussinhaber.
Hier kann man ggf. eine Kopie des Beschlusses anfordern und auf falsche Angaben abklopfen (Stichwort Streaming statt Download).

Wie wird das Anbieten bewiesen? Welche Tools hat die Loggingbude benutzt? Wie wird die richtige Funktion des Tools gewährleistet? Stimmt die eidesstattliche Erklärung des "Gutachters" mit den Begebenheiten des Internets überein? Stimmt die Softwareversion im Gutachten mit der Version der Loggingsoftware überein?
Wurden nur Hashes verglichen oder der ganze Film in Augenschein genommen? (Bei 15 Sekunden Anbietzeit nicht wahrscheinlich). Welcher P2P-Client (nehme ich mal an) wurde von Deiner IP-Adresse zum Anbieten benutzt? Ist ein solches Programm auf Deinem Rechner?

Kann auf Deinem Rechner ein Trojaner installiert worden sein, der verdeckt einen Film anbietet? (Offene Ports, ggf. über Internettools prüfbar)

Ist das WLAN durch eine sichere Verschlüsselung gesichert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Avantus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HI,

danke für deine Antwort.

Habe die Nacht viel geforscht und Waldorf/Frommer sind Voll im Internet und klage freudig.

Habe einen Kabel Anschluss von Vodafone und deren Router, somit ist da nicht viel an Logs und ob ich die IP im Dezember hatte, nicht ersichtlich.

Ja laut deren Brief am Hash Wert identifziert und mit einem P2P Client angeboten, die schreiben nur es kann sich um ein Torrent Programm handeln oder ein Streaming Dienst (wie Popcorn und Co). Hab zwar aufm PC den BitTorrent drauf, nutze den aber nicht. Hab den PC nach dem Film gesucht, aber nix mit dem Name oder vergleichbares gefunden

Mein Wlan ist abgesichert, da ich selber als Systemadministrator für Firewall und Co arbeite, kenn ich mich damit aus und der PC ist VIren/Trojaner frei. Auch nutzt keiner mein Wlan und auch keine HotSpot funktion

Das mit den modUE hab ich auch schon gelesen, werde am Montag einen Anwalt aufsuchen, nur geben die mir bis zum 23.1 Zeit, ob auf Grund Covid ich da was schnell finde.

Werd probieren auf ein Vergleich zu gehen, zB nur die Rechtsverfolgungskosten bezahlen, da auf Grund meiner Punkte im ersten Thread hab ich schlechte Karten

Danke

-- Editiert von Avantus am 16.01.2021 11:01

-- Editiert von Avantus am 16.01.2021 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109128 Beiträge, 38260x hilfreich)

Zitat (von Avantus):
wundert es mich, das ich für 14sek ein Kinderfilm zum Download angeboten haben soll.

Wieso? Das ist überhaupt nicht verwunderlich in dem Bereich.


Ansonsten hat Klawuttke ja schon die Angriffspunkte aufgezählt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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