Abschlussvideo - Rechtslage

30. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sammy1996
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlussvideo - Rechtslage

Guten Tag liebe Community,

ich bin in einer Abschlussklasse einer Realschule in Nordrhein-Westfalen. Wir haben sehr viel Videomaterial zusammen gestellt und wollten ein 10 bis 20 minütiges Video daraus entwickeln. Bei der Abschlussfeier wollten wir es allen Beteiligten (Verwandeten etc.) vorführen um Erinnerungen zu wecken.

Unser werter Herr Rektor macht sich nun ein wenig Sorgen und verkompliziert das für uns etwas. Deswegen frage ich hier nach.

Inwiefern sieht es dort mit den Persönlichkeitsrechten bzw. den Rechten am eigenen Bild aus? Die Videoausschnitte zeigen nie einzelne Personen allein sondern unsere Klasse auf Veranstaltungen und in geschlossenen Gruppen.

Benötigen wir eine schriftliche Einverständnis Erklärung der gezeigten. Die Klasse ist soweit damit einverstanden.

mit freundlichen grüßen

Philipp Borucki

P.S.: Wir würden gerne an jeden aus der Klasse noch eine DVD veröffentlichen. Gibt es da noch etwas zu beachten?

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-- Editiert fb358655-84 am 30.01.2013 22:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zu beachten ist insbesondere http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Inwiefern sieht es dort mit den Persönlichkeitsrechten bzw. den Rechten am eigenen Bild aus? Die Videoausschnitte zeigen nie einzelne Personen allein sondern unsere Klasse auf Veranstaltungen und in geschlossenen Gruppen.


a. Bei Veranstaltungen ist das Persönlichkeistrecht i.d.R. aufgeweicht.
quote:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(..)
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


b. Bei irgendwelchen nichtöffentlichen Momente in "geschlossenen Gruppen" würden die abgelichteten Personen wohl weder als Beiwerk gelten, (denn du wolltest ja zB auf Klassenfahrt sicherlich nicht die schöne Eingangshalle der Jugendherberge filmen, sondern die Personen) noch wäre das eine Veranstaltung, ein Aufzug etc.

Jetzt gibt es theoretisch die Möglichkeit, dass die Schüler schon stillschweigend ihr Einverständnis gaben, wenn sie im Moment des Filmens wussten, dass grade ein zur Aufführung bestimmtes Video erstellt wird.

Ansonsten sollte man die Einwilligung holen, diese muss nicht schriftlich erfolgen, man sollte es aber nachweissicher tun; zB unter Zeugen.


Ps: der Link geht nicht, Gerd. ;)




-- Editiert seba79 am 02.02.2013 04:11

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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