Bitte mal folgenden Eventualfall mit Variationen juristisch einschätzen:
Komponist: Dimitri Schostakowitsch (1906 - 1975), also noch keine 70 Jahre verstorben.
Vier Musiker wollen sein 15. Streichquartett öffentlich aufführen (komponiert 1974).
Einmal unentgeltlich und einmal entgeltlich (Eintritt).
Die Noten kaufen die Musiker nicht, benutzen aber auch keine illegalen Downloads von Fotokopien einer käuflichen Partitur, sondern sie laden sich die Partitur und die Stimmen als synthetisches Digitalisat herunter (mit einem Notationsprogramm erstellte Seiten, die vielleicht von einer gedruckten Vorlage abgetippt wurden, also das Gleiche, als ob man sich eine Partiturseite vom Verlag Breitkopf & Härtel auf ein leeres Notenblatt abschreiben würde).
Welche rechtliche Stellung hätten die Verlage, deren Druckwerke lediglich abgeschrieben werden?
Welche Stellung hätte hier die GEMA oder die Erben des Komponisten, je nach dem, ob die Aufführung entgeltlich oder unentgeltlich ist?
Ähnlich: müssten die Musiker sich mit der GEMA befassen, bevor sie ein Werk von Schostakowitsch einspielen und auf Youtube hochladen?
Aufführung: neuere klassische Musik
28. November 2023
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Frage vom 28. November 2023 | 02:15
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufführung: neuere klassische Musik
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#1
Antwort vom 28. November 2023 | 10:15
Von
Status: Unparteiischer (9177 Beiträge, 1946x hilfreich)
Zitatjuristisch einschätzen: :
Na dann ist hier (fast) jeder User raus, aber das nur am Rande
ZitatÄhnlich: müssten die Musiker sich mit der GEMA befassen, bevor sie ein Werk von Schostakowitsch einspielen und auf Youtube hochladen? :
Die GEMA hat mit youtube einen Rahmenvertrag.
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/filme-werbung-internet/musikinhalt-video-plattform-hochladen-was-beachten
ZitatWelche Stellung hätte hier die GEMA oder die Erben des Komponisten, je nach dem, ob die Aufführung entgeltlich oder unentgeltlich ist? :
Die GEMA ist für jede öffentliche Aufführung gemapflichtiger Musik zuständig. Als professioneller Künstler lässt man den Veranstalter eine Meldung an die GEMA machen. Manche Veranstalter haben zb. den oben schon erwähnten Rahmenvertrag
Zitatsondern sie laden sich die Partitur und die Stimmen als synthetisches Digitalisat herunter (mit einem Notationsprogramm erstellte Seiten, die vielleicht von einer gedruckten Vorlage abgetippt wurden, also das Gleiche, als ob man sich eine Partiturseite vom Verlag Breitkopf & Härtel auf ein leeres Notenblatt abschreiben würde). :
Und wo genau lädt man sich so etwas herunter und wie sehen die Nutzungsregelungen auf dieser Seite aus?
#2
Antwort vom 28. November 2023 | 15:04
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie GEMA hat mit youtube einen Rahmenvertrag. :
Achso ja, da ist dann Youtube, glaube ich, der Streitpartner der diversen Rechteinhaber.
ZitatDie GEMA ist für jede öffentliche Aufführung gemapflichtiger Musik zuständig. :
GEMA-pflichtig heißt dann, für Komponisten, die von der GEMA vertreten werden. Nun war Schostakowitsch aber ein russischer Komponist, mit dem die GEMA womöglich nichts zu tun hat. Dann müsste man wohl ausforschen, wer da der Rechteinhaber ist.
ZitatUnd wo genau lädt man sich so etwas herunter und wie sehen die Nutzungsregelungen auf dieser Seite aus? :
Da zum Beispiel:
http://en.scorser.com/D/Sheet+music.html
Konkret etwa die Bratschensonate von Schostakowitsch:
http://en.scorser.com/Out/300542280.html
Von Nutzungsbedingungen steht da nichts. Wer weiß, wo die Seite gehostet ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. November 2023 | 00:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWer weiß, wo die Seite gehostet ist. :
Und wer weis woher die Dokumente stammen / wo die geklaut wurden.
#4
Antwort vom 29. November 2023 | 01:22
Von
Status: Unparteiischer (9177 Beiträge, 1946x hilfreich)
ZitatWer weiß, wo die Seite gehostet ist. :
Dann Finger weg!
Den GEMA Tarif für Veranstalter bei dem Sie ein Konzert spielen gibt es bei der GEMA selbst. Ich nehme an, es ist der hier:
https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musiknutzer-tarife-tarife_ad-tarif_e-pdf
#5
Antwort vom 29. November 2023 | 06:34
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd wer weis woher die Dokumente stammen / wo die geklaut wurden. :
Die werden nicht "geklaut" worden sein, sondern das sind offentsichtlich Digitalisate, die händisch oder mit einer Notationssoftware erstellt worden sind. Daher oben der Gedanke, ob es einen Unterschied macht, ob man ein geschütztes Druckwerk auf den Scanner draufklatscht oder abtippt. Mozart soll ja fähig gewesen sein, nach dem Besuch einer Aufführung ein vielstimmiges Werk aus dem Gedächtnis aufzuschreiben (egal, ob das wahr oder Legende ist).
ZitatDen GEMA Tarif für Veranstalter bei dem Sie ein Konzert spielen gibt es bei der GEMA selbst. Ich nehme an, es ist der hier: :
https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musiknutzer-tarife-tarife_ad-tarif_e-pdf
Danke für den Link! Daraus geht hervor, dass selbst bei Konzerten ohne Eintritt die GEMA bedient werden muss, dann aber ist es eher ein Taschengeld. Und eben auch nur, wenn die aufgeführten Komponisten noch keine 70 Jahre tot sind UND deren Rechte auch von der GEMA vertreten werden und das wäre bei einem russischen/ sowjetischen Komponisten fraglich. Vielleicht liegen die Rechte bei einer (russischen) Verwertungsgesellschaft oder bei den Erben persönlich. Was die möglichen Erben betrifft, der Komponist hat 1962 zum dritten mal geheiratet, diese Witwe lebt wohl noch und ist 88. Sein Sohn aus erster Ehe ist 85 und dessen Sohn wiederum ist 1961 geboren.
#6
Antwort vom 29. November 2023 | 09:22
Von
Status: Unparteiischer (9177 Beiträge, 1946x hilfreich)
ZitatWer weiß, wo die Seite gehostet ist. :
In Russland, der Server steht in den Niederlanden. Betreiber hat eine gmail Adresse.
https://whois.domaintools.com/scorser.com
ZitatDie werden nicht "geklaut" worden sein, sondern das sind offentsichtlich Digitalisate, die händisch oder mit einer Notationssoftware erstellt worden sind. :
Und das kann man auf Verlangen auch nachweisen? Nein? - Dann Finger weg
#7
Antwort vom 1. Dezember 2023 | 22:59
Von
Status: Senior-Partner (6978 Beiträge, 1605x hilfreich)
ZitatGEMA-pflichtig heißt dann, für Komponisten, die von der GEMA vertreten werden. Nun war Schostakowitsch aber ein russischer Komponist, mit dem die GEMA womöglich nichts zu tun hat. Dann müsste man wohl ausforschen, wer da der Rechteinhaber ist. :
Die GEMA hat Wahrnehmungsverträge mit praktisch allen entsprechenden Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern (etwas wie die GEMA gibt es in fast allen Ländern der Erde), und vertritt insofern auch die Rechte eines russischen Komponisten in Deutschland.
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