Aufführung: neuere klassische Musik

28. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go616380-50
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufführung: neuere klassische Musik

Bitte mal folgenden Eventualfall mit Variationen juristisch einschätzen:

Komponist: Dimitri Schostakowitsch (1906 - 1975), also noch keine 70 Jahre verstorben.

Vier Musiker wollen sein 15. Streichquartett öffentlich aufführen (komponiert 1974).
Einmal unentgeltlich und einmal entgeltlich (Eintritt).
Die Noten kaufen die Musiker nicht, benutzen aber auch keine illegalen Downloads von Fotokopien einer käuflichen Partitur, sondern sie laden sich die Partitur und die Stimmen als synthetisches Digitalisat herunter (mit einem Notationsprogramm erstellte Seiten, die vielleicht von einer gedruckten Vorlage abgetippt wurden, also das Gleiche, als ob man sich eine Partiturseite vom Verlag Breitkopf & Härtel auf ein leeres Notenblatt abschreiben würde).

Welche rechtliche Stellung hätten die Verlage, deren Druckwerke lediglich abgeschrieben werden?
Welche Stellung hätte hier die GEMA oder die Erben des Komponisten, je nach dem, ob die Aufführung entgeltlich oder unentgeltlich ist?

Ähnlich: müssten die Musiker sich mit der GEMA befassen, bevor sie ein Werk von Schostakowitsch einspielen und auf Youtube hochladen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von go616380-50):
juristisch einschätzen:


Na dann ist hier (fast) jeder User raus, aber das nur am Rande

Zitat (von go616380-50):
Ähnlich: müssten die Musiker sich mit der GEMA befassen, bevor sie ein Werk von Schostakowitsch einspielen und auf Youtube hochladen?


Die GEMA hat mit youtube einen Rahmenvertrag.
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/filme-werbung-internet/musikinhalt-video-plattform-hochladen-was-beachten

Zitat (von go616380-50):
Welche Stellung hätte hier die GEMA oder die Erben des Komponisten, je nach dem, ob die Aufführung entgeltlich oder unentgeltlich ist?


Die GEMA ist für jede öffentliche Aufführung gemapflichtiger Musik zuständig. Als professioneller Künstler lässt man den Veranstalter eine Meldung an die GEMA machen. Manche Veranstalter haben zb. den oben schon erwähnten Rahmenvertrag

Zitat (von go616380-50):
sondern sie laden sich die Partitur und die Stimmen als synthetisches Digitalisat herunter (mit einem Notationsprogramm erstellte Seiten, die vielleicht von einer gedruckten Vorlage abgetippt wurden, also das Gleiche, als ob man sich eine Partiturseite vom Verlag Breitkopf & Härtel auf ein leeres Notenblatt abschreiben würde).


Und wo genau lädt man sich so etwas herunter und wie sehen die Nutzungsregelungen auf dieser Seite aus?

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#2
 Von 
go616380-50
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die GEMA hat mit youtube einen Rahmenvertrag.

Achso ja, da ist dann Youtube, glaube ich, der Streitpartner der diversen Rechteinhaber.

Zitat (von cirius32832):
Die GEMA ist für jede öffentliche Aufführung gemapflichtiger Musik zuständig.

GEMA-pflichtig heißt dann, für Komponisten, die von der GEMA vertreten werden. Nun war Schostakowitsch aber ein russischer Komponist, mit dem die GEMA womöglich nichts zu tun hat. Dann müsste man wohl ausforschen, wer da der Rechteinhaber ist.

Zitat (von cirius32832):
Und wo genau lädt man sich so etwas herunter und wie sehen die Nutzungsregelungen auf dieser Seite aus?

Da zum Beispiel:
http://en.scorser.com/D/Sheet+music.html
Konkret etwa die Bratschensonate von Schostakowitsch:
http://en.scorser.com/Out/300542280.html
Von Nutzungsbedingungen steht da nichts. Wer weiß, wo die Seite gehostet ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von go616380-50):
Wer weiß, wo die Seite gehostet ist.

Und wer weis woher die Dokumente stammen / wo die geklaut wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von go616380-50):
Wer weiß, wo die Seite gehostet ist.


Dann Finger weg!

Den GEMA Tarif für Veranstalter bei dem Sie ein Konzert spielen gibt es bei der GEMA selbst. Ich nehme an, es ist der hier:
https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musiknutzer-tarife-tarife_ad-tarif_e-pdf

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
go616380-50
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wer weis woher die Dokumente stammen / wo die geklaut wurden.

Die werden nicht "geklaut" worden sein, sondern das sind offentsichtlich Digitalisate, die händisch oder mit einer Notationssoftware erstellt worden sind. Daher oben der Gedanke, ob es einen Unterschied macht, ob man ein geschütztes Druckwerk auf den Scanner draufklatscht oder abtippt. Mozart soll ja fähig gewesen sein, nach dem Besuch einer Aufführung ein vielstimmiges Werk aus dem Gedächtnis aufzuschreiben (egal, ob das wahr oder Legende ist).

Zitat (von cirius32832):
Den GEMA Tarif für Veranstalter bei dem Sie ein Konzert spielen gibt es bei der GEMA selbst. Ich nehme an, es ist der hier:
https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musiknutzer-tarife-tarife_ad-tarif_e-pdf

Danke für den Link! Daraus geht hervor, dass selbst bei Konzerten ohne Eintritt die GEMA bedient werden muss, dann aber ist es eher ein Taschengeld. Und eben auch nur, wenn die aufgeführten Komponisten noch keine 70 Jahre tot sind UND deren Rechte auch von der GEMA vertreten werden und das wäre bei einem russischen/ sowjetischen Komponisten fraglich. Vielleicht liegen die Rechte bei einer (russischen) Verwertungsgesellschaft oder bei den Erben persönlich. Was die möglichen Erben betrifft, der Komponist hat 1962 zum dritten mal geheiratet, diese Witwe lebt wohl noch und ist 88. Sein Sohn aus erster Ehe ist 85 und dessen Sohn wiederum ist 1961 geboren.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9177 Beiträge, 1946x hilfreich)

Zitat (von go616380-50):
Wer weiß, wo die Seite gehostet ist.


In Russland, der Server steht in den Niederlanden. Betreiber hat eine gmail Adresse.
https://whois.domaintools.com/scorser.com

Zitat (von go616380-50):
Die werden nicht "geklaut" worden sein, sondern das sind offentsichtlich Digitalisate, die händisch oder mit einer Notationssoftware erstellt worden sind.


Und das kann man auf Verlangen auch nachweisen? Nein? - Dann Finger weg

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von go616380-50):
GEMA-pflichtig heißt dann, für Komponisten, die von der GEMA vertreten werden. Nun war Schostakowitsch aber ein russischer Komponist, mit dem die GEMA womöglich nichts zu tun hat. Dann müsste man wohl ausforschen, wer da der Rechteinhaber ist.

Die GEMA hat Wahrnehmungsverträge mit praktisch allen entsprechenden Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern (etwas wie die GEMA gibt es in fast allen Ländern der Erde), und vertritt insofern auch die Rechte eines russischen Komponisten in Deutschland.

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