Aus Buch vorlesen und als mp3 weitergeben?

15. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Aus Buch vorlesen und als mp3 weitergeben?

Wie schaut denn die rechtliche Lage aus, wenn man zu Weihnachten aus einem gekauften Buch vorliest (man ist selbst also nicht Urheber) das selbst gesprochene Wort als mp3 aufnimmt und auf z.b. youtube kostenlos anbietet.
Das Cover des Buches würde man ggf. anzeigen.

Eigentlich macht man dann ja kostenlos Werbung für einen anderen Autor. Aber wäre das rechtlich problematisch?
Ich könnte mir vorstellen, dass man den Text ja interpretiert und da kein eigener Gewinn erzielt wird, auch in keine rechtliche Falle läuft. Auf der anderen Seite ist es fremder Text. Dürfte man zumindest auszugsweise vorlesen?

2. Frage:
Auch wenn man das Cover abfotografiert darf man es ja nicht einfach nutzen, weil man ja nicht Urheber ist. Wie könnte man es trotzdem anzeigen oder sollte man den Titel und Autoren des Werkes lediglich auf der Tonspur nennen?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9052 Beiträge, 1921x hilfreich)

https://buchmarkt.de/warum-das-vorlesen-von-bilderbuechern-im-netz-auch-problematisch-sein-kann/

Dieser Link hilft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6928 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von freier_Autor):
Wie schaut denn die rechtliche Lage aus, wenn man zu Weihnachten aus einem gekauften Buch vorliest (man ist selbst also nicht Urheber) das selbst gesprochene Wort als mp3 aufnimmt und auf z.b. youtube kostenlos anbietet.
Das Cover des Buches würde man ggf. anzeigen.

Für beides braucht man die Erlaubnis des Urhebers/der Urheber bzw. des Rechteinhabers (Verlag).
Zitat:
Eigentlich macht man dann ja kostenlos Werbung für einen anderen Autor.

Das berechtigt einen aber in keiner Weise zu einer Bearbeitung und Veröffentlichung.
Zitat:
Aber wäre das rechtlich problematisch?

Wenn man es als problematisch ansieht, daß es ohne die o.a. Erlaubnis schlicht verboten ist und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Urhebers/Rechteinhabers, Anwaltskosten usw. verursacht: ja.
Zitat:
Ich könnte mir vorstellen, dass man den Text ja interpretiert und da kein eigener Gewinn erzielt wird, auch in keine rechtliche Falle läuft.

Die Vorstellung ist falsch. Man bearbeitet den Text, indem man ihn von einem Schriftwerk in ein Hörwerk umwandelt, das ist nur mit Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers zulässig. Man veröffentlicht die Bearbeitung, was ebenfalls nur mit der o.a. Erlaubnis zulässig ist.
Man veröffentlicht das Cover, was die Rechte des Fotografen, Zeichners, Designers verletzt, wenn man nicht die nötige Erlaubnis hat.
[quote
Auch wenn man das Cover abfotografiert darf man es ja nicht einfach nutzen, weil man ja nicht Urheber ist. Wie könnte man es trotzdem anzeigen
Mit der nötigen Erlaubnis, s.o.
Zitat:
Wie könnte man es trotzdem anzeigen

Gar nicht.
Zitat:
oder sollte man den Titel und Autoren des Werkes lediglich auf der Tonspur nennen?

Siehe oben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen