Ein Auftragsmaler soll im Auftrag eines Kunden ein urheberrechtsgeschüztes Bild kopieren. Wer trägt die Verantwortung?
Ist der Maler, der gewerblich die urheberrechtswidrige Kopie anfertigt, dafür haftbar zu machen oder der Autraggeber?
Ist der Maler Verpflichtet alle eingehenden Aufträge aufs Urheberrecht hin zu überprüfen?
Oder liegt es beim Kunden keine derartigen Aufträge zu vergeben?
Schönen Gruß
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Autragsmalerei und Urheberrecht
24. Februar 2010
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Frage vom 24. Februar 2010 | 03:44
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autragsmalerei und Urheberrecht
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#1
Antwort vom 24. Februar 2010 | 12:29
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Ist der Maler Verpflichtet alle eingehenden Aufträge aufs Urheberrecht hin zu überprüfen?
Wie sollte er das denn wohl tun?
Er sollte sich vom Auftraggeber versichern lassen, daß dieser die für ein "Kopieren" notwendigen Rechte an der Vorlage besitzt. Dann kann er diesen ggfs. in Regreß nehmen, falls ein Rechteinhaber an ihn herantreten sollte.
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