Bekannte Filmszenen mit Lego auf Youtube nachstellen

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Bekannte Filmszenen mit Lego auf Youtube nachstellen

Hallo zusammen,

mein Name ist Vincent. Ich habe mit einem Bekannten den Gedanken gefasst bekannte Filmszenen mittels Lego Figuren nachzuspielen und diese dann auf Youtube hochzuladen. Würde dies zur Verletzung der Urheberrechte führen? Letztendlich wird ja sämtlicher Content selbst verfilmt und vertont?

Bräuchte man zudem eine Genehmigung bzw. Erlaubnis von Lego, um Videos mit den Figuren auf Youtube hochzuladen?

Schon einmal besten Dank für eine Antwort und noch einen schönen Abend gewünscht.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von vinceBlack81):
Bräuchte man zudem eine Genehmigung bzw. Erlaubnis von Lego, um Videos mit den Figuren auf Youtube hochzuladen?


Davon gehe ich aus. Wird man aber nicht bekommen

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#2
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Aber rein rechtlich gesehen, dürfte es doch funktionieren, insofern nur eigene Inhalte bei Youtube dargestellt werden oder? Gibt ja etliche Youtuber, die z. B. Videos mit Playmobile über verschiedene Sachen machen. Wobei es ja spekulativ ist, da ich nicht weiß ob diese über eine Genehmigung verfügen.

Auf jeden Fall besten Dank für deine zügige Antwort. Vielleicht schreibe ich einfach noch einmal direkt Lego an.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Aber rein rechtlich gesehen, dürfte es doch funktionieren, insofern nur eigene Inhalte bei Youtube dargestellt werden oder?

Ja - allerdings sind Lego und Playmobil bekannt dafür, dass sie mit Argusaugen solche Youtube-Videos überwachen und sofort intervenieren, wenn der Ruf des Produktes gefährdet ist. Und den sehen die Hersteller schon dann gefährdet, wenn in dem Video ein nicht-originales Teil auftaucht, z.B. ein Männchen, dem man selbst mit einem Stift einen Bart angemalt hat.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das verwenden der Lego Minifigur ohne Erlaubnis wird eine Abmahnung einbringen

Das Abwandeln der Lego Minifigur (siehe Beitrag von drkabo) wird eine Abmahnung einbringen

Das verwenden der Bezeichnung Lego im Namen des Videos wird eine Abmahnung einbringen

Das Mischen von Klemmbausteinen der Firma Lego und anderen Herstellern wird eine Abmahnung einbringen, wenn die Produkte der anderen Hersteller durch das Video auch als Lego Produkte bezeichnet werden, oder der Anschein entsteht, es handele sich um Lego Produkte

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von vinceBlack81):
habe mit einem Bekannten den Gedanken gefasst bekannte Filmszenen mittels Lego Figuren nachzuspielen und diese dann auf Youtube hochzuladen. Würde dies zur Verletzung der Urheberrechte führen? Letztendlich wird ja sämtlicher Content selbst verfilmt und vertont?

Bräuchte man zudem eine Genehmigung bzw. Erlaubnis von Lego, um Videos mit den Figuren auf Youtube hochzuladen?


§23 UrhG


(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
(2) Handelt es sich um

1. die Verfilmung eines Werkes,
2. die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste,
3. den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder
4. die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes,

so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Zustimmung des Urhebers.
(3) Auf ausschließlich technisch bedingte Änderungen eines Werkes bei Nutzungen nach § 44b Absatz 2, § 60d Absatz 1, § 60e Absatz 1 sowie § 60f Absatz 2 sind die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden.

In aller Regel wird das "Nachstellen" von Filmszenen mittels Legosteinen/Legofiguren einen absolut ausreichenden Abstand zum Originalwerk haben und daher keiner Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers bedürfen.

(Nicht von Abs.2 Ziffer 1 irritieren lassen: das meint, daß ein Werk - ein Buch in der Regel - verfilmt wird. Hier wird aber kein Werk verfilmt, hier wird ein Filmwerk als Inspiration für den Aufbau von Szenen mittels Legosteinen genutzt.)

Es werden durch den beschriebenen Vorgang auch nicht die Rechte von Lego (seien es Marken- oder Urheberrechte oder Designschutzrechte) verletzt - es werden bekanntlich auch nicht die Rechte von VW verletzt, wenn man in einem Film VW Golf-Fahrzeuge innerhalb einer Filmhandlung zeigt.

-- Editiert von User am 19. Januar 2023 12:26

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
vinceBlack81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
In aller Regel wird das "Nachstellen" von Filmszenen mittels Legosteinen/Legofiguren einen absolut ausreichenden Abstand zum Originalwerk haben und daher keiner Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers bedürfen.


Also jetzt bin ich ja vollkommen verwirrt. Einer postet es so und der andere so. Laut deiner Aussage dürften wir ja bekannte Filmszenen mittels Lego oder sonstiges nachstellen, ohne eine Klage zu befürchten.

Auf jeden Fall auch bei dir ein rechtherzlichen Dank für deine Mühe und die umfangreiche Antwort.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von vinceBlack81):
Also jetzt bin ich ja vollkommen verwirrt. Einer postet es so und der andere so.


Das ist in einem Meinungsforum zu Rechtsfragen normal. Wenn Sie eine verbindliche Aussage haben möchten, raten wir hier alle - egal welcher Meinung - zu einem Anwalt Ihrer Wahl

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das verwenden der Lego Minifigur ohne Erlaubnis wird eine Abmahnung einbringen

Nein - zumindest keine berechtigte.

Zitat (von cirius32832):
Das Abwandeln der Lego Minifigur (siehe Beitrag von drkabo) wird eine Abmahnung einbringen

Ja

Zitat (von cirius32832):
Das verwenden der Bezeichnung Lego im Namen des Videos wird eine Abmahnung einbringen

Nein. So lange man nur den Namen (und nicht das Logo) verwendet und auch nicht den Eindruck erweckt, von Lego autorisiert zu sein, sehe ich kein Problem.

Zitat (von cirius32832):
Das Mischen von Klemmbausteinen der Firma Lego und anderen Herstellern wird eine Abmahnung einbringen, wenn die Produkte der anderen Hersteller durch das Video auch als Lego Produkte bezeichnet werden, oder der Anschein entsteht, es handele sich um Lego Produkte

Ja

Zitat (von cirius32832):
Das ist in einem Meinungsforum zu Rechtsfragen normal. Wenn Sie eine verbindliche Aussage haben möchten, raten wir hier alle - egal welcher Meinung - zu einem Anwalt Ihrer Wahl

Ja :smile:

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von vinceBlack81):
Also jetzt bin ich ja vollkommen verwirrt. Einer postet es so und der andere so. Laut deiner Aussage dürften wir ja bekannte Filmszenen mittels Lego oder sonstiges nachstellen, ohne eine Klage zu befürchten.

Ja.

Es ist aber nicht ungewöhnlich, daß urbane Legenden hinsichtlich von Marken-, Design- oder Urheberrechten im Internet unterwegs sind.
Und manche Dinge sind auch einfach einzelfallabhängig.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Man muss aber hinzufügen, das im Marken-, Design- oder Urheberrecht nicht unbedingt derjenige am Ende "gewinnt", der recht hat, sondern derjenige, der am meisten Geld für Anwälte hat.
Anwälte von großen Firmen verstehen es, die Kosten eines Rechtsstreits so weit in die Höhe zu treiben, bis man als Privatperson aufgeben muss, weil man sich einen Rechtsstreit nicht mehr leisten kann - obwohl man eigentlich im Recht war.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Da kann ich dem Vorposter nur vollumfänglich zustimmen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17014 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das verwenden der Lego Minifigur ohne Erlaubnis wird eine Abmahnung einbringen
Warum sollte man von LEGO eine Genehmigung benötigen?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum sollte man von LEGO eine Genehmigung benötigen?

Wenn man genug Geld hat, kann man darauf verzichten und das ganze vor Gericht ausfechten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17014 Beiträge, 5896x hilfreich)

Mir erschließt sich dennoch nicht warum das nötig sein sollte. Solange man dies nicht als LEGO-Film ankündigt.... was sollte denn dagegen sprechen? Die Figuren hat man ja gekauft und darf sie somit verwenden.
Erklär es doch bitte einfach.

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#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum sollte man von LEGO eine Genehmigung benötigen?


https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/lego-figuren-sind-laut-eug-urteil-als-marke-geschuetzt-13649906.html

deswegen

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Wenn man einen Film dreht, in dem Lego-Figuren mitspielen, wird aber das Markenrecht nicht verletzt.

Der "Tatort" aus München verletzt ja auch nicht die Markenrechte von BMW, obwohl die Ermittler dort immer mit einem BMW durchs Bild fahren ...

Aber trotzdem: Die Firma "Lego" ist dafür bekannt, dass sie ihre Rechte hartnäckig und durch alle Instanzen verteidigt. Ob man vorher nachfragt, oder sich mit Lego anlegen möchte, muss man selbst entscheiden. Die zweite Option ist aber nur sinnvoll, wenn man sich "durch alle Instanzen gehen" auch finanziell leisten kann. Lego kann das nämlich.

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der "Tatort" aus München verletzt ja auch nicht die Markenrechte von BMW, obwohl die Ermittler dort immer mit einem BMW durchs Bild fahren ...
Klar, weil die Filmemacher auch die Genehmigung von BMW dazu haben.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Klar, weil die Filmemacher auch die Genehmigung von BMW dazu haben.

Ich formuliere es mal anders ... ratet mal, wer die Fahrzeuge zur Verfügung stellt ... ?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von vinceBlack81):
Also jetzt bin ich ja vollkommen verwirrt. Einer postet es so und der andere so.


Immerhin hat der "Abmahnungs-Gefahr" Raunende auf jede Begründung seiner Rechtsmeinung verzichtet, weshalb die betreffende Handlung zustimmungsbedürftig sein soll.

Zitat (von vinceBlack81):
Laut deiner Aussage dürften wir ja bekannte Filmszenen mittels Lego oder sonstiges nachstellen, ohne eine Klage zu befürchten.


Kapituliert ihr schon allein vor der Furcht vor einer Klage oder der Befürchtung vor ruinösen Rechtsstreit-Kosten?

Jedenfalls wird euch spätestens die aller-aller-letzte Instanz in eurem Recht bestätigen.

RK

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Jedenfalls wird euch spätestens die aller-aller-letzte Instanz in eurem Recht bestätigen.


Ja - aber die Anwälte von Großkonzernen (und damit ist jetzt nicht speziell Lego gemeint) sorgen dafür, dass es gar nicht zur "aller-aller-letzten" Instanz kommt, weil die Beklagte schon vorher aus finanziellen Gründen aufgibt.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Jedenfalls wird euch spätestens die aller-aller-letzte Instanz in eurem Recht bestätigen.

Mutige Aussage - vor allem ohne jedwede Rechtsgrundlage ...



Zitat (von drkabo):
sorgen dafür, dass es gar nicht zur "aller-aller-letzten" Instanz kommt, weil die Beklagte schon vorher aus finanziellen Gründen aufgibt.

Naja, eigentlich schon - der Punkt wo man aufgibt stellt dann die "aller-aller-letzte Instanz" dar ...


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