Bekomme ich eine Abmahnung?

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.10.2019 21:53:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekomme ich eine Abmahnung?

Moin,
also in letzter Zeit habe ich mich sehr mit dem Thema "Abmahnungen" befasst. Naja und das nicht aus Langeweile. Ich habe das erste mal vor 10-11 Monaten von Torrent Gesaugt. Bis jetzt kam noch keine Abmahnung. und Naja, wenn ein Mensch nicht erwischt wird, macht er fröhlich weiter. Naja, ******* würde ich auf Gut-Deutsch sagen. Pi mal Daumen habe ich so 100-150 sachen gesaugt. Es waren nur Add-Ons bzw. Erweiterungen für meine Flug Simulator. Ich habe einen Peer Blocker mit der Premium Blocklist benutzt, deshalb dachte ich, ich wäre sicher. Seit 2 Monaten bin ich nun "Clean" sozusagen. Ich bin 15 Jahre Jung und meine Mutter würde die Abmahnungen dann in Empfang nehmen. Ich habe gehört uns bietet sich eine sehr gute Verteidigungschance, da ich und vielleicht ein Nachbars-Hacker auf unseren Anschluss Zugriff hatten. Sollte man eine Mod. U.E. bei Erhalt einer Abmahnung absenden und auf "Zurücknahme" der Abmahnungen Pledieren? Würde mich ein Jugendrichter hart bestrafen, wenn es überhaupt zu einem Prozess in den nächsten Jahren kommen würde? Ich habe kein Einkommen, lebe allein mit meiner Mutter und bin einfach nur Verzweifelt. Mehr als Warten kann ich ja nicht tun. Wie findet ihr das Folgende schreiben? Mann, ich wünschte es gäbe Zeitmaschinen....

Ihr Zeichen X9182E231 Jena, 28. September 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den außergerichtlichen Hinweis vom 27. September 2019, dass mir eine urheberrechtliche Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Nach Prüfung des Sachverhaltes kann ich Ihnen jedoch erleichtert versichern, dass ich die angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe und auch sonst nicht für die vermeintliche Rechtsverletzung einzustehen habe, denn in dem von Ihnen geschilderten Zusammenhang komme ich weder als Täter noch als Störer in Betracht. Ich befand mich zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich an meinem Arbeitsplatz, dies kann durch meine Kollegen bezeugt werden. Zudem befand ich mich zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Dafür gibt es Zeugen. Ich teile meinen Internetanschluss mit meiner Familie, wobei jeder eigenverantwortlich das Internet nutzt. Meine Familienmitglieder sind alle darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen dürfen. Es gab auch keine Hinweise darauf, dass ein Familienmitglied Rechtsverletzungen begeht. Für die Handlungen meiner Familienmitglieder bin ich daher nicht verantwortlich. Aufgrund des von mir nun dargelegten Sachverhaltes müssen Sie erkennen, dass Ihre Abmahnung vom 27. September 2019 gegen mich unrechtmäßig ergangen ist.
Ich fordere Sie deshalb auf, bis zum 12. Oktober 2019 die geltend gemachten Forderungen mir gegenüber schriftlich zurückzunehmen.
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, behalte ich mir ausdrücklich vor, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen und Ihnen die dadurch entstandenen Kosten aufzuerlegen oder/und eine negative Feststellungsklage bei Gericht einzureichen, mit dem Ziel, die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung feststellen zu lassen. Durch die unterlassene ausdrückliche schriftliche Rücknahme Ihrer Abmahnung hätten Sie zu einer entsprechenden Klageerhebung auch Anlass gegeben.

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten! Und bitte keine Vorwürfe, bringt ja eh nichts mehr...

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von hrxbex):
Würde mich ein Jugendrichter hart bestrafen


Es drohen hier zu 100% keine strafrechtlichen Folgen, sondern "nur" zivilrechtliche (Abmahnkosten).
Das schon deswegen, weil nach dem alten (prä-2017) Recht der Anschlußinhaber als Mitstörer haftet, während strafrechtlich konkrete Täterschaft nachgewiesen werden müßte, was bei mehr als einer Person im Haushalt oder offenem WLAN ausgeschlossen sein dürfte.

Zitat (von hrxbex):
Zudem befand ich mich zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause.


Das Argument zieht nicht. Auch Richter wissen, daß Tauschbörsen-Software alleine laufen können, ohne daß jemand die ganze Zeit davor sitzen muß. Das ist in etwa so wie das Argument "mein Radio kann gar nicht an gewesen sein, ich war ja nicht da".

Zitat (von hrxbex):
Ich fordere Sie deshalb auf, bis zum 12. Oktober 2019 die geltend gemachten Forderungen mir gegenüber schriftlich zurückzunehmen.


Sinnfrei. Macht die Gegenseite nicht, und eine neg. FK wirst du doch nicht ohne Not erheben wollen, oder? Zumal der Streitwert da so hoch sein dürfte wie der der Abmahnung und du damit erst mal 1000+ EUR an deinen Anwalt vorschießen müßtest.

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