Bild in einem Forum

21. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Bild in einem Forum

Wenn jemand mir Fremdes ein Bild, an welchem ich die Urheber und Nutzungsrechte habe, ohne meine Zustimmung in einem Internetforum veröffentlicht, und ich den Forenbetreiber erfolglos per eMail auffordere, dieses Bild zu löschen, macht sich der Forenbetreiber damit abmahnfähig?

Meine Frage zielt darauf ab, da der Forenbetreiber dann zwar Nutzer aber nichr Verwerter des Bildes ist. So wie beispielsweise wenn bei eBay ein Verkäufer unrechtmäßig ein Foto an welchem er keine Nutzungsrechte für seinen Artikel benutzt, wird ja auch nicht eBay abgemahnt sondern der Verkäufer. Ist das bei Foren anders oder wie? Würde gerne den Unterschied verstehen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn ich dein Nacktfoto an den Baum im Wald nagle. Willst du dann den Förster verklagen.

Uwe

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Um bei Deinem seltsamen Beispiel zu bleiben: Wenn ich den Förster bitte das Bild zu entfernen, da ich es selbst nicht entfernen kann, und er weigert sich. Was dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann wäre er Mitstörer und man könnte ihn belangen. Wobei man schon sein "berechtigtes Interesse" belegen müsste. Ne E-Mail mit GmX Absenderkennung und dem Nickname wird da kaum reichen.

Einschreiben Rückschein und die genaue Nennung des Files dürfte eine deutschen Anbieter bewegen aktiv zu werden

Uwe

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Woran müsste man ein berechtigtes Interesse nachweisen? Wenn man doch alle Rechte an einem Bild hat, braucht man dann noch ein "berechtigtes Interesse" nach zu weisen wenn man nicht möchte, dass es in einem Forum veröffentlicht wird?

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn du nackig drauf bist und erklärst das du es bist wird das wohl reichen. An sonst muss man schon erklären warum man glaubt die Rechte zu haben. Und vor allen welche, die als Fotograf, als Motiv oder als was auch immer.

Uwe

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

quote:
Wenn man doch alle Rechte an einem Bild hat, braucht man dann noch ein "berechtigtes Interesse" nach zu weisen wenn man nicht möchte, dass es in einem Forum veröffentlicht wird?

Nein, man muss nur nachweisen, das man alle Rechte an einem Bild hat und zum entfernen auffordern.

Die zustellung der Unterlegen sollte gerichtsfest nachweisbar erfolgen (also mindestens Einschreiben-Rückschein)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Nein, man muss nur nachweisen, das man alle Rechte an einem Bild hat und zum entfernen auffordern.


Nein, bei Abmahnungen genügt die Behauptung, Rechte-Inhaber zu sein - die Beweislage wird dann im Klagefall vom Gericht gewürdigt.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich habe alle Reche (Urheber-, Nutzungsrechte sowie Rechte am eigenen Bild da es mit Stativ aufgenommen wurde und ich selbst darauf zu sehen bin), das ist zweifelsfrei gar nicht die Frage.

Es geht lediglich darum, ob ich gegen den Forenbetreiber vorgehen kann oder gegen denjenigen vorgehen muss, der das Bild ins Forum gestellt hat.

Kann ich also meine Anwaltskosten vom Forenbetreiber wieder einfordern, weil der sich weigert die Bilder zu entfernen, oder muss ich die Kosten von dem Forennutzer einfordern? Denn den Nutzer zu finden dürfte praktisch unmöglich sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du musst in erst einmal auffordern das zu tun. Das mit Namen und Anschrift, einer eindeutigen angemessenen Frist, am besten per Einschreiben Rückschein.

Es könnte aber Gründe geben die es erlauben. Siehe: Google Vorschaubilder. Das Bild hast du jemandem gegeben, selber veröffentlicht, Person des öffentlichen Lebens......

Oder ganz einfach, der Gegner hat keine Kohle.

Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

Um kosten zu sparen, klage doch einfach selber, ohne Anwalt. Zuständig ist das Gericht des Gegners.

Uwe

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#10
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es geht lediglich darum, ob ich gegen den Forenbetreiber vorgehen kann oder gegen denjenigen vorgehen muss, der das Bild ins Forum gestellt hat.


Du kannst gegen beide vorgehen.

Sinnvollerweise ist aber der Forenbetreiber der erste Ansprechpartner, denn er kann das Bild zeitnah entfernen. Der Beitragsschreiber kann schon internetlos in Malaysia sitzen.

quote:
Kann ich also meine Anwaltskosten vom Forenbetreiber wieder einfordern, weil der sich weigert die Bilder zu entfernen


Ja.

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#11
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Na ja, aber der Forenbetreiber braucht ja dann einfach nur zu behaupten, er hätte meine eMail nicht erhalten und schon muss er nichts mehr zahlen, oder? Wie wird der Erhalt von eMails denn bewießen? Reicht es wenn sie noch im eigenen Postausgang-Ordner liegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

So was macht man per Einschreiben Rückschein. Ein Mail ist kein Beweis für nichts.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wie wird der Erhalt von eMails denn bewießen?


Fast gar nicht. Solange der Betreffende nicht darauf antwortet...

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