hallo,
ich habe eine damalige freundin gebeten mit meiner kamara von mir bilder zu machen für meine homepage. nun wil sie das ich alle bilder lösche und andere bilder für teures geld da einstelle. ist das so rechtens?
vielen dank
frank
hallo,
ich habe eine damalige freundin gebeten mit meiner kamara von mir bilder zu machen für meine homepage. nun wil sie das ich alle bilder lösche und andere bilder für teures geld da einstelle. ist das so rechtens?
vielen dank
frank
Objektiv gesehen hat sie der Nutzung konkludent zugestimmt ("Mach mir Bilder für meine HP." - "OK.").
Das Problem könnte im Streitfall die Beweisbarkeit sein, wenn sie bestreitet, dir eine Lizenz zur Veröffentlichung (im Gegensatz zur rein privaten Nutzung) erteilt zu haben.
Dafür müßte sie aber auch erst mal beweisen, die Bilder gemacht zu haben.
Falls sie das irgendwie kann: Vielleicht könnte man auch argumentieren, du hättest komplett den Bilderstellungsprozeß komponiert und sie habe ohne eigene schöpferische Leistung (Auswahl des Bildausschnitts etc.) nur "auf's Knöpfchen gedrückt", dann wärst du Urheber und nicht sie.
Zitat:nun wil sie das ich alle bilder lösche
Das kann sie nicht verlangen. Nur gegebenenfalls (!), s.o., daß du sie *von der Seite* löschst. Privat behalten wirst du die dürften.
Zitat:andere bilder für teures geld da einstelle
Das kann sie nicht verlangen. Wodurch du die entfernten Bilder ersetzt (deine eigenen, gar keine, ...), bleibt dir überlassen.
Vielen Dank für die Antwort,
Ich war mit einer Hebebühne für Baumfällarbeiten unterwegs und habe sie gefragt, ob sie bitte Bilder machen könnte, wenn ich im Korb arbeite, und auch beim aufbereiten des Holzes.
Zitat:Ich war mit einer Hebebühne für Baumfällarbeiten unterwegs und habe sie gefragt, ob sie bitte Bilder machen könnte, wenn ich im Korb arbeite, und auch beim aufbereiten des Holzes.
Wie gesagt, kann sie das gerichtsfest beweisen? Ohne Zeugen dürfte das mau sein, wenn der Fotografierte das substantiiert bestreiten kann (also eine glaubwürdige Erklärung hat, wer stattdessen die Fotos gemacht haben soll).
Ich habe die Homepage von einer Firma erstellen lassen, und sie hat die Bilder sogar selbst an die Firma geschickt.
Das könnte dann natürlich ein Indiz für ihre Urheberschaft sein (ob es einem Gericht als Beweis ausreicht, ist eine andere Frage).
Mal doof gefragt, wenn die Bilder mit deiner Kamera erstellt wurden, wieso schickt *sie* sie dann an *deinen* Dienstleister?
Ich will dir nicht zur bewußten Falschaussage raten (das sollte man immer (!) lassen), aber genau so gut hätte die Fotos ein Dritter machen können und du hast sie nur gebeten, die einzuschicken.
Ich habe mit ihrem Mann den Baum gefällt... also sie hat einen Zeugen.... und sie hat wie schon geschrieben die Bilder gemacht. Da sie mir geholfen hat die homepage mit zu gestalten, bat sie mir auch an, eine Vorauswahl der Bilder zu treffen. Die Vorauswahl hat sie mir dann per mail geschickt und ich habe sie abgesegnet. Da auch noch Text dazu kam, hat sie die Bilder zum Dienstleister geschickt. Aber wie schon gesagt, der Auftrag war auch dafür bestimmt, die Bilder zu machen. Sonst hätte ich ja auch keine Kamera mitgenommen und sie ihr in die Hand gedrückt.
Mene Anweisung war" mach bitte Bilder von der Arbeit, Hebebühne... .Wo man gut erkennen kann, wie man arbeitet.
lg
Fank
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.