Bildlöschung aus Forum, weil PKW abgebildet ist

23. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)
Bildlöschung aus Forum, weil PKW abgebildet ist

Hallo,

eine Frage als Forenbetreiber:

Ein User hat ein selbst gemachtes Bild im Forum veröffentlicht. In dem Thema wird über die schlechten Parkangewohnheiten der Benutzer eines kostenpflichtigen Parkplatzes diskutiert (systematisches Querparken mit Wohnmobilen und angehängten Anhängern, um in der ersten Reihe stehen zu können).

Ein anderer User erkennt sein Wohnmobil samt Anhänger wegen des Firmendaufdrucks auf einem Bild wieder und stört sich daran. Er heißt namentlich so, wie seine Firma benannt ist und sein Name ist groß auf den Hänger gedruckt.

Kann er die Löschung oder Unkenntlichmachung des Bildes verlangen? Er ist kein Nutzer des Forums gewesen, hat sich nur für die Löschungs-Aufforderung angemeldet.
Die Bilder sind nur registrierten und eingeloggten Usern zugänglich.

Danke für eine Rückmeldung...

thoren.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119334 Beiträge, 39711x hilfreich)

Firmendaufdrucke, Nummernschilder etc. sollten IMMER unkenntlich gemacht werden.

Der Betroffene hat das Recht das zu verlangen und könnte es sogar gerichtlich durchsetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thoren.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 37x hilfreich)

Sollten oder müssen?

Ist das sehr sicher? Auf welcher Grundlage?

Andere Plattformen sehen das anders: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Gruß

thoren.

Ich weiß, daß Wikipedia nicht fehlerfrei ist. ;-)

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-- Editiert Thoren. am 24.06.2012 11:47

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119334 Beiträge, 39711x hilfreich)

quote:
Andere Plattformen sehen das anders: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit


Im Rahmen des Datenschutzes existiert die Informationelle Selbstbestimmung. Das ist das Recht des Individuums grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen zu können.

Und da hier personenbezogene Daten verwendet werden, noch dazu im negativem Kontext, würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Abgesehen davon sind Persönlichkeitsrechte im gewerblichen Umfeld schon mal gleich dutzendfach schwerer zu behaupten. Wer seinen Namen gewerblich in die Welt posaunt und sich hinterher beschwert, daß er damit auch auf Fotos sichtbar ist, hat wohl etwas am Begriff "Werbung" und "Publicity" grundlegend mißverstanden.
Oder, wie es ein Freund von mir formuliert hat: "Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, kommt darin um." ;)

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