Bildrecht öffentliche Sehenswürdigkeiten

20. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
drsquirrel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bildrecht öffentliche Sehenswürdigkeiten

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich möchte für einen Musikerfreund ein kleines Musikvideo zusammenschneiden. Das ganze soll sehr einfach gestaltet sein und ohne großen Aufwand passieren.

In dem Lied geht es um die Stadt München und dazu würde ich gerne verschiedene Sehenswürdigkeiten filmen und im Video zeigen. Nun ist die Frage wie das hier mit den Bildrechten aussieht. Darf ich z.B. den Friedensengel in München filmen und einfach im Video nutzen oder benötige ich dafür weitere Rechte, Verträge etc.?

Ich habe bereits bei der Pressestelle in München angefragt, diese teilte mir mit das ich für den Umfang keine seperate Drehgenehmigung benötige, Sie mich jedoch nicht bzgl. der Rechte beraten können.
Nach mehrmaliger Suche finde ich leider keine eindeutigen Infos.

Alle Sehenswürdigkeiten sind von der Stadt München. Darunter fallen keine Privaten Gebäude, Schlösser etc.

Vielen Dank vorab

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Die Bauwerke fallen unter die Panoramafreiheit. Wichtig ist aber, dass keine Menschen fotografiert werden. Sonst wird es komplizierter.
https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Und man sollte von öffentlichen Wegen aus filmen. Wenn der Kameramann von nicht-öffentlichem Gelände aus filmt, kann es auch kompliziert werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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