Ich möchte ein Buch (Geschichte unserer Pfarrei) online stellen (als PDF auf die Webseite).
- Erscheinungsjahr 1956
- Autor nicht angegeben
- Herausgeber war die Pfarrei selbst
- Verlag existiert seit (vmtl. 1966) nicht mehr
- Rechtsnachfolger des Verlags konnte nicht ermittelt werden
Wen frage ich bzgl. Veröffentlichungsgenehmigung?
Vielen Dank für jeden Tip!
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Buch online stellen - wen fragen?
Abmahnung bekommen?
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Den Urheber oder den Inhaber der Nutzungsrechte.
Die Pfarrei wäre hier der Ansatzpunkt für weitere Nachforschungen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Kann ich das so verstehen, dass der Herausgeber die Urheberrechte hat, und ich mir um den Verlag bzw. einen evtl. vorhandenen Rechtsnachfolger keine Gedanken machen muss?
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quote:
Kann ich das so verstehen, dass der Herausgeber die Urheberrechte hat
Nein, die hat der Autor. Herausgaber/Verlag können Nutzungsrechte haben, das ist etwas anderes.
Da das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt und dieser vermutlich zum Veröffentlichungszeitpunkt noch am Leben war, kann das Urheberrecht allerfrühestens 2026 erlöschen - war der Autor 1956 erst 20 Jahre alt und wird 90 Jahre alt, dann erlischt das Urheberrecht erst 2096.
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Das heißt für mich also: den Autor ermitteln.
Wenn der schon tot ist (sehr wahrscheinlich), und es den Verlag auch nicht mehr gibt, genügt mir dann die Genehmigung des Herausgebers (die Pfarrei), da ja sonst niemand mehr greifbar ist?
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Der Tote dürfte Rechtsnachfolger haben (Erben).
wirdwerden
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OK, dann werde ich mich auf die Suche machen müssen ...
Vielen Dank an alle für die Tips!
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