CC Lizenz verletzt und Copyright angeeignet

21. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
CC Lizenz verletzt und Copyright angeeignet

Hallo zusammen,

ich habe mich durch das Forum gewühlt aber nichts in diese Richtung gefunden. Falls ich doch etwas übersehen haben sollte bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe vor einiger Zeit (2005) mit einem Freund ein Netlabel gestartet. Die veröffentlichten Lieder waren alle unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Lizenz auf unserer Internet Seite. Wir mussten leider nach einem Jahr schon das Projekt beenden. 2010 hatten wir einem Künstler erlaubt eine Single-Auskopplung mit Remix auf Vinyl zu veröffentlichen. Wir haben dem Künstler auch klar gemacht, dass das Original Werk (nicht der Remix) weiterhin und der CC Lizenz veröffentlicht werden muss.

Dieses Jahr hatte ich mir die Muehe gemacht, für das Label eine Seite in Archive.org und YouTube anzulegen. Beim Hochladen des Liedes welches als Vinyl veröffentlicht wurde, teilt uns YouTube allerdings mit, das ein Vertrieb im Namen des Labels, dass die Platte veröffentlicht hatte, das Copyright für sich beansprucht. Ein weitere Check zeigte, dass das auch auf Spotify und co. der Fall ist. Ein Disput auf YouTube, wo der Sachverhalt mit der CC Lizenz erklärt wird, hat der Vertrieb darauf beharrt das Copyright weiter zu beanspruchen.

Ein Gespräch mit dem Künstler ergab nur, dass es sein könnte, dass er das falsch weitergegeben haben könnte und er eh nur ein paar Euro an tandiemen bekommen haette. Er hat auch mit dem Label Inhaber gesprochen, der hatte aber wortwörtlich keine Lust mit dem Vertrieb herum zu telefonieren und wenn er als Urheber sagt, dass die das dürften wäre alles OK.

Das Release wurde von uns abgemischt und gemastered und über unsere Plattform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eventuell verstehe ich da was nicht, aber es kann doch nicht in Ordnung sein, wenn jemand etwas freies nimmt und sein Copyright darunter setzt und dem original Distributor damit die Rechte auf den Plattformen nimmt.

Ich hab jetzt bewusst keine Namen genannt, da ich nicht weiss ob das angebracht ist oder irgendwelche Konsequenzen haben könnte. Ich wuerde mich ueber eine Einschätzung und Vorschläge freuen.

Grüße,

mbr

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Die veröffentlichten Lieder waren alle unter der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Lizenz auf unserer Internet Seite.

Da müsste man mal prüfen, in wie weit die Inhalte der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Lizenz überhaupt konform mit Deutschem Recht sind und wirksam vereinbart werden konnten.



Zitat (von mbr):
dass die Platte veröffentlicht hatte, das Copyright für sich beansprucht.

In DE gibt es gar kein Copyright, die Frage ist also, was konkret da überhaupt beansprucht wird.



Zitat (von mbr):
Ein Disput auf YouTube, wo der Sachverhalt mit der CC Lizenz erklärt wird, hat der Vertrieb darauf beharrt das Copyright weiter zu beanspruchen.

Und was hat Youtube darauf geantwortet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.02.2024 16:07:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Da müsste man mal prüfen, in wie weit die Inhalte der Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Lizenz überhaupt konform mit Deutschem Recht sind und wirksam vereinbart werden konnten.


Bei so etwas bin ich leider völlig überfragt.

Zitat (von Harry van Sell):
In DE gibt es gar kein Copyright, die Frage ist also, was konkret da überhaupt beansprucht wird.


YouTube und co. listet das halt als deren Copyright. D.h. als Copyright Inhaber darf das Label Werbung schalten oder die verwendung ganz untersagen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und was hat Youtube darauf geantwortet?


YouTube selbst antwortet darauf nicht. Es ist für ganz normale Menschen unmöglich YouTube zu kontaktieren. Der Disput wird mit dem vermeintlichen Rechteinhaber geführt. Den bittet man dann sein eigenes Release zu nutzen und der sagt einfach Nein, wenn er das nicht will. Man kann auf YouTube sogar in 'Revision' geben. Das entscheidet aber wieder der vermeintliche Rechteinhaber und man bekommt dann von YouTube direkt einen 'Copyright-Strike' und bekommt, wenn ich mich richtig erinnere, das Video direkt gesperrt.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich glaube hier geht es noch nichtmal um die Lizenzen.
Hier geht es darum, dass ein Label exklusive Verwertungsrechte geltend macht, die das Label aber nicht hat.
Was man dagegen tun kann ist, gegenüber dem Label strafbewehrt Unterlassung zu fordern.

Das ganze gilt natürlich nur, wenn der ganze Sachverhalt nachweisbar ist. Insbesondere der Teil, wo dem Künstler die nicht-exklusive kommerzielle Verwertung zugestanden wurde. Sollte der Künstler da "was falsch weitergegeben haben" (die korrekte Formulierung dafür wäre glaube ich sowas wie "jemandem Rechte eingeräumt, zu deren Einräumung er nicht befugt war"), dann ist das ein Problem wegen dem sich sein Label wohl in Zukunft mit ihm in Verbindung setzen wird.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von mbr):
YouTube und co. listet das halt als deren Copyright. D.h. als Copyright Inhaber darf das Label Werbung schalten oder die verwendung ganz untersagen.

Coypright ist das englische Wort für Urheberrecht.

Zwischen angelsächsischen Copyright-Law und deutschen (bzw. kontinentaleuropäischem) Urheberrecht gab es einmal erhebliche Unterschiede. Die gibt es schon lange nicht, beides orientiert sich seit Jahrzehnten schon an den WIPO-Konventionen und ist in den wesentlichen Punkten deckungsgleich.

Man kann also ohne weiteres den Begriff Copyright verwenden, wenn man "Urheberrecht" meint.

Was man nicht kann, aber das hat mit dem Begriff nichts zu tun: einfach davon ausgehen, daß die Urheberrechtsgesetze in Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, USA usw. usf. alle präzise identisch sind. Das sind sie nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von mbr):
Ich wuerde mich ueber eine Einschätzung und Vorschläge freuen.

Ganz einfach: durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt als erstes die genaue Faktenlage klären lassen.

Welche Lizenzbedingungen wurden verwendet? Sind die nach deutschem UrhG so möglich und wirksam? Sind einzelne Lizenzbestimmungen in Deutschland vielleicht nicht anwendbar?

Und dann: wer hat wann genau was gemacht? Handelt es sich vielleicht um einen Fall zulässiger Bearbeitung oder Umgestaltung (§23 UrhG)?

Und so weiter, und so fort.

Das kann man nicht in einem WWW-Forum klären, weil man als erstes immer alle Details des konkreten Einzelfalles prüfen muss, und das ist dann zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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