Chat_bot

6. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(442 Beiträge, 54x hilfreich)
Chat_bot

Eine Firma möchte gerne einen Chat_bot einrichten für außenstehende Nutzer.
Dieser Chat_bot reagiert auch auf Fragen und kann beispielsweise Gedichte aufsagen und Witze erzählen (um das Gespräch etwas aufzulockern).
Ist es eigentlich urheberrechtlich in Ordnung, diese Texte als Antwort unseres Chat_bots einzuprogrammieren?
Die Firma verdient kein Geld damit und das Werk ist strenggenommen die Schöpfung einer Maschine und nicht die eines Menschen.

Gelten dann Urheberrechte, ist es ein urheberrechtlicher Verstoß und wie kann man dieses vermeiden, eventuell durch Kennzeichnung, weiß jemand mehr dazu, worauf man achten muss oder wo es dazu einen Leitfaden gibt?

Müssen die Texte als von Chat_GPT geschrieben gekennzeichnet werden?
Oder auf die Trainingsdaten verweisen, auf deren Basis Chat_GPT die neuen Texte erzeugt hat?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!

-- Editiert von User am 6. April 2023 11:02




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von cass):
das Werk ist strenggenommen die Schöpfung einer Maschine


Dennoch verbreitet der Betreiber der Website/des Chatbots ggfs. urheberrechtlich geschuetzte Werke. Wie das zustande kommt (Werk wurde 1:1 so als Antwort programmiert, Werk wurde durch Machine Learning als Antwort "gelernt" etc.), ist rechtlich unerheblich.

Strenggenommen waere es sogar dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Chatbot das Werk voellig eigenstaendig erstellt (also quasi selbst neu geschaffen) haette. Denn die Verbreitung ist der konkrete Tatbestand, nicht die Beschaffung/Schoepfung.

Mal dumm gesagt, wenn ich eine Software so programmiere, zufaellig Woerter zusammenzuwuerfeln und zu verbreiten, und es kaeme dabei zufaellig ein aktueller Songtext dabei heraus, ist auch das eine Urheberrechtsverletzung.

-- Editiert von User am 6. April 2023 11:45

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129837 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von cass):
Ist es eigentlich urheberrechtlich in Ordnung, diese Texte als Antwort unseres Chat_bots einzuprogrammieren?

Wenn man die entsprechende Erlaubnis / die Nutzungsrechte hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von cass):
Dieser Chat_bot reagiert auch auf Fragen und kann beispielsweise Gedichte aufsagen und Witze erzählen (um das Gespräch etwas aufzulockern).
Ist es eigentlich urheberrechtlich in Ordnung, diese Texte als Antwort unseres Chat_bots einzuprogrammieren?

Wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Texte handelt (bei Witzen eher unwahrscheinlich, bei Gedichten sehr wahrscheinlich), braucht es dafür ein Nutzungsrecht vom Urheber/Rechteinhaber. Sonst ist es eine Urheberrechtsverletzung.

Zitat:
Die Firma verdient kein Geld damit

Das ist unerheblich. Und außerdem gehört es zum Geschäft des Unternehmens, und das will ja Geld damit verdienen.
Zitat:
und das Werk ist strenggenommen die Schöpfung einer Maschine und nicht die eines Menschen.

Wenn die Gedichte dem Chatbot "einprogrammiert" werden, hat sie ja vorher zwangsläufig irgendjemand geschrieben...

Zitat:
Gelten dann Urheberrechte

Das kann man so nicht beantworten.
Zitat:
ist es ein urheberrechtlicher Verstoß

Wenn es urheberrechtlich geschützte Texte sind und man nicht das erforderliche Nutzungsrecht hat: ja.
Wenn nicht: nein.
Zitat:
und wie kann man dieses vermeiden

Indem man die nötigen Nutzungsrechte einholt, in den Fällen, in denen man solche benötigt.
Zitat:
weiß jemand mehr dazu, worauf man achten muss oder wo es dazu einen Leitfaden gibt?

Urheberrechtsgesetz.

Zitat:
Müssen die Texte als von Chat_GPT geschrieben gekennzeichnet werden?

Chat_GPT kann kein Urheber sein und keine Urheberrechte haben. Urheber können ausschließlich natürliche Personen sein, die die Schöpfer der geschützten Werke sind. (Ausnahme: das Urheberrecht wurde an eine juristische Person vererbt.)
Zitat:
Oder auf die Trainingsdaten verweisen, auf deren Basis Chat_GPT die neuen Texte erzeugt hat?

Die urheberrechtlichen Fragen rund um Chat_GPT sind noch nicht ansatzweise geklärt, es ist noch nicht mal geklärt, ob man Chat_GPT mit Texten oder anderen geschützten Werken "füttern" darf, an denen andere Leute das Urheberrecht haben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Strenggenommen waere es sogar dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Chatbot das Werk voellig eigenstaendig erstellt (also quasi selbst neu geschaffen) haette.

Nein, das ist nicht möglich.

Urheber können nur natürliche Personen sein.


§2 Abs. 2 UrhG:
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Für den Bot hat man aber die Nutzungsrechte?

Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorrednern an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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