Computer-Spielentwicklung (Namensgebung)

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
JohnSmith1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Computer-Spielentwicklung (Namensgebung)

Guten Abend zusammen,

ich bin dabei ein Computerspiel zu entwickeln und habe dies auch schon fast fertig gestellt.

Mit diesem Spiel soll kein Gewinn erzielt werden, ich würde es jedoch gerne kostenfrei der Öffentlichkeit per Internet zum Download für PC und Smartphones bereitstellen.

Nun hat mich ein Arbeitskollege höflicherweise auf das Thema Urheberrechte aufmerksam gemacht, damit ich nicht von Dritten verklagt werde.

Nehmen wir an, der Name des Spiels soll "Golba" heißen.
"Golba" ist jedoch auch eine französisch-marokkanische Gruppe in Familienhand, die auf Obst und Gemüse spezialisiert ist und ca 8.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Oder nehmen wir an, es sei sogar ein Unternehmen hier in Deutschland.

Nun könnte ich dieses Unternehmen natürlich anschreiben, um zu fragen, ob ich diesen Namen verwenden darf.
Jedoch habe ich in diesem Augenblick noch weitere Unternehmen oder Marken gefunden, die zumindest den Namen "Golba" beinhalten, wie z.B. "Golba-Group" oder "Shoe-Golba".


Seltsamer Weise habe ich zu diesem Thema in Bezug auf Spieleentwicklung im Internet bisher keine Hilfe finden können.
Sollte ich mir nun Gedanken machen, und den Namen "Golba" ändern?
Tatsächlich wäre dies ein tiefer Einschnitt in die Spielmechanik, da es sich hier um eine recht offene Spielewelt handelt, welche auf dem gleichnamigen Fantasie-Kontinent "Golba" spielt.
Dieser Name ist auch in sehr vielen Texten, welche das Spiel mit der Zeit aus gibt, eingebettet.



Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

JohnSmith1234

-- Editiert von JohnSmith1234 am 27.03.2018 19:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von JohnSmith1234):
Sollte ich mir nun Gedanken machen

Macht man sich die nicht schon?


Fakt ist, das das Markenrecht nicht ganz unkomplex ist.

Grundsätzlich kannt es "Golba" als Marke für Obsthandel, Werkzeuge und Speiel von verschiednen Unternehmen geben.

Es kommt auch darauf an, ob und in welchen Nizzaklassen die Marken registriert sind.

Und - falls es getrennte Nizzaklassen sind - ob es um eine "Rufausbeutung" gehen könnte.

Dann gibt es noch die "überragenden Markenbekanntkeit".


Das geht dann sogar so weit, das "Shell" einem Privatmann die Nutzung der Domain "shell.de" untersagen konnte. Obwohl er sie nicht unternehmerishch nutzen wollte.



Man muss also hier die mögliche Markenkollision und den Zusammenhang genau analysieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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