Copyright Schriften

29. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)
Copyright Schriften

Hallo zusammen.,

Leider finde ich unterschiedlichen Angabe. Wenn ich ein E-Book schreibe. Ist z.B. Die Schriftart arial urheberrechtlich geschützt? Wäre es hier besser eine andere Schriftart zu nehmen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Copyright Schriften

In DE gibt es kein "Copyright "



Zitat (von pa517628-35):
Ist z.B. Die Schriftart arial urheberrechtlich geschützt?

Ja



Zitat (von pa517628-35):
Wäre es hier besser eine andere Schriftart zu nehmen?

Alle Schriften haben einen Urheber.

Man sollte sich um die entsprechenden Nutzungsrecht an den Schriften kümmern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6938 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
enn ich ein E-Book schreibe. Ist z.B. Die Schriftart arial urheberrechtlich geschützt?

Schriftenfonts sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, ihr Designer wäre schon länger als 70 Jahre tot.

"Arial" ist eine von Microsoft herausgebrachte Variante der "Helvetica", die entwickelt wurde, um sie Windows mitgeben zu können, ohne daß Microsoft die Helvetica hätte lizensieren müssen.
"Arial" wird von Microsoft mit einer unbeschränkten Nutzungslizenz vertrieben, mit der Ausnahme, daß man die Schriftenfonts selbst nicht verkaufen darf. (Man darf sie aber Dateien mitgeben, damit diese korrekt angezeigt werden können.)

Zitat:
Wäre es hier besser eine andere Schriftart zu nehmen?

Nein, das ist kein Problem.

Es ist aber auch gar nicht möglich, weil Ebooks in den Formaten Epub, Mobi, AZW-Kindle überhaupt nicht schriftenformatiert werden können.
Das Ebook enthält nur den Inhalt und die Angabe über die Absatzformatierung (linksbündig, rechtsbündig, zentriert, Blocksatz) und die relative Größe der Schriftdarstellung.
Die Ebook-Reader bringen zur Darstellung mehrere Schriften-Gruppen mit. (Serifenschriften, Serifenlose, usw.)
Der Ersteller kann der Ebook-Datei eine Angabe zur zu benutzenden Schriften-Gruppe mitgeben, diese Einstellung wird aber nur genutzt, wenn der Ebook-Reader-Benutzer dem Ebook erlaubt, für die Darstellung des Textes eine Schriften-Einstellung zu beachten. Das kann man als Benutzer jederzeit abstellen oder auch eine andere Schriften-Gruppe einstellen.

Wenn man z.B. lieber mit Serifen-Schriften liest als mit serifenlosen Schriften. Dann sagt der Hersteller des Ebooks "Stelle in Helvetica/Arial/SansSerif dar!" - und der Ebook-Benutzer sagt dem Ebook "Nee - zeige mir das in einer Times mit Serifen an!" Und dann zeigt der Ebook-Reader ihm den Text in einer Times mit Serifen an.

Dasselbe gilt für die Schriftgröße, wenn dem Benutzer das zu fipselig ist, dann lässt er den Text um den Faktor 3 größer darstellen. Und wenn ihm der linksbündige Satz zu flatterig ist, dann lässt er sich den Text im Blocksatz anzeigen.

Deshalb haben Ebooks z.B. auch keine feste Seitenzahlangabe. Kommt immer ganz auf die eingestellte Darstellungsgröße, die Schriftenfamilie an und darauf, ob man das Display für Hochformat -oder Querformat-Darstellung nutzt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist aber auch gar nicht möglich,
#
Doch, in dem man ein "E-Book"-Format wählt das genau das erlaubt ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist aber auch gar nicht möglich,
#
Doch, in dem man ein "E-Book"-Format wählt das genau das erlaubt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Will nicht extra einen neuen Thread aufmachen. Wie sieht es denn aus mit Namen von Persönlichkeiten, Wissenschaftlern etc. die in ihren Fachgebiet für Theorien und Ähnliches verantwortlich sind. Darf man diese nennen in einem kommerziellen Rätsel bzw kann die Person ein erscheinen ihres Namens untersagen (lassen) z.b Kariko die kürzlich einen Nobelpreis erhalten hat?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Darf man diese nennen in einem kommerziellen Rätsel bzw kann die Person ein erscheinen ihres Namens untersagen (lassen) z.b Kariko die kürzlich einen Nobelpreis erhalten hat?

Personen die in der Öffentlichkeit stehen müssen gewisse Nennungen hinnehmen, sind allerdings nicht rechtelos.

Das kommt also ganz darauf an, wie das in das Kreuzworträtsel integriert wird.
Es ist ein Riesenunterschied, ob man fragt
"Wie heißt der Schauspieler, der im "***xer" den Kommissar spielte?"
oder ob da steht
"Wie heißt der Wichser, der den Kommissar im "***xer" spielte?"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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