Copytrack , Gelber Brief vom Amtsgericht was nun?

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb381630-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Copytrack , Gelber Brief vom Amtsgericht was nun?

Hallo Liebe Leute ich habe heute einen gelben Brief bekommen vom Amtsgericht habe diesen natürlich komplett insgesamt Widersprochen. Jetzt muss ich mich mit der Gegenseite in Verbindung setzten.

Es geht hier um eine Urbeherrechtsverletzung Foto was ich 2014 etwa 7 Monate genutz habe :-(-

Die Gesamtsumme Anspruch der Anwaltskanzlei belaufen sich auf 827 Euro.

Um etwaige weitere Streitigkeiten möchte ich mich mit der Kanzlei einigen.

Was denkt Ihr wäre angemessen? Wie soll ich mich verhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du räumst hier

Zitat (von fb381630-81):
Es geht hier um eine Urbeherrechtsverletzung Foto was ich 2014 etwa 7 Monate genutz habe
wenn ich es richtig verstanden habe, die Urheberrechtsverletzung für etwa 7 Monate ein.

hast aber
Zitat (von fb381630-81):
diesen natürlich komplett insgesamt widersprochen.


Kannst Du das mal näher erklären. ich verstehe nicht, wie man natürlich einer offensichtlich vom Anspruchsgrund her berechtigten Forderung komplett widersprechen kann.
Verständlich wäre, dass man sich gegen die angesetzte Höhe zur Wehr setzt, aber komplett?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb381630-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also mein Rechstanwalt sagte mir vor ein paar Tagen das ich aufjedemfalle den Anspruch insgesamt komplett Widersprechen soll. Und er sagte wir müssten uns und mit der Gegenseite nun einigen. Ich will aber nicht den Rechtsanwalt wieder bezahlen und dann noch den Ansrpuch.

Meine Frage was wäre angemessen um eine etwaige klage abzuwenden?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb381630-81):
Meine Frage was wäre angemessen um eine etwaige klage abzuwenden?


Woher sollen wir wissen, was die Gegenseite als "angemessen um eine etwaige Klage abzuwenden" betrachtet?
Das wird man mit der Gegenseite aushandeln müssen. Mit etwas Pech verhandeln die nicht und betrachten die vollständige Zahlung als "angemessen".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wenn bereits ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, dann sollte man den um Rat fragen, und nicht ein Internetforum.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Mal ein paar Worte zu der Auffassung

Zitat:
Ich will aber nicht den Rechtsanwalt wieder bezahlen und dann noch den Ansrpuch.


Im Gegensatz zu diesem Forum kann ein Rechtsanwalt dir eine sichere Auskunft geben. In diesem Forum bekommst du nur die Meinungen anderer zu hören. KEINE Rechtsberatung - denn das darf eben nur der Anwalt.

Insofern kann ich Dir nur raten, dich wieder an den Anwalt zu wenden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gurgelchen
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo fb381630-81,

dein Anwalt ist er derjenige, der jetzt - nachdem die Klage auf dem Tisch liegt - noch mit der Gegenseite außergerichtlich verhandeln - wie cirius32832 schon anmerkte - und vielleicht einen Vergleich erreichen kann. Wenn (!) Du der Gegenseite ein gutes Angebot machst. Die wollen die Sache sicher auch vom Tisch, und solang noch ein bissl was rüberkommt ... kannst Du Glück haben, dass sie ... etwas ... nachgeben.

Nur dann, wenn die gegn. Forderungen überzogen sind, geht vielleicht mehr. Das kann aber nur Dein Anwalt beurteilen, der (hoffentlich) auch das Gericht kennt und wie dies die tatsächlichen Umstände beurteilt.

Er kann auch mit Richter*in telefonieren, fragen, wie das Gericht die Sache einschätzt. Vor allem, wenn er sagt: mein Mandant würde sich gern mit der Gegenseite einigen. da hilft das Gericht gern (soll es ja sogar im ersten Termin, wenn hin- und her geschrieben wurde), die Kuh vom Eis zu holen. Ich habe schon von solchen Gesprächen gehört, in denen Ri einen Betrag nannten, den sie selbst als angemessen ansehen würden, hängt alles von den Umständen ab.

Solltest Du objektive Zahlungsschwierigkeiten haben: ein Nachweis darüber hilft der Gegenseite beim Nachdenken über eine Einigung bei einem deutlich niedrigeren Betrag als dem geforderten.

Wenn natürlich die Gegenseite nix beweisen kann, dann besteht auch kein Grund zur Einigung

Gruß
gurgelchen

1x Hilfreiche Antwort

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