Sehr geehrte Jura-Begeisterte,
da ich gerne für einen kommerziellen Zweck YouTube-Videos mit einer Creative Common Lizenz nutzen möchte habe ich angefangen mich darüber zu informieren wie garantiert ist, dass diese Inhalte auch tatsächlich zur Weiterverarbeitung genutzt werden dürfen.
Ich bin dann ein paar dieser Videos durch gegangen und habe festgestellt, dass einige Ausschnitte aus TV-Shows enthalten. Diese sind allerdings urheberrechtlich geschützt und dürften eigentlich nur von dem TV-Sender verbreitet werden.
Wer würde dann bei einem Fall wie dem folgenden haften?
Beispiel:
Ich verwende eines dieser Creative Common Videos und verbreite es weiter. Dort war ein Ausschnitt mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt dabei. Nun soll ich dafür belangt werden, da ich den Inhalt weiter verbreitet habe.
Ich danke euch schon mal im Voraus!
Mit besten Grüßen
Nico
Creative Common auf YouTube
3. September 2020
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Frage vom 3. September 2020 | 17:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Creative Common auf YouTube
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#1
Antwort vom 3. September 2020 | 19:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitathabe ich angefangen mich darüber zu informieren wie garantiert ist, dass diese Inhalte auch tatsächlich zur Weiterverarbeitung genutzt werden dürfen. :
Gar nicht.
Jedenfalls ist mir bisher noch keiner bekannt der die Nutzungsrechte lückenlos gerichtsfest nachweisen konnte
Da wird man selber nachforschen müssen ...
#2
Antwort vom 3. September 2020 | 20:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Antwort Harry!
Das habe ich mir schon gedacht, so in der Art ist es ja auch bei der Beschreibung von Google zur Lizenz erklärt.
Gruß Nico
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#3
Antwort vom 4. September 2020 | 12:18
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Wer würde dann bei einem Fall wie dem folgenden haften?
Beispiel:
Ich verwende eines dieser Creative Common Videos und verbreite es weiter. Dort war ein Ausschnitt mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt dabei. Nun soll ich dafür belangt werden, da ich den Inhalt weiter verbreitet habe.
Der geschädigte Urheber/Rechteinhaber kann sich hinsichtlich Schadensersatz (Lizenzanalogie) an jeden in der Kette der Urheberrechtsverletzer halten. Er wird den nehmen, bei dem es am einfachsten und erfolgversprechendsten ist.
Zivilrechtliche Unterlassungsverpflichtung kann er von jedem verlangen, der widerrechtlich das Video nutzt. Der gilt dann ggf. als Mitstörer.
Es gibt letztlich zwei Möglichkeiten:
1. Jemand lädt, ohne die nötigen Rechte zu haben, ein Video bei Youtube hoch.
Der Rechteinhaber kann dann von Youtube verlangen, das Ding sofort zu entfernen.
Vom Hochlader kann er Schadensersatz und Unterlassung verlangen.
Von jedem Dritten, der das Video irgendwie benutzt, kann er Schadensersatz und Unterlassung verlangen.
(Er kann nur nicht für die selbe Nutzung zweimal Schadensersatz kassieren.)
2. Jemand lädt ein Video bei Youtube hoch, und hat die nötigen Rechte an dem Video, um das zu tun.
Dann geht er mit Youtube einen Vertrag ein, der Youtube ziemlich viel erlaubt, u.a. auch eine umfangreiche Unterlizensierung.
Das kann bedeuten, daß ein Dritter wiederum das Video in bestimmter Weise nutzen darf, weil Youtube ihm das erlaubt (und auch erlauben kann, weil ja der Rechteinhaber es vorher Youtube erlaubt hat.)
Ob man, wenn man ein Video bei Youtube hochlädt, damit für das Video eine wie auch immer genau formulierte "Creative Common Lizenz" für jedermann einräumt, weiß ich nicht - da muss man mal in die Nutzungsbedingungen von Youtube gucken.
Unabhängig davon, was zwischen Youtube und dem Hochlader vertraglich abläuft, muss man aber immer daran denken, daß nur der, der bestimmte Rechte hat, sie auch an einen anderen weitergeben kann.
D.h.: wenn der Hochlader gar nicht die nötigen Rechte an dem Video hat, kann er auch nicht Youtube wirksam irgendwelche Rechte einräumen.
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