DMCA aus USA (SecondLife) rechtsgültig in D

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
canis42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DMCA aus USA (SecondLife) rechtsgültig in D

Ich werde ungerechtfertigt eines DMCA-Verstoßes beschuldigt. Ich soll im Widerspruch unter anderem zustimmen der Erklärung "v. a statement that you consent to the jurisdiction of the Federal District Court for the judicial district in which your address is located (or, if the address is located outside the United States, to the jurisdiction of the United States District Court for the Northern District of California), and that you will accept service of process from the person who provided DMCA notification to us or an agent of such person". Leistet die deutsche Justiz dafür Rechtshilfe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von canis42):
Leistet die deutsche Justiz dafür Rechtshilfe?


Grundsätzlich ja. Es gibt ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und den USA.

(https://www.bmjv.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/IntRechtshilfe/IntRechtshilfe_node.html)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Aber natürlich nicht in Bezug auf Versuche, den Abgemahnten zu einer Gerichtsstandsvereinbarung zu zwingen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
canis42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich lese da mal heraus, dass ich die verlangten Erklärungen besser nicht abgebe. Ich wurde gerade noch einmal von LindenLab darauf hingewiesen, dass sie meinen Widerspruch der DMCA-Anschuldigung eines böswilligen anderen Benutzers nicht beachten, solange ich mich nicht wie vom amerikanischen Gesetz verlangt "freiwillig" der amerikanischen Justiz unterwerfe. Sie tun so, als müssten sie mich gezwungenermaßen aus ihrem System herauswerfen, wenn ich nicht bereit bin das Risiko einzugehen einen Rechtsstreit in den USA zu führen.

Ich finde es ziemlich unerträglich wie sich amerikanische Online-Firmen (zum Beispiel auch Facebook und Amazon und zunehmend auch deutsche Firmen) unter Druck der Justiz wie Götter gebärden, die über Recht und Unrecht entscheiden. Auch in Deutschland werden Firmen zunehmend von der Justiz mit Strafen bedroht, wenn sie nicht selbstherrlich entscheiden, welches Verhalten und welche Äußerungen ihrer Nutzer einen Rechtsbruch darstellen. Dies führt dazu, dass rechtlich einwandfreie Beiträge sicherheitshalber zensiert werden.
Wäre es nicht nach allgemeinem Rechtsbrauch der Vergangenheit notwendig, wenn die Löschung eines Beitrags in einem Chatsystemen einen richterlichen Beschluss voraussetzen würde? Meiner laienhaften Rechtsauffassung nach hat niemand sonst das Recht die freie Meinungsäußerung zu beschneiden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Meiner laienhaften Rechtsauffassung nach hat niemand sonst das Recht die freie Meinungsäußerung zu beschneiden.


Doch, ein Betreiber darf immer noch selbst entscheiden, was auf *seiner* Plattform veröffentlicht wird.
Und das ist auch gut so, denn

Zitat:
wenn die Löschung eines Beitrags in einem Chatsystemen einen richterlichen Beschluss voraussetzen würde


würde dazu führen, daß um jedes Löschen eines "Hallo Mutti" oder "Zuckerberg isst Hundewelpen!" ein Prozeß geführt werden müßte - Irrsinn.

0x Hilfreiche Antwort

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