Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage von einem Kollegen mit Shop. Und zwar verkauft er unter anderem DVDs vom Großhändler. Nun hat er allerdings ein Angebot für eine Dokumentation von einem Privatmann, der auch Hersteller ist.
Das Problem wäre nun folgendes, wäre mein Freund als Verkäufer zu belangen, wenn die angebotene Doku Musiksequenzen erhält die Gemapflichtig wären, aber nicht bezahlt wurden.
Danke im Voraus
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DVD Dokumentation und Gema-Gebühren
26. November 2009
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Frage vom 26. November 2009 | 11:37
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
DVD Dokumentation und Gema-Gebühren
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#1
Antwort vom 28. November 2009 | 06:14
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 38x hilfreich)
quote:
Das Problem wäre nun folgendes, wäre mein Freund als Verkäufer zu belangen, wenn die angebotene Doku Musiksequenzen erhält die Gemapflichtig wären, aber nicht bezahlt wurden.
Ja.
Dieses hängt aber erstmal nicht mit der GEMA zusammen, da diese lediglich nur eine Verwertungsgesellschaft ist, die grade mal einen minimalen Bruchteil der bestehenden Musikwerke verwertet. Auch Werke die nicht bei der GEMA eingetragen sind, dürfen nicht einfach ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwertet werden.
Sollte dein Bekannter DVDs vertreiben, auf welchen sich unerlaubter Weise Audiowerke befinden, würde er sich der unautorisierten Verwertung, gar zu gewerblichen Zwecken, schuldig machen, was mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
Zwar könnte er damit argumentieren, dass er ja nur der Verkäufer sei und davon nichts gewusst habe, dieses wäre aber bestenfalls im Strafverfahren von Vorteil.
Zivilrechtlich sieht es dagegen so aus, dass der Rechteinhaber seine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen ihn durchsetzen wird.
Zwar könnte dann der Verkäufer seinen Lieferanten bzw. Hersteller in Regress nehmen, ob dieser allerdings zahlungsfähig und ohne (ggf. teure) gerichtliche Massnahmen -willig ist, ist natürlich fraglich.
Besonders, wenn auf Grund der UrhG-Verstösse, welche mit seinen DVDs einhergehen, noch geschädigte Rechteinhaber, wie weitere Belieferte gegen ihn Ansprüche erheben, ist es unwahrscheinlich, dass dort noch viel zu holen ist.
Sollte also der Verdacht gegeben sein, dass der Hersteller unautorisert Werke auf den DVDs verwendet, ist dringend vom Vertrieb dieser abzuraten.
Viele Grüsse
Sebastian Triebenbacher
-- Editiert am 28.11.2009 06:22
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