Darf Anwalt Bilder einfach verwenden?

24. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Darf Anwalt Bilder einfach verwenden?

Angenommen Photograph P macht Bilder für Verkäufer V. Dieser schaltet nun eine Online Anzeige mit einem im EU Ausland gekauften Kleid.
Nun hat ein Abmahner A, einen Teil des Markennamen in Deutschland registriert, und beauftragt den Anwalt W.
Darf W nun die online Anzeige einfach Ausdrucken, oder braucht er hierfür eine Lizenz bei P?
Darf W auch einfach eine Auschnittsvergrößerung des Bildes des P machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Ja darf er. Es geht hier um die Beweissicherung und die Anzeige ist ja nun mal öffentlich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Lifeguard):
Angenommen Photograph P macht Bilder für Verkäufer V. Dieser schaltet nun eine Online Anzeige mit einem im EU Ausland gekauften Kleid.
Nun hat ein Abmahner A, einen Teil des Markennamen in Deutschland registriert, und beauftragt den Anwalt W.
Darf W nun die online Anzeige einfach Ausdrucken

Ja.
Zitat:
oder braucht er hierfür eine Lizenz bei P?

Nein.
Zitat:
Darf W auch einfach eine Auschnittsvergrößerung des Bildes des P machen?

Ja.

§ 45 UrhG Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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