Darf man Musik-Bootlegs besitzen ?

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
Darf man Musik-Bootlegs besitzen ?

Ich weiss nicht wofür genau man den Begriff "Bootleg" heute noch gebraucht,
aber ich meine nicht 1:1 Kopien von existierenden Tonträgern, sondern
die in den 80er Jahren üblichen qualitativ sehr schlechten, meist mit einem
Walkman bei Konzerten aufgenommenen, Live Mitschnitte von Konzerten
die vom Künstler nicht als reguläres Album veröffentlicht worden sind.
Solche schlecht aufgenommenen Cassetten wurden früher oft auf dem Schulhof
getauscht.
Ich habe bei der Durchsicht uralter Kartons ganz viele von diesen Cassetten
gefunden mit Aufnahmen von irgendwelchen New Wave Bands aus den 80ern.
Ich habe die weggeworfen weil ich dachte der Besitz sei illegal, aber ich habe
es später meinem gesetzlichen Betreuer erzählt und der sagte er hätte sowas
auch noch und nur der Handel sei illegal, nicht der Besitz.
Solange er seine Bootlegs nicht zum Kauf anbiete sei das in Ordnung.
Hat er recht ?

Ich habe ein bischen gegoogelt und keine verläßliche Auskunft gefunden.
Es wurde viel geschrieben über Künstler denen es recht it, daß es Bootlegs
von ihnen gibt und die teilweise sogar sowas zum Download anbieten.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Christina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Solche schlecht aufgenommenen Cassetten <hr size=1 noshade>


§53 I UrhG . Daß die Aufnahme von einer "offensichtlich (!) illegal hergestellten/veröffentlichten Quelle" stammt, wird wohl kaum ein StA beweisen können oder sich für solche Peanuts die Mühe machen.

Da reicht schon die Aussage "hab ich aus dem Radio aufgenommen" und der StA müßte beweisen, daß sowas nie auf irgendeinem Radiosender der Welt gelaufen ist.

Besitz ist also völlig unkritisch. Verkaufen sollte man die aber nicht.

-- Editiert NinaONina am 19.01.2015 14:23

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