Darf man ein Spielzeug fotografieren und als Albumcover verwenden?

30. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man ein Spielzeug fotografieren und als Albumcover verwenden?

Hallo, ich habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage. :-)

Angenommen mein Musikprojekt heißt z.B. Robot Rock und ich halte es für eine witzige Idee einen Spielzeugroboter zu fotografieren für das Albumcover. Mit Bildbearbeitung/Photoshop würde ich es auch noch ein wenig unkenntlich machen, so dass nur Experten noch erkennen können dass es genau dieses Spielzeugmodell ist.

Wäre das erlaubt? Ich vermute es ist nicht erlaubt, wegen Urheberrecht. Aber ist es unter Umständen erlaubt, zum Beispiel wenn das Spielzeug 10-20 Jahre alt ist? Gibt es da Fristen wenn sozusagen das Patent für eine Spielzeugfigur abläuft?

Vielen dank fürs lesen und antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Wäre das erlaubt? Ich vermute es ist nicht erlaubt, wegen Urheberrecht. Aber ist es unter Umständen erlaubt, zum Beispiel wenn das Spielzeug 10-20 Jahre alt ist? Gibt es da Fristen wenn sozusagen das Patent für eine Spielzeugfigur abläuft?


Ja ist eventuell nicht erlaubt
Ja ist erlaubt wenn Fristen abgelaufen sind

Kommt eben darauf an.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Wäre das erlaubt? Ich vermute es ist nicht erlaubt, wegen Urheberrecht. Aber ist es unter Umständen erlaubt, zum Beispiel wenn das Spielzeug 10-20 Jahre alt ist? Gibt es da Fristen wenn sozusagen das Patent für eine Spielzeugfigur abläuft?

Patentierbar sind nur Erfindungen.

Eine Spielzeugfigur kann u.U. urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie als Werk im Sinne des UrhG ausreichend Schöpfungshöhe besitzt.
Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es wird vererbt.

Außerdem gibt es einen "Designschutz" (früher "Geschmacksmusterschutz"), der muss im Unterschied zum Urheberrecht angemeldet werden. Die Schutzdauer dafür beträgt maximal 25 Jahren ab Anmeldung.

Last but not least könnte eine Spielzeugfigur auch als Bildmarke geschützt sein. Markenschutz dauert 10 Jahre ab Eintragung der Marke, und kann (unbegrenzt) für jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Urheberrechtlich könnte hier grundsätzlich ein neues Werk entstehen, wenn ein Foto des Spielzeugs für die Schöpfung eines Titelbildes verwendet wird.

Geschützte Marken dürfen, vereinfacht gesagt, beschreibend verwendet werden. Geschützte Designs auch.

Wenn man sicher gehen will, fragt man den Hersteller des Spielzeugroboters. Das Fragen kostet nichts. Oder man fragt einen Rechtsanwalt. Das kostet dann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
justice.for.all
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, besonders die von "eh1960" hat alles was ich eh schon vermutet habe sehr detailliert bestätigt. Dann muss ich mir was anderes überlegen für das Albumcover :-)

Thema wäre dann erledigt, Danke und Gruß.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Manchmal hilft Hersteller fragen doch etwas. Ich habe mir einmal vor Jahren eine Domain registriert, die den Namen einer bekannten Serienfigur von Warner Bros. enthielt. Ich habe vorher dort offiziell angefragt und bekam die Erlaubnis zur Nutzung (da ging es allerdings um nicht-gewerbliche Nutzung).

-- Editiert von User am 5. April 2023 11:50

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