Das Urheberecht und die Öffentlichkeitsarbeit

14. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)
Das Urheberecht und die Öffentlichkeitsarbeit

Hallo,

ich verstehe die Relation zwischen dem Urheberecht und die Öffentlichkeitsarbeit über ein Urteil nicht.

Es geht um einen Beschluss des LG/OLG, in dem gegen meine Gründe entschieden wurden. In diesem Beschluss ist vieles schief gelaufen: die falsche Beweisführung des OLGs, Ignoranz der tatsächlichen Beweise durch das LG, etc. Nach meiner Einschätzung ist eine Besorgnis der Befangenheit statthaft.

Wenn ich diesen Beschluss in die Öffentlichkeit bringe, habe ich gehört, dass ich auf Urheberechte achten muss? Was bedeutet das genau konkrett? Kann ich so einen "schiefen" Beschluss des OLG/LG in die Öffentlichkeit bringen?

Gruß




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 800x hilfreich)

"§ 5 UrhG Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz . (...)"

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#2
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Jedoch die Namen, Orte und sonstige persönlichen Daten. Auch die Bemerkung: "vieles schief gelaufen: die falsche Beweisführung des OLGs, Ignoranz der tatsächlichen Beweise durch das LG" würde ich lassen um nicht vom Gericht eine drauf zu bekommen.

Leider ist aber ohne Bewertung durch dich die Kritik nichts mehr wert. Dann würde ich lieber an die Hauswand des Justizgebäudes urinieren, das erleichtet sofort.

Um dem OLG eine draufzugeben wurde das BGH und das EUGH erfunden.

Übrigens ist denen sch... egal ob dir das Urteil gefällt oder nicht. Die stehen zu ihrem Beschluss



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#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 436x hilfreich)

quote:
Auch die Bemerkung: "vieles schief gelaufen: die falsche Beweisführung des OLGs, Ignoranz der tatsächlichen Beweise durch das LG" würde ich lassen um nicht vom Gericht eine drauf zu bekommen.


Warum, so etwas dürfte durchaus noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Solange man dem Gericht keine vorsätzliche Rechtsbeugung vorwirft, sehe ich nicht, wieso solche, auch überspitzte und möglicherweise auf falscher Wahrnehmung fußende Kritik nicht zulässig sein sollte.

quote:
Leider ist aber ohne Bewertung durch dich die Kritik nichts mehr wert.


Bewertung ist durchaus zulässig. Nur sollte man die typischen Frustrations-Auskeilereien à la "korrupte Justiz" oder "böse Verschwörung" lassen.

quote:
Um dem OLG eine draufzugeben wurde das BGH und das EUGH erfunden.


Nein, der BGH und der EuGH wurden nicht speziell als Korrekturinstanzen für bestimmte Gerichte geschaffen; u.a. ist der BGH ja auch Revisionsinstanz für die Schiene AG-LG (in der das OLG gar nicht vorkommt), im Strafrecht auch für bestimmte Fälle originär zuständig etc.


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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#4
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht beim Prozess um eine einstweilige Verfügung.

Wann darf jemand in die Öffentlichkeit gehen?
- nach dem Beschluss vom LG/OLG? (ohne Hauptsachverfahren)

Das Problem ist, dass ich aufgrund der enormen Kosten ein Hauptsachverfahren nicht öffnen kann. Wenn ich doch das Hauptsachverfahren starten lasse, wird das Verfahren wieder bei diesen Gerichten (d.h. LG und OLG München) gehandelt. Die Richter dieser Gerichte werden das Hauptsachverfahren sicherlich gegen mich entscheiden, weil sie den PKH-Antrag mit der Begründung "Sie haben keine Erfolgschancen" abgelehnt haben. Sicherlich werden diese Richter im Haupsachverfahren nicht anders entscheiden. D.h. habe ich hier ca. 8.000 EUR ausgegeben und nichts erreicht. Die einzige Möglichkeit bleibt füpr mich dann übrig auf BGH zu gehen, was wieder mit enormen Kosten verbunden ist.

Wie man sieht, bin ich in einem Teufelkreis und da ich kein Geld habe, kann ich auch nicht weiter machen. Warum ich in die Öffentlichkeit gehen möchte, diese "Ungerechtigkeit" mit Fakten darzustellen und "unverständliche" Haltung vom LG / OLG München bekannt zu machen.

Es kann normalerweise nicht sein, dass die Leute kein Geld haben, ihre Rechte bis zum Schluss nicht verteidigen können. Ist das Rechtsystem auch für Reiche?

Gruß

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#5
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Wie man sieht, bin ich in einem Teufelkreis

Es kann normalerweise nicht sein, dass die Leute kein Geld haben, ihre Rechte bis zum Schluss nicht verteidigen können. Ist das Rechtsystem auch für Reiche?



Könnte es sein das du einfach nicht im Recht bist, da nützt das beste Rechtssystem nichts

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#6
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

> Könnte es sein das du einfach nicht im Recht bist, da nützt das beste Rechtssystem nichts

Nach Beweislage sehe ich, dass im Recht bin. Es gibt ausreichende Fehlentscheidungen im Rechtssystem.

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#7
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
Nach Beweislage sehe ich, dass im Recht bin.


Sämtliche Gefängnisinsassen glauben das auch

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

> Sämtliche Gefängnisinsassen glauben das auch

Ich betrachte nur meine Sache, nicht die Fälle der Gefängnisinsassen.
Nicht nur ich, auch alle 3 beratende Anwälte sehen die Sachlage so, dass ich im Recht bin!

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#10
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 436x hilfreich)

quote:
Wann darf jemand in die Öffentlichkeit gehen?


Wann man will.

quote:
Die Richter dieser Gerichte werden das Hauptsachverfahren sicherlich gegen mich entscheiden, weil sie den PKH-Antrag mit der Begründung "Sie haben keine Erfolgschancen" abgelehnt haben. Sicherlich werden diese Richter im Haupsachverfahren nicht anders entscheiden.


Es kommt immer darauf an, welche Beweise dem Gericht vorliegen.

quote:
Es kann normalerweise nicht sein, dass die Leute kein Geld haben, ihre Rechte bis zum Schluss nicht verteidigen können.


Können sie doch. Nur nicht, wenn es aussichtlos ist. Und daß hier zwei höhere Gerichte hintereinander "grobe Fehler" gemacht haben sollen, ist nun aus objektiver Warte eher weniger glaubhaft.

quote:
Ist das Rechtsystem auch für Reiche?


Klar. Du meintest vermutlich etwas anderes. ;) Es ist für alle. Aber eben nicht für die, die meinen, einen aussichtlosen Fall nun unbedingt mit Steuerzahlerhilfe durch drei Instanzen peitschen zu müssen. (Nicht persönlich gemeint, aber wie gesagt, wenn LG und OLG die Sache anders sehen als du, habe ich mehr Vertrauen in die Fachleute als in deine Position.)

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#11
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

> (Nicht persönlich gemeint, aber wie gesagt, wenn LG und OLG > die Sache anders sehen als du, habe ich mehr Vertrauen in
> die Fachleute als in deine Position.)

drei Anwälte , die über diese Sache mich beraten haben, halten den Beschluss vom LG/OLG von der Sachlage ausgehend für falsch . Wie man sieht, ist das nicht nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Drei Metzger glauben die Erde ist eine Scheibe.

Wie wollen denn DEINE Anwälte erklären dich in einer aussichtslosen Sache zu vertreten wenn Sie nicht ständig erklären das DU im Recht bist. Wären die andere Meinung hätten sie von der Klage abgeraten.

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#13
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

> Wie wollen denn DEINE Anwälte erklären dich in einer
> aussichtslosen Sache zu vertreten wenn Sie nicht ständig
> erklären das DU im Recht bist. Wären die andere Meinung
> hätten sie von der Klage abgeraten.

Die Anwälte halten zwar den Beschluss vom LG/OLG für falsch, aber sie raten mir aus Kostengründen nicht weiter zu kämpfen. Die Übersetzung dafür ist:
- "du hast Recht"
- "du hast kein Geld"
- "wenn du kein Geld hast, akzeptiere deine Niederlage"

Ich will aber diese "Ungerechtigeit" nicht akzeptieren. Wenn ich aus Kostengründen nicht kämpfen kann, kann ich vielleicht diese "Ungerichtigkeit" in die Öffentlichkeit bringen. Welche Sau sich das interressiert, ist es auch eine andere Sache.

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#14
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wieso aus "Kostengründen", wenn du gewinnst gibt es die gesamten Kosten zurück. Und du bis doch im Recht, da werden drei Anwälte doch den Richter rüberbringen können. Du brauchst nur genügend Richter, irgendwann wird es gelingen.

Die Öffentlichkeit interessiert nur wenn witzig ist, Kinder betrifft oder traurig. Und dann auch nur eine paar Tage.

Mach einen Schlussstrich, buche es als Lehrgeld und mach die ein schönes Leben

quote:
Die Übersetzung dafür ist:

Der Kunde hat nichts mehr - schieben wir unsere Unfähigkeit auf die kosmische Un-Gerechtigkeit - suchen wir den nächsten Deppen mit Geld

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#15
 Von 
Fairness
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 2x hilfreich)

> Wieso aus "Kostengründen", wenn du gewinnst gibt es die
> gesamten Kosten zurück.

Mit welchem Geld gehe ich bis zum Ende der Instanzen? Ich habe nichts. Deshalb aus Kostengründen.

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