Daten per Bot beschaffen und benutzen

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
pal370495-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Daten per Bot beschaffen und benutzen

Ich habe per Screen-Scraping mehrere Internetseiten mit dem Thema Fußball ausgelesen um eine Datenbank aufzubauen in der man sieht welche Vereine in welcher Liga spielen und welche Spieler in deren Kader sind. Der Vollständigkeit haltbar, musste ich viele verschiedene Seiten benutzen. Danach habe ich auch etliche Stunden damit verbracht die Daten zu sortieren und in meine Datenbank einzupflegen. Inwiefern darf ich die Daten jetzt auf meiner Homepage veröffentlichen.
Von der Logik her haben die Seiten ja nichts anderes gemacht als ich. Die Vereinsnamen und Spielernamen sind ja nicht deren Eigentum und die Daten waren ohne Anmeldung einsichtig. Es geht wirklich nur um die Namen und nicht um Embleme oder sonstiges.

Für jegliche Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße Euer Pal

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8 Antworten
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#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Die Daten an sich sind nicht schützbar. Schützbar kann aber deren Zusammenstellung als Datenbankwerk sein (das du kopiert hast).
Die Frage ist in der Praxis eher, ob man dir überhaupt nachweisen kann, die Daten aus fremden Datenbankwerken übernommen zu haben. Solange sich darin keine Steinlaus (oder ein versehentlicher markanter Fehler wie die Angabe des Geburtsdatums von Ronaldo als "33.13.1913") befindet, dürfte das schwierig werden.

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#2
 Von 
pal370495-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Die Daten an sich sind nicht schützbar. Schützbar kann aber deren Zusammenstellung als Datenbankwerk sein (das du kopiert hast).
Die Frage ist in der Praxis eher, ob man dir überhaupt nachweisen kann, die Daten aus fremden Datenbankwerken übernommen zu haben. Solange sich darin keine Steinlaus (oder ein versehentlicher markanter Fehler wie die Angabe des Geburtsdatums von Ronaldo als "33.13.1913") befindet, dürfte das schwierig werden.


Vielen Dank für deine Antwort. Ja so etwas in die Richtung hab ich mir schon gedacht. Mit der "Steinlaus" ist das so eine Sache.
Bei den vielen Datensätzen ist sowas nicht so leicht zu überprüfen. Gelten Schreibfehler auch als solche Steinläuse ? Ich hab auch immer nur 5 Prozent der Daten übernommen, aber denke es könnte trotzdem als Datenbankwerk gelten, die Definition da ist auch etwas schwammig.

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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Gelten Schreibfehler auch als solche Steinläuse ?


Wenn z.B. nachweisbar wäre, daß deine Datenbank von 10.000 Spielern bei genau den gleichen 300 dieselben Schreibfehler enthält wie eine andere Datenbank, wäre das ein starkes Indiz für eine Übernahme. Es könnte zwar auch "nur" beweisen, daß beide aus derselben Quelle (zulässigerweise) übernommen haben, aber das wird halt im Einzelfall zu schauen sein.

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#4
 Von 
pal370495-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab wann kann man denn genau von einem Datenbankwerk sprechen?

Wenn ich das im Gesetz richtig verstanden habe, dürften Fussballligen, wo ich nur die Teamnamen entnehme und sonst keinerlei andere Daten eigentlich kein Problem darstellen. Da laut Gesetz ja eine Werkgattung besteht. Ligen bestehen nun mal aus Teams und diese Daten sollten ja dann einzelne Werke und kein Datenbankwerk sein und somit frei nutzbar. Oder kann man das nicht so einfach sagen ;)

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#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ab wann kann man denn genau von einem Datenbankwerk sprechen?


Einzelfallfrage. Ansonsten lies erst mal, was Google dazu schreibt.

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#6
 Von 
pal370495-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich ja gemacht. Hab mir auch die Mühe gemacht im Gesetz zu suchen.

Datenbankwerke gem. § 4 II UrhG und Datenbanken gem. § 87 a UrhG (sollten die richtigen §§ sein)

Deshalb ja meine Frage zur Werkgattung...

Nach meiner Meinung sind Listen mit Mannschaften solche.

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Ich sehe nicht, wieso §87a UrhG nicht für Listen von Mannschaften (und ihren Mietspielern) zutreffen sollte.
Man darf so ein Werk natürlich auch selbst erstellen, nur nicht aus einer Vorlage kopieren.
Da aber z.B. jedermann elementarerweise eine Liste aller Bundesligisten im Fußball erstellen kann, wird der Rechteinhaber eines Datenbankwerkes wohl nicht beweisen können, daß sein Werk kopiert worden ist - außer eben über o.a. Indizien wie Steinläuse und andere "eindeutige" Fehler.

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#8
 Von 
pal370495-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das so verstanden, dass wenn etwas von Grund aus immer so ist (praktisch der "Gattung" nach) selbst durch eine Sammlung der Daten daraus kein Datenwerk entstehen kann, sondern nur einzelne Werke. Bundesliga besteht immer aus Teams (Teams immer aus Spielern). Aber ich habe ja in dem Bereich auch nicht wirklich Kenntnisse. Deine Sicht klingt ja ziemlich logisch.

Vielen Dank für deine Mühe.

LG

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