Dauer des Urheberrecht auf Zeitungsartikeln

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Celtic13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauer des Urheberrecht auf Zeitungsartikeln

Hallo!

Bei der Renovierung unseres Hauses sind nun mittlerweile zwei Wäschekörbe voll mit Zeitungen aus den Jahren 1945-1955 aufgetaucht.

Viele Artikel in diesen Zeitschriften (Tageszeitung, Kirchenzeitung u.s.w.) sind sehr Regionalbezogen und interessant.
Nun würde ich gerne die Artikel die einen Regionalen bezug haben einscannen und auf einer Internetseite veröffentlichen.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1. Wie lange hält das Urheberrecht bei Zeitungartikeln an?
2. Was ist wenn der Verlag nicht mehr existiert b.z.w. unauffindbar ist?

Da ich die Homepage gerne ohne großen Finaziellen aufwand betreiben möchte frage ich erst einmal hier nach.
Die HP soll bei zu starkem Traffic aufkommen und/oder bei wachsemdem Inhalt durch Sponsoren oder Werbung finanziert werden aber nicht gewinnbringend sein.

Bedanke mich schonmal für eure Auskunft!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Wie lange hält das Urheberrecht bei Zeitungartikeln an?


Wie auch bei Picasso-Werken oder Bohlen-Songs: bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Bei Artikeln nach 1940 ist also schon mathematisch unmöglich, daß der Urheber 70 Jahre tot sein kann, selbst wenn er bei Artikelabgabe tot umgefallen wäre.

Geht man umgekehrt bei nicht mehr auffindbaren Urhebern davon aus, daß potentiell alle ihre Werke noch urheberrechtlich geschützt sind, wären diese also spätestens 1940 verstorben und, wenn sie da 80 Jahre alt waren und ihr Werk vielleicht im Alter von 18 entstanden ist, 1878 als "sichere" Grenze anzusehen.
Für alle Werke danach sollte man sich schon sicher sein, daß der Autor vor 1940 verstorben ist oder sein Werk später als 1878 geschaffen hat.

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#2
 Von 
Celtic13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Hmm hier wird nun vom Autor gesprochen, da stellt sich mir die Frage wenn ich bei der Zeitschrift (Verlag) um eine Genehmigung bitte das auf meiner HP zu verwenden können diese mir die dann überhaupt erteilen?
Wenn der Autor (Reporter) die Urheberrechte hat ist das eine ausichtslose sache diesen nach der Zeit nochmal zu finden.
Wenn der Verlag (soweit noch vorhanden) das genehmigen kann wäre es zumindest teilweise machbar.

Schade eigentlich dann würde das Deutsche Recht dafür sorgen das ich die sachen zum Ofen anzünden verwenden kann.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Nun es ist niemand daran gehindert diese Artikel einzuscannen und z.B. auf eine DVD zu brennen für den rein privaten Bedarf.
Dann könnte man sich mit Heimatforschern und anderen Interessierten zusammensetzen und sich die Rechte einholen? Wenn jeder ein einen Teil übernimmt, ist es leichter. Eventuell kennen diese Leute auch die Urheber noch und können entsprechende Kontakte herstellen?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
wenn ich bei der Zeitschrift (Verlag) um eine Genehmigung bitte das auf meiner HP zu verwenden können diese mir die dann überhaupt erteilen


Wenn diese die dafür erforderlichen (übertragbaren) Nutzungsrechte haben, dann ja.
Das ist jeweils im Einzelfall zu schauen.

quote:
dann würde das Deutsche Recht dafür sorgen das ich die sachen zum Ofen anzünden verwenden kann


Das Recht hat der Urheber nun einmal. Er muß niemandem erlauben, seine Werke zu verwenden. Oder du wartest halt noch bis ca. 2087 (war der Autor des Werkes aus 1955 damals 18 Jahre alt, wäre er 1937 geboren; wird er 80 Jahre alt, würde er also 2017 versterben, damit erlischt das Urheberrecht 2087).

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