Hallo,
wer kennt sie nicht, Hintergrundbilder für den heimischen PC. Anbieter gibt es im Netz viele, egal ob privat oder gewerblich. Meine Frage nun, wenn ich als Privatmensch mir hier ein entsprechendes Motiv herunterlade und es nun über eine Online-Druckerei bspw. als Poster oder auf Leinwand für den privaten Gebrauch drucken lassen möchte, ist das dann rechtlich okay?
Die meisten Druckereien haben in ihren AGB zu stehen, dass man die Rechte an dem Foto welches man drucken lassen möchte, besitzen muss. Diese besitze ich in diesem Fall ja nicht, weil ich ja nicht Urheber bin.
Eigentlich müsste es ja erlaubt sein, auf dem PC darf ich es ja auch nutzen, warum sollte ich es also nicht auch drucken lassen dürfen um es mir an die Wand zu hängen?
Freue mich über Antworten und wünsche eine schöne Zeit
Gruß
Tom
Drucken von Background-Bildern für private Zwecke
5. Januar 2015
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Frage vom 5. Januar 2015 | 08:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drucken von Background-Bildern für private Zwecke
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#1
Antwort vom 5. Januar 2015 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119343 Beiträge, 39713x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich müsste es ja erlaubt sein, auf dem PC darf ich es ja auch nutzen, warum sollte ich es also nicht auch drucken lassen dürfen um es mir an die Wand zu hängen? <hr size=1 noshade>
Weil das Nutzungsrecht regelmäßig nur "Background-Bild auf PC/Laptop/Tablet/Smartphone umfasst, nicht aber "Audruck als Wandschmuck".
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 12. Januar 2015 | 17:54
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade> ist das dann rechtlich okay? <hr size=1 noshade>
Ja, §53 UrhG .
Dennoch steht es jeder Druckerei frei, eigene Bedingungen an Auftragsannahme zu stellen. Immerhin gelten für nicht-private Nutzung strengere Richtlinien, §53 I S. 2 UrhG :
"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. "
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#3
Antwort vom 16. Januar 2015 | 15:13
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 30x hilfreich)
Wenn es wirklich nur privat ist, kann man sich das an die Wand hängen. Denke die Druckerei will sich hier nur rechtlich absichern.
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"Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.(Wilhelm Busch)"
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