Hallo!
Es geht um Songrechte.
Angenommen ein Background-Rapper ( nicht der Hauptkünstler) eines Songs überträgt auf den Produzenten sämtliche exklusive Leistungsschutzrechte. Hat dann der Background-Rapper Anspruch auf GVL-Einnahmen?
Durch Übertragung sämtlicher Leistungsschutzrechte keine GVL Einnahmen?
12. April 2019
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Frage vom 12. April 2019 | 10:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Übertragung sämtlicher Leistungsschutzrechte keine GVL Einnahmen?
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