Ebay Artikel Bild Urheberansprüche

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
gandalf_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Artikel Bild Urheberansprüche

Hallo zusammen,
ich habe bei ebay einen bzw. mehrer Artikel verkauft und habe gedankenlos gehandelt und dafür ein fremdes Bild aus dem internet genommen. Diese Bild gehört scheinbar einem anderen ebay verkäufer der mir folgendes geschrieben hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit dem Account xxxx folgenden Artikel angeboten: "Link zum Artikel"

Bestandteil dieses Angebotes war eine Fotografie, deren Ur heber und Rechteinhaber wir sind. Damit haben Sie die ausschließlich uns zustehenden Nutzungsrechte aus § 19a UrhG verletzt. Es bestehen keine Rechte Dritter.
Ihr Missbrauch unserer Fotografie kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Angebot wurde in gerichtsverwertbarer Weise gesichert.
Für die unberechtigte Nutzung unseres Fotos berechne ich Ihnen den Betrag von 99 EUR. Der Betrag ist auf das Konto unten angegebene Konto zu überweisen. Mit der fristgerechten Zahlung sind meine Ansprüche gegen Sie aus der missbräuchlichen Nutzung des Fotos, die o.g. Ebay-Auktion betreffend, abgegolten.
Als Zahlungsfrist setze ich den 2xxx3.

was soll ich tun? Bin ich mit der Bezahlung aus dem Schneider ?
Ich habe keine Unterlassungserklärung dabei erhalten, sondern nur diesen Text.

Grusss

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-- Editiert gandalf_23 am 19.10.2013 12:29

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von gandalf_23 am 19.10.2013 12:28

was soll ich tun?

bezahlen, wäre das einfachste

quote:
von gandalf_23 am 19.10.2013 12:28

Bin ich mit der Bezahlung aus dem Schneider ?

ja, weil:
quote:
von gandalf_23 am 19.10.2013 12:28

Mit der fristgerechten Zahlung sind meine Ansprüche gegen Sie aus der missbräuchlichen Nutzung des Fotos, die o.g. Ebay-Auktion betreffend, abgegolten.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
gandalf_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke erstmal für die Antworten.
Aber jetzt bin ich verwirrt - das Bild wurde genau 3 x in Ebay Auktionen verwendet. Der Artikel selber wurde von mir als gebraucht um die 55€ gehandelt - er selber verkauft diesen Artikel als Gebraucht aber generalüberhohlt für um die 100€. Er kann dann doch nicht für die Nutzung des Bildes je 100€ verlangen !?

Was mache ich denn jetzt am besten ?


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Interessantes Abzockverfahren ; interessante Argumentation auch ... ...
Wenn es mit den 2 anderen Auktionen stimmt ... dann will sich der Abzocker vllt. erstmal ein Eingestaendnis holen ... bevor er die anderen 2 Rechnungen auch noch schreibt ...

Ich wundere mich auch: Wie gut laeuft das Geschaeft mit solcher Abzocke ? Wie ueblich ist sowas ? Bei 55 EUR ebay-Gewinn 99 zahlen zu sollen ... ... mei o mei.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Interessantes Abzockverfahren


? Der TE hat das Urheberrecht eines Dritten verletzt; fiktive Lizenzkosten sind da üblich (inkl. 100% Strafaufschlag).

Ob der Verletzer mit dem Bild nun seine private HP geschmückt, eine 100-EUR-Ware oder eine 1-Million-EUR-Ware verkauft hat, ist dafür irrelevant.

quote:
Wie gut laeuft das Geschaeft mit solcher Abzocke ?


Warum fragst du nicht den TE, wie gut das Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen läuft?

Ich muß mich schon sehr wundern; wir haben doch hier gerade keinen typischen Serienabmahner, sondern einen wirklich geschädigten Urheber.

quote:
Bei 55 EUR ebay-Gewinn 99 zahlen zu sollen


Wenn du glaubst, die Lizenzkosten eines Bildes würden prozentual anhand der damit erzielten Umsätze ermittelt, hast du noch weniger Ahnung von der Sache als ich anfangs ohnehin schon dachte. Dann solltest du dich aber mit "Abzock"-Vorwürfen besser bedeckt halten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gandalf_23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


quote:
DWarum fragst du nicht den TE, wie gut das Geschäft mit Urheberrechtsverletzungen läuft?

Ich muß mich schon sehr wundern; wir haben doch hier gerade keinen typischen Serienabmahner, sondern einen wirklich geschädigten Urheber.


Sehr schlecht... hab den Artikel nicht besser oder schlechter verkauft als mit einem selbstgemachten Bild. Das ganze ist mir eine Lehre, und ausser Ärger hat es mir nichts gebracht. Aber wie heisst es so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", und aus diesem Grund muss ich da jetzt durch ... Einfach ein ergoogeltes bild nehmen und es an anderer Stelle nutzen, das passiert mir nicht mehr so schnell ....

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

OkOk. Ich habe jede Menge Bilder ..., selber aufgenommen.
==> Diese werden allgemein alls "gut" bzw auch "Klasse" beurteilt ; auch lustige Bilder, die schnell mal ohne zu ueberlegen auf f-book oder sonstwo hochgeladen werden, einfach des Spasses wegen ... ...

Diese Bilder verteile ich nun im Internet ... und lasse ein Programm rund um die Uhr danach suchen ... .

Sodann steht mir automatisch ein "fiktiver" Strafaufschlag + Phantasiegebuehr zu ?
Auch wenn nur 100 Leute das Bild uebrhaupt gesehen haben koennen (was bei der ebay-Auktion des TE nachgepreuft werden kann) ?

Wie ueblich ist das ?

Was ist dann eine "gerichtsverwertbare Sicherung" ? Reicht der Screenshot ? Theoretisch waere der naemlich manipulierbar ... .

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-- Editiert Koenig Arthur am 24.10.2013 12:23

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Diese Bilder verteile ich nun im Internet ... und lasse ein Programm rund um die Uhr danach suchen


Jaja, der böse fallenstellende Urheber und der arme irregeführte Urheberrechtsverletzer. Mir kommen gleich die Tränen, muß mal Taschentuch holen...

... so, wieder da.

quote:
Sodann steht mir automatisch ein "fiktiver" Strafaufschlag + Phantasiegebuehr zu ?


"Phantasiegebühr" nicht. Je nach Qualität des Bildes werden 25-300 EUR für eine Nutzung in diesem Umfang (Verbreitung an potentiell Millionen eBay-Nutzer) anzusetzen sein.

quote:
Auch wenn nur 100 Leute das Bild uebrhaupt gesehen haben koennen (was bei der ebay-Auktion des TE nachgepreuft werden kann) ?


Genau so wenig wie nach Umsatzhöhe bemißt sich eine Fotolizenzgebühr im wirklichen Leben nicht nach "Anzahl Hits auf der Seite".

quote:
Was ist dann eine "gerichtsverwertbare Sicherung" ? Reicht der Screenshot ?


Das wird sicherlich unter Zeugen - notfalls der Anwalt des Geschädigten (auch beendete Auktionen sind 90 Tage aufrufbar) - ausgedruckt werden können.

Mit dem Manipulationsargument zu kommen, macht wenig Sinn. Wegen 100 EUR riskiert kein Mensch eine Urkundenfälschung in Tateinheit mit Prozeßbetrug plus den ganzen Zeitaufwand.

-- Editiert GROC am 24.10.2013 14:25

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Na gut. Wer also als Fotograf was verdienen will hat bessere Einkuenfte durch die Abmahnungs-Masche bzgl. der Urheberrechte.

Auf dem normalen Markt kann man Lizenzen an _guten_ Bildern fuer cent-Betraege kaufen, bspw. wenn man welche fuer Webseiten braucht ...

Fuer ein Bild gleicher Qualitaet gibts also auf dem Markt 1 EUR und bei Gericht 300 ; das lohnt sich dann schon eher ...
==> wenngleich man vielleicht von einem Missbrauch des Gerichtes als Marktmaschine reden koennte ...

Manche arbeitslosen Fotografen betrachten dann vielleicht auch das Gericht als sowas wie eine schlagkraeftige Mindestlohn-Gewerkschaft ...

In der Realitaet waere unter normalen Umstaenden aber jedenfalls wohl kein Bildnutzungs-Vertrag fuer 300 EUR zu Stande gekommen ; fuer das Geld bekommt man schon kleinere Gemaelde oder gute Drucke bekannter Kuenstler, auch antike.
==> Den Schnappschuss eines ebay-Amateurs hoeher bewerten zu wollen ist da wohl dann doch sowas wie Abzocke.


-- Editiert Koenig Arthur am 25.10.2013 06:52

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Wer also als Fotograf was verdienen will hat bessere Einkuenfte durch die Abmahnungs-Masche bzgl. der Urheberrechte.


Das wäre ja nicht nötig, wenn die Leute einfach damit aufhören würden, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Deine Sprüche klingen ein wenig wie "also kann ein Taxifahrer durch Leute, die ihm das Auto demolieren, viel mehr verdienen als durch Taxifahren". :crazy:

quote:
Auf dem normalen Markt kann man Lizenzen an _guten_ Bildern fuer cent-Betraege kaufen


Warum macht "man" das dann nicht, sondern verletzt Urheberrechte?

quote:
Manche arbeitslosen Fotografen betrachten dann vielleicht auch das Gericht als sowas wie eine schlagkraeftige Mindestlohn-Gewerkschaft


Schon mal daran gedacht, daß die vielleicht deswegen arbeitslos sind, weil Leute wie der TE lieber Bilder "klauen" anstatt ordnungsgemäß dafür zu bezahlen?

Es ist schon nachgerade absurd, wenn du in einem *Rechtsforum* darüber schwadronierst, das Opfer sei der Böse und der Täter eigentlich das unschuldige Opfer.

Ja klar, und das Opfer einer Körperverletzung "verdient" ordentlich am Schmerzensgeld, deswegen hat es den Täter vermutlich provoziert, oder? :crazy:

Ich bin raus, auf dem Niveau diskutiere ich nicht weiter.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FragezeichenÜbermKopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
Ich staune gerade! Ich habe auch eine solche Abmahnung mit identischem Wortlaut und dem selben Fehler ("... Der Betrag ist auf das Konto unten angegebene Konto zu überweisen...") erhalten! Es handelt sich eben DOCH um einen Serienabmahner! Von mir wollte er 150€ haben. Nun habe ich auch einen Brief seines Anwalts erhalten.... Insgesamt soll ich nun 224€ zahlen.

1x Hilfreiche Antwort


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