Ebay Foto

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
hilli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Foto

Hallo zusammen!
Möchte gerne mal meinen Fall schildern. Habe irgendwann mal einen Brief im Kasten gehabt, wo eine bestimmte Person von mir 100,-€ haben möchte, weil ich angeblich ein Foto aus Ihrer Ebay Auktion für meine Auktion benutzt haben solle.
Habe mittlerweile knapp unter 500 Bewertungspunkte und bisher immer meine eigenen Fotos für die Artikel gemacht. Der Artikel wurde auf einem gewöhnlichen Tisch von dieser Person fotografiert. Um den Artikel handelt es sich um eine Hörspielkassette. Also mein Artikel und der Artikel des Klägers sehen also identisch aus.
Natürlich habe ich das Schreiben ignoriert. Danach kam eines vom Anwalt mit einer Unterlassungserklärung, die ich dann abgeändert unterschrieben habe.
Nun flattert mir Post vom zuständigen Amtsgericht ins Haus. Demnach solle ich zu diesem Thema Stellung beziehen.

Bisher habe ich in solchen Dingen keinerlei Erfahrung. Soll ich eine kleine Erklärung und meinem Standpunkt in ein paar Sätzen formulieren oder ist da ein Juristenaufsatz gefragt?

Liebe Grüße


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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Demnach solle ich zu diesem Thema Stellung beziehen.


Was ist denn da genau los? Ein Unterlassungsverfahren? Eine Schadensersatzklage? Ein Verfahren im Wege der Einstweiligen Verfügung? (Klingt nach letzterem, ansonsten wäre dir nämlich eine Klageschrift zugegangen und nicht bloß eine Aufforderung zur Stellungnahme.)

Eine UE kann aber ein EV-Verfahren schon hinfällig machen, wenn sie nicht dumm formuliert war.
EV wäre halt doof; im Hauptsacheverfahren kannst du dich ja zurücklehnen, wenn du ggfs. beweisen kannst, daß du der Urheber deines Bildes warst und es eben nicht kopiert ist.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ist es dein Foto, das du gemacht hast und er behauptet er hat das Foto gemacht, dann kannst du dem das auch noch mitteilen oder drauf ankommen lassen.

Hast du das Foto gestohlen wird es jetzt immer teurer ?!?

Da der Gegner beweisen muss das es sein Bild ist würde es reichen wenn du noch ein Foto von Tisch machen kannst.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hilli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Also das Amtsgericht schreibt folgendes:
"In dem Rechtsstreit ... gegen ... übersende ich das anliegende Schriftstück mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Dem Beklagten wird aufgegeben, innerhalb von 2 Wochen auf die Anspruchsbegründung zu erwidern. "

Als Kopie wurden die Schreiben vom Anwalt mit der Klage dazugelegt und schwarz-weiss Kopien vom Foto des Tisches als Beweismittel.
So wie es aussieht ist es der gleiche Tisch wie den meine Eltern auch hatten.
Die Kassetten sind ja noch aus meiner Jugend und lagen Jahrzehnte unten im Keller herum, bis mir meine Eltern doch sagten ich solle mal meine Klamotten von früher mitnehmen oder wegschmeissen. Ich entschied mich die meisten Dinge bei Ebay zu verkaufen und machte bei meinen Eltern die Fotos. Das war im April und die besagte Auktion von mir auch.
Im Mai renovierten meine Eltern das komplette Wohnzimmer und alle Möbelstücke flogen raus, inkl. diesem Tisch. Darum kann ich ja kein Foto vom Tisch machen.



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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du hast jetzt zwei Wochen zeit zu erwidern.

Es reicht aus zu widersprechen.
Du kannst auch gleich deine Eltern als Zeugen ankündigen die bestätigen den Tisch und die Kassette besessen zu haben. Evtl. wäre es sinnvoll zu beweisen das man zb. neue Möbel gekauft hat.

Schlecht wird es wenn der Kläger beweisen kann diese Foto früher mal verwendet zu haben (Ebay) und diese Foto evtl. dort noch zu sehen ist. Da kann auch ein Datum zuordnen. Man kann mit einem Gutachter einfach beweisen wessen Bild das ist.

Wenn du nichts beweisen kannst wird es schwer !! und du kannst auch verlieren

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man ein Foto erstellt hat, hat man nicht nur die verkleinerte E-Bay-Variante sondern auch das / die Originale.
Damit sollte ein ausreichneder Beweis der Urheberschaft gegeben sein. Dies kann unter Umständen auch durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen belegt werden.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo hilli,

die Geschichte mit der Renovierung zur "passenden" Zeit ist schon ein wenig unglaubwürdig. Wenn du dir das also nur ausgedacht hast, wirst du damit ziemlich sicher baden gehen.

Wenn nicht ausgedacht (wovon ich hier im Forum eigentlich immer ausgehe), dann Beweise sichern:
- Rechnung vom Neukauf
- möglichst unabhängige Zeugen, die den alten Tisch kennen (die Eltern sind nicht gerade unabhängig, geht zur Not aber auch)
- alte Fotos, auf denen auch der Tisch zu sehen ist

In der Stellungnahme würde ich dann schreiben, dass ich den Vorwurf bestreite und dies auch mit Zeugen, Fotos, Rechnung ??? belegen kann.

Dein "Gegner" wird ähnliche Beweise bringen müssen. Dass er jetzt das gleiche digitale Foto (geklaut) hat, ist wohl klar, ist aber als Beweis untauglich. Vielmehr ist zu klären, wer von wem geklaut hat.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was hast du denn abgeändert?
Sehr gute Frage. Unter Umständen wurde mit der Unterlassungserklärung der Vorwurf sogar eingeräumt. So etwas unterschreibt man doch nicht, wenn es gar nicht stimmt?

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Tja man kann auch einfach die Klage anerkennen und die geforderte Unterlassungserklärng unterschreiben und alle Kosten trage.
Oder man lässt es sich nun auch noch beweisen und von einem Gutachter belegen.
Das alles muss man übrigens zahlen wenn man verliert.

Ich denke mal bei gleichen Fotos wird der gewinnen der die bessere Auflösung von dem Bild hat. Also vor dem Verkleinern.

Und auch wenn man gleiche Tische hat, die Bilder werden nie völlig gleich.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eierkopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Daten des Originalfotos kann man auslesen. Datum /Digicam usw. usf.
Sofern das Original vorgelegt wird, ist das Beweis genug. Alles andere ist Larifari und man sollte nicht mal ansatzweise daran denken, irgendwelche Räubergeschichten zu erzählen, bzw. zu erfinden.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Daten des Originalfotos kann man auslesen. Datum /Digicam usw. usf.
Das halte ich aber auch für einen untauglichen Beweis, denn diese Daten fälsche ich dir mit links. Digitale Daten taugen eher selten als Beweis dafür, wer der Urheber ist.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eierkopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist zwar richtig, dass man die Daten fälschen kann, allerdings hat das Originalfoto eine gewisse Größe (je nach Einstellung und Cam) und dieses Original dürfte nur der Urheber besitzen, also ein geklautes (kleines) Foto mal eben auf Originalgröße vergrößern ist nicht möglich ohne deutlichen Qualitätsverlust.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

oh ja, das ist ein berechtigter Aspekt. Wenn ich mich nicht irre, verkleinert eBay in bestimmten Fällen auch.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hilli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Konnte leider in den letzten Tagen aus beruflichen Gründen mich nicht um das Thema kümmern. Hab ja noch bis Dienstag Zeit die Stellungnahme wegzuschicken.;-) Darum beschäftige ich mich auch schon heute Abend damit und mir ist zufällig ein kleiner Formfehler aufgefallen.
Der Kläger beschuldigt mich im ersten Brief, daß ich in der Auktion 190...123 unerlaubt sein Foto benutzt habe. Darauf habe ich ja gar nicht reagiert. Später kam dann ein Breif vom Anwalt mit nochmaligen Zahlungsaufforderung zu Auktion 190...456.
Kann man da auf Einstellung der Klage plädieren wegen eines Verfahrenfehler?

Werde mir noch meine PC-Festplatte rekonstrurieren. Mal sehen, ob ich das damalige Foto wiederfinde. Nämlich ich lösche immer die Artikelfotos nachdem ich die Ware verkauft habe. Vielleicht sollte ich die doch lieber etwas länger behalten. Wenn ich bei der Fotodatei die rechte Maustaste benutze und auf Eigenschaften gehe, wird die benutzte Kamera und deren Einstellung inkl. Uhrzeit und Datum angezeigt. Damit wäre ich doch aus dem Schneider oder?

Grüße!

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Wenn ich bei der Fotodatei die rechte Maustaste benutze und auf Eigenschaften gehe, wird die benutzte Kamera und deren Einstellung inkl. Uhrzeit und Datum angezeigt. Damit wäre ich doch aus dem Schneider oder?


Wenn ich nen Editor nehme, kann ich da reinschreiben was ich will.

Verfahrensfehler gibts in AMI Filmen.

Ganz einfach: der hat das größere Foto und du lügst, Verfahren verloren. Aber da dich das ja kaum interessiert wirst du wohl zahlen müssen. Kannst nur noch versuchen geringere Kosten auszuhandeln

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo,
also du hast eine Hörspielkassette verkauft, ich gehe von einer gebrauchten aus, der Wert war sicherlich nicht besonders hoch. Da ist es für mich auf der einen Seite unverständlich das sich damit überhaupt jemand beschäftigt. Denn der "Schaden" der deinem gegner entstanden ist, hält sich ja in Grenzen. Selbst wenn du das Bild kopierst hättest, hast du sicherlich nicht bei der Summe den anderen in den Ruin getrieben.
Bei solchen Schreiben hätte ich nichts unterschrieben, nichts anerkannt oder sonstiges gemacht. Ich glaube kaum das jemand wirklich den Atem hat und wegen einer alten Hörspielkassette vor Gericht zieht,eigentlich ist ja kein wirklicher Schaden entstanden.
Ich kann verstehen wenn jemand damit sein Geld verdient(Fotograf etc.) das es da um Existenz geht mit Klage droht und das auch durchzieht. Aber Ebay ist und bleibt Fun.
Ich bin eher der Meinung das es dabei darum geht nur wegen einer Urheberrechtsverletzung etwas Geld zu verdienen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Ich bin eher der Meinung das es dabei darum geht nur wegen einer Urheberrechtsverletzung etwas Geld zu verdienen.


Klar, der Fotograph will für seine Arbeit bezahlt werden, nicht beklaut

Aber mal ne andere Frage: ich würde etwas von deiner Arbeitsleistung abhaben, kann ich mir 20 Euro von deinem Konto holen. Ist wie Ebay nur Fun......
Mach dir doch nichts aus....

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Also jemandem 20 Euro vom Konto nehmen ist Diebstahl.

Aber was wird diese Hörspielkassette wert sein? Wenn es hoch kommt 20 Euro, das glaube ich aber kaum. Denn 100 Euro für das Bild zu verlangen ist ein Witz und hat mal null mit Schadensersatz zu tun.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte die du da beschreibst.

Und ja, Ebay ist fun und sollte von Privatleuten auch so behandelt werden. Man bekommt Geld für seinen alten Plunder, den man auf dem Flohmarkt garnicht mehr verkauft bekommt...



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Denn 100 Euro für das Bild zu verlangen ist ein Witz und hat mal null mit Schadensersatz zu tun.

Womit hat es denn zu tun?

Es ist egal ob ich 1 EUR für den Artikel erlöst habe oder 20 EUR oder 1000 EUR.
Wenn ich ein Bild klaue, verstoße ich gegen Gesetze und muss die Konsequenzen tragen. Und wenn ich Pech habe mach das halt Gesetz keine Unterschiede ob ich privat handle oder nur 1 EUR erlöst habe.
Wenn ich bei rot über die Ampel fahre koste es mich auch 50 EUR, im Trabbi genauso wie im Maybach.

Es gibt die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen). Und was lesen wir da:
- Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vim 23.4.91, Az. 210 6247/89).
- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG Ffm Az. 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96).

20 EUR * 5 = 100 EUR

Diese werden übrigends oft von Gerichten herangezogen, wenn die Schadenshöhe bei Verletzung von Bildrechten geschätzt wird.

Hinzu kommen dann noch Anwaltskosten und Gerichtskosten ...



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 28.09.2009 01:51

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ich-arbeite-gerne
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 54x hilfreich)

Na da gibt es aber auch noch andere Urteile. Die eine ersttäterschaft bei Privatverkäufen nicht so ahrt belangen.

Meine Bekannte hat (im Gegensatz zu dem Ersteller dieses Themas) tatsächlich ein Bild kopiert und in ihre Auktion gesetzt. Da ging es um einen Warenwert von ca. 50 Euro. Der Urheber hat sie angeschrieben, er hat das bereits zu Anzeige gebracht und sie solle das unterlassen. Schreiben vom Anwalt etc folgt.

Sie hat das Bild raus genommen, dem Urheber eine Nachricht zukommen lassen, das ihm kein Schaden entstanden wäre und sie ihn daher darum bittet die Anzeige zurück zu ziehen.

Da aber mittlerweile jeder der ein Bild von seinem Baum im Garten macht komplett durchdreht wenn jemand das Bild kopiert, wollte er das nicht.

Was ist passiert? Garnichts! Es kam garnicht zu einer Gerichtlichen auseinandersetzung...

Ich persönlich bin sowieso der Meinung, das sich die Menschen mittlerweile anstellen wie kleine Kinder. Hier wird jeder für alles verklagt. Wenn ich ein Bild von einem Plüschtier mache und es verkaufe und jemand anderes kopiert es, dann ist mir das wurscht. Wenn ich das nicht möchte, dann kann ich das mit einem Programm unterbinden....
Es sollte meiner Meinung nach reichen, wenn man die person anschreibt und sie auffordert das Bild raus zu nehmen oder sich bei Ebay beschwert, die erledigen das und kommt es nochmal vor, dann fliegt die Person. Damit sollte gut sein.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich persönlich bin sowieso der Meinung, das sich die Menschen mittlerweile anstellen wie kleine Kinder. Hier wird jeder für alles verklagt.

Es lebe die Rechtsschutzversicherung ...


Leider geben es die Gesetze her, genau wie bei den Abmahnungen. Hier wird laut Gesetz ja auch nur zum Wohle des Abgemanhten gehandelt ...


Eigentlich sollte ein einfaches Schreiben / eine einfache E-Mail reichen. Jedoch hat sich eine zunehmende Ignoranz gegenüber solchen Schreiben eingestellt. Früher respektierte man solche Schreiben noch. Heute setzt anscheinend der Lernefekt immer häufiger nur über den Weg der Geldbörse ein.




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1x Hilfreiche Antwort

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